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Überwachung im
Schnüffelstaat
Castor 2011 nach Lubmin: Der Überwachungsstaat läßt wieder mal grüßen
*Pressemitteilung unserer Aktionsgruppe vom 22.3.2011
* Klagen der AktivistInnen
PM: CastorgegnerInnen bespizelt und festgenommen - Klagen eingereicht
Die Meldungen über
eine atomare Katastrophe in Japan reißen nicht ab und geben
AtomkraftgegnerInnen, die seit Jahrzehnten vor der täglichen Gefahr
eines GAU warnen recht. Seitens der Regierenden wird zögerlich reagiert
und über Abschaltungen von einigen wenigen Atomanlagen diskutiert, als
ob die Gefahr erst durch die aktuelle Katastrophe bekannt geworden
wäre. Auch wenn viele AtomkraftgegnerInnen sich über die neu entfachte
Debatte um Atomkraft freuen dürfen, ist Euphorie längst nicht angesagt.
Denn ausgerechnet die Menschen, die sich für eine atomkraftfreie Welt
einsetzen, werden vom Atomstaat seit Jahren bekämpft. Wie der Fall
einer kleinen Gruppe CastorgegnerInnen in Lubmin es zeigt.
Gegen den neuesten, stark
umstrittenen Atommüllransport wollten sie demonstrieren. Die Polizei
verfolgte sie mit Hubschraubern und störte gar ihre Telekomunikation.
Anschließend nahm sie sie präventiv in Gewahrsam. "Zur Gefahrenabwehr"
hieß es ... damit waren jedoch die Gefahren der Atomkraft nicht
gemeint, sondern der Protest dagegen!
Gegen diese willkürliche, unverhältnismäßige Polizeimaßnahme wehren sie sich nun mit Klagen vor dem Greifswalder Amtsgericht (Wortlaut).
Begleitet von zahlreichen kreativen Protestaktionen zwischen Karlsruhe
und Lubmin erreichte am 17. Februar 2011 der neueste Castortransport
sein Ziel. Einmal mehr wiesen die AtomkraftgegnerInnen auf die sinnlose
Verschiebung von Atommüll quer durch die Welt, sowie auf die ungelöste
Entsorgungsfrage hin. Einmal mehr wurde klar, dass Menschenwürde und
Atomkraft unvereinbar sind - nicht nur der Gefahren wegen.
"Am frühen Morgen des 17.
Februar wollten wir gegen den Castortransport in Höhe Stilow zwischen
Greifswald und Lubmin demonstrieren. Wir wollten u.a. kletternd mit
Transparenten an der Bahnstrecke demonstrieren - wie wir es bereits im
Dezember 2010 getan hatten. Doch daran wurden wir gehindert. Mit
Hubschraubern und nachrichtendienstlichen Mitteln wurden wir ausgespäht
und anschließend mitten in der Nacht in ca. 300 Meter Entfernung der
Bahnanlage festgenommen. In Gewahrsam genommen wurden sogar zwei
Pressevertreter!!! Eine Begründung für die Festnahme erhielten wir von
der Polizei nicht. Aus den Gesprächen zwischen den Polizeibeamten
konnte ich allerdings heraus hören, dass gezielt nach mir und meiner
Gruppe gesucht wurde", schildert Kletteraktivistin Cécile Lecomte die
Ereignisse.
Die Aktivistin weiß, wovon
sie redet. Mit spektakulären Kletteraktionen bringt sie zusammen mit
ihren Mitstreitern ihren Protest zum Ausdruck. Weil ihre
Kletteraktionen den politischen Gegner erheblich stören, geriet sie
bereits vor einigen Jahren ins Visier der Behörde - daran änderte ein
Freispruch wegen einer Kletteraktion gegen einen Uranmülltranport nach
Russland aus dem Jahr 2009 vor dem Amtsgericht Steinfurt nichts (Infos).
2006 wurde die Kletterkünstlerin ein erstes Mal "zur Gefahrenabwehr"
von der Polizei zwei Wochen lang rund um die Uhr vor einem
Atomtransport nach Gorleben mit "besonderen technischen Mitteln" auf
Schritt und Tritt verfolgt. Die damalige Maßnahme war rechtswidrig, wie
die Polizei Jahre später zugeben musste (Infos).
"Noch kennen wir den vollen
Umfang der Maßnahme nicht, noch wissen wir nicht, ob die Polizei
Informationen hierzu wird preisgeben wollen - denn sie weiß bestimmt,
dass sie ohne jegliche rechtliche Grundlage handelte! Diese erneute
Bespitzelung wollen wir uns aber nicht ohne Gegenwehr gefallen lassen.
Sich mit kreativen Aktionen selbstbewusst gegen internationale
Atomgeschäfte einzusetzen ist eine Notwendigkeit, wie das Geschehen in
Japan und anderswo es deutlich zeigt!" begründet Patrick Müller. seinen
Schritt zur Klage - auch wenn er in die Justiz nicht allzu große
Hoffnung hat. "Ich fürchte, das Gericht wird sich drücken. Jetzt schon
wird versucht, die Angelegenheit durch Kompetenzstreit von sich zu
schieben und zu verschleppen".
Klagen der aktivistInnen
3 Klagen werden hier dokumentiert (PDF): Klage 1 - Klage 2 - Klage 3
Castor 2008: Offene Überwachung?
Im
Vorfeld vom Castortransport 2008 wurde scheinbar keine
Maßnahme wie beim Castor 2006 gegen mich getroffen, die
Ereignisse lassen aber denken, dass der Staatsauge nie sehr weit war...
- Unerwüschte Begleiter im Zug nach Hamburg - ich habe mich
beklagt. Laut Polizei war das eine "Gefährderansprache"
(Antwortschreiben von der BP). Also wenn ich gut 3 Wochen vor dem
Castrotransport einfach so mit der Bahn nach Hamburg fahre und mit
FreundInnen verabredet bin (anzumerken, ist dass es ja keine
übliche "Castrostrecke" ist, das ich mich ja von der Castrostrecke
entfernte!!), das ist ja schon schön gefährlich für den
Staat, so dass zwei Beamten es für nötig halten mitzufahren und
bleiben dabei in Kontakt mit Kollegen bleiben, die zeitgleich über die
Autobahn fahren. "Wenn was ist" ... Ist das keine Überwachung???
- Merkwürdige Post: ich habe Bußgeldbescheide wegen angebliche
Verkehrsordnungswidrigkeiten
in den Monaten vor dem Transport erhalten- obwohl meine
Personalien kein einziges mal überprüft wurden. Was ich auf eine Art
Überwachung/Einschüchterungversuch zurückführe. Weil ich keine Zeit für
diese Lappalien verschwenden wollte und zum Verhandlungsterminmit
Vorträgen im Ausland
unterwegs war, bin ich zum Verhandlungstermin nicht erschienen.
Castor 2006: verdeckte Überwachung
durch MEK-Einheiten zur "Gefahrenabwehr"
Das war rechtswidrig!!!
Das Eichhörnchen
wird immer wieder
von den Schergen mit oder ohne Uniform schickaniert. Die lieblings
Aktionsform des Eichhörnchens, das
Beklettern von diversen
Bäumen,
Brücken, Gebäuden, ist den OrdnungshütterInnen ein Dorn
im Auge. Zudem
sehen sie ihre Vernetzungsarbeit in Sache Anti-Atom-Widerstand
-ins
besondere zwischen Frankreich und Deuschland- nicht so gerne
an.
Vorm Castortransport
2006 wurde ich tagelang von dieversen MEK-Einheiten mit besonderen
technischen Mittel überwacht.
Das war der vorläufige
sichtbare Höhepunkt von Überwachungsmassnahmen durch die
Schregen gegen mich.
Staats-
un Verfassungsschutz lassen aber nicht locker. Ich auch nicht, ich
lasse mich nicht einschüchtern und versuche die Vorgänge
öffentlich zu
machen, mich mit kreativen Mitteln gegen Repression und
Überwachung zu wehren.
Überwachung und
Repression bekomme ich also weiterhin zu spüren. Einige
Beispiele? Uniformierte durchsuchen mich am
Bahnhof
und begleiten mich im Zug (April, Oktober
2008), so bald sie
feststellen, dass ich Seile mitführe/mitführen könnte.
Ich bekomme immer wieder
Geldbusse für angebliche
Verkehrsordnungwidrigkeiten, obwohl ich weder von der Polizei
kontrolliert noch angehalten wurde (Vorfeld Castor 2008)... Und wenn der Staat nicht mehr
weiss... ich werde einfach präventiv
für mehrere Tage in Gewahrsam genommen... wie beim Castor
2008...
*Basics zum Geschehen 2006:
Was, wie, wann
-
Was: Erherbung von persönlichen Daten (offiziel auf ich
bezogen) mit besonderen teschnischen Mittel und Methoden nach§ 34 (längerfristige
Observation) und 35 (verdeckter Einsatz technischer Mittel) Nds. SOG. Also
zur Gefahrenabwehr, "zur Verhinderung von Straftaten erheblicher
Bedeutung für die Allgemeinheit" und zur "Erkenntnisgewinung"
über
meinem (politischen) Umfelde... Die Massnahme endete mit
derpräventiven Festnahme zweier kleineren Gruppen von
Anti-atom-
AktivistInnen am Tag X (Castor 06). Zeitlich erfolgten die Festnahmen
mit 3,5 Stunden Intervall. Räumlich waren die Gruppen ebenfalls
voneinander getrennt: eine Gruppe bei Deutsch Evern, eine andere im
Lüneburger Stadtgebiet. Also die Polizei hat nicht nur
Infirmationen
über mich gesammelt, sondern auch andere FreudInnen
überwacht. Das ist
eindeutig mit den Ereignissen belegt (diese Information befinden sich
aber nicht in der Akte, sind womöglich gelöscht worden,
liegen unter
Verschluss)
- Wie: Einsatz von MEK
( Sondereinsatzkommando, Spezialeinheiten üblicherweise bei
Schweren
Straftaten und Terrorismusverdacht tätig) - Insgesamt 4
MEK-Einheiten
aus Lüneburg, Osnabrück und Hannover. Hinzu kommt eine
Fahndungseinheit
der Bundespolizei aus PIRNA und für den Tag X eine BFE
(Beweissicherung
und Festnahmeeinheit) aus Thüringen (Erfurt). Ja ein bisschen viel
für
eine einzige gewaltfreie Aktivistin, naja FreundInnen wurden mit
überwacht - Kollateralschaden?
Welche
"Technik" verwendet wurde, bleibt ein Geheimnis, es ist nicht
aktenkundig (zumindest was die Akte betrifft, die ich nach langer Zeit
und Kampf dafür bekommen habe). Vermutlich verfügen die MEK
über Wagen
mit technischer Ausrüstung (Kameras, Bewegungselder..) und wenn
sich
was bewegt, fahren sie gleich los hinter her. In wieweit
Geschpräche
abgehört wurden ist ebenfalls nicht aktenkündig. Aber
lässt sich zum
Teil aus den Ereignissen ableiten. Also ja, Inhalte von Gesprächen
wurden möglicherweise abgefangen.
Wann: In der Zeit 30. Oktober 06 -
12. November 06 (naja,
offiziell... ob der Staat andersweitig mich weiter/wieder mal
überwacht... ist irgendwie schon davon auszugehen...)
Benachrichtigungsschreiben der Polizei
* Auszüge aus der
"Gefahrenprognose" (PDF) auf dessen Grundlage ich überwacht
wurde
* Juristisches
- Überwachungsprotokolle aus der Akte (PDF):
Schule (was ja erklären kann, warum der Vorstand der Schule wo ich tätig war plötzlich mit mir reden wollte...)
Lappalie...
Verhältnismässigkeit? Ist ja wichtig zu wissen, ob ich Ein- oder Zweirad fahre, ob ich einen Redebeitrag halte...
Die Festnahme am Tag X
- Akteneinsicht und Klage beim Verwaltungsgericht
Ein Jahr nach dem Vorfall habe ich Einsicht in die Akte erhalten. Um
diese zu erhalten musste ich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht
drohen...
Nach Kenntnisnahme über den Ihnalt der Akte, habe ich Klage auf
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Observationsmaßnahme beim
Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Dazu die Pressemitteilung vom 14.12.2007.
Der Streit wurde aber letzendlich außergerichtlich gelöst.
Die Polizei hat - um die Klage abzuwenden - am 31.01.2008 die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Zitat: "das Klagebegehren wird anerkannt"
Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, kam die Polizei ihrer
Verpflichtung die Daten von Amt wegen zu löschen jedoch nicht nach !!!
Die Daten benutzte sie beispielsweise im November 2008 als Grundlage
für eine Gefahrenprognose, was dem Gericht vorgelegt wurde, um meine
angebliche "Gefährlichkeit" zu belegen. Daraufhin wurde ich für
dreieinhalb Tage in präventivem Langzeitgewahrsam
genommen. In der Akte war kein einziger Hinweis auf die
rechtswidrigkeit der Obvervation von 2006 zu finden. Das Landgericht
führte die Observation in seiner Begründung aus... unter dem Motto, die
von der Observation wurde ich nicht eingeschüchtert, also bleibt nur
eine präventive Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Protestaktionen
übrig.
Weil die Polizei die Daten von Amts wegen nicht löschte, habe ich sie
im August 2009 dazu aufgefordert, dies bis zum 30. September zu tun (PDF) -
verbunden mit der Androhung einer Klage vor Gericht, wenn sie der
Aufforderung nicht nachkommt.
Anfang Oktober 2009 wurde mir seitens der Polizeidirektion Lüneburg mitgeteilt, dass die Daten nun gelöscht worden seien(jpg). Hoffentlich stimmt das....
* Politisches
- Anfrage von der Linke im Landtag
ANTWORTSCHREIBEN vom Innenminister (Dezember 08)
* Presse/ Stellungnahmen
LZ-Artikel Dezember 2007 (kommt noch)
Texte aus einer Lesung zum Thema Repression
(PDF)
*Dokumente
Pressemitteilung von 14.12.07
(Quelle: LIgA)
Eine
Lüneburger Atomkraftgegnerin wurde im Vorfeld des
Castortransportes
2006 tagelang von Spezialeinheiten der Polizei rund um die Uhr
überwacht. Die Betroffene hat jetzt Klage gegen diese
Maßnahme beim
Verwaltungsgericht eingereicht. Es besteht erhebliche Bedenken, was die
Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit des angewandten Gesetzes
betrifft.
Stellen
Sie sich vor. Sie werden gleich von mehreren spezial Einheiten der
Polizei (MEK) auf Fuß und Tritt rund um die Uhr verfolgt ? weil
Sie
Ihre Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, Ihr
Selbstbestimmungsrecht wahr nehmen, um Ihrer Unmut, Ihrem Protest gegen
die tödliche Atomindustrie Gehör zu verschaffen.
Das ist kein Szenario
à la Orwell. Sondern triste Realität. Robert. Jungk hat es
geahnt: Atomstaat bedeutet Polizeistaat.
Präventive
Überwachung
Eine
Lüneburger Aktivistin bekam dies jedenfalls im Vorfeld vom
Castortransport 2006 zu spüren. 2 Wochen lang wurde sie nach
§ 34
(längerfristige Observation) und 35 (verdeckter Einsatz
technischer
Mittel) Nds. SOG überwacht. Die beamten von 4 verschiedenen
MEK-Einheiten (Lüneburg, Hannover, Osnabrück) und einer
Fahndungseinheit der Bundespolizei aus Pirna folgten ihr tagelang auf
Fuß und Tritt bis zu Ihrer Arbeitsstelle oder beim Einkaufen. Ihr
Umfeld wurde ebenfalls ausspioniert, indem die Polizei sich über
das
Meldeamt Informationen über mögliche ?Kontaktpersonen?
besorgte. Alles
zu Gefahrenabwehr. Also eine rein präventive Maßnahme.
Diese
Tatsachen ergeben sich aus ihrer Akte, die die Polizei erst ein Jahr
nach gesetzlichen Benachrichtigung unter Androhung einer Klage seitens
der Betroffenen zur Einsichtnahme frei gab.
Klage eingereicht
Gegen
diese polizeiliche Maßnahme wurde jetzt Klage eingereicht. Es
bestehen
zunächst erhebliche Zweifel an die Verfassungsmäßigkeit
der angewandten
Gesetzartikeln, die ein schwerer Eingriff in den Grundrechten der
Klägerin darstellen. Schon 2005 wurde ein verwandtes Paragraf
dieses
Gesetzes ? nämlich das § 33a SOG (Überwachung der
Telekommunikation)
vom Bundesverfassungsgericht für Verfassungswidrig erklärt
(Urteil vom
27.05.2005 Ref. 1BvR 668/04). Laut Rechtsanwalt Plener ?liegen die
streitgegenständlichen Maßnahmen mit der Maßnahme nach
§ 33a auf einer
Linie.? Ferner wird angeregt ?eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Verletzung des Grundgesetzes
durch §§ 34, 35 Nds. SOG einzuholen?, so Rechtsanwalt Plener
in seinem
Klageschrift vom 6.12. 07.
Gerügt
wird auch der Mißbrauch des Gesetzes und von polizeilichen
Dateien
durch die Polizei. Die Anordnung und die Gefahrenprognose basieren
nämlich nicht auf realen Tatsachen, sondern nur auf
ungeprüften
polizeilichen Erkentnnissen von vorher eingeleiteten eingestellten
Ermittlungsverfahren zu Bagatelldelikten. Das Gesetz darf nur im
Zusammenhang mit Straftaten von erheblicher Bedeutung nach §2
Abs.10
SOG angewendet werden. Ob Baumklettern eine Straftat erheblicher
Bedeutung darstellt, ob Straßentheater vor dem Zwischenlager
Gorleben
als bandenmäßige Aktion im juristischen Sinne bewertet
werden kann,
sei dahingestellt.
politische
Maßnahme
"Es
geht hier in erster Linie um eine politische Repressionsmaßnahme.
Der
(internationale) Widerstand gegen die Atomkraft soll damit lahm gelegt
werden." So die 26 jährige Französin.
Die
Lüneburger Initiative gegen Atomanlagen (LIgA), wo die Betroffene
sich
engagiert, unterstützt sie bei ihrer Klage, denn gemeint sind
wir
alle. Dem Staatsschutz ging es schlicht darum, Erkenntnisse über
unsere
Strukturen zu gewinnen.
Jetzt
bleibt abzuwarten, wie (langsam) die Justiz-Mühlen im Gange
kommen. Die
Betroffene will sich aber nicht einschüchtern lassen: ?Ich werde
mich
weiterhin an Protestaktionen beteiligen. Ausgerechnet am kommenden
Samstag (15.12.) wird in Hamburg gegen diesen Überwachungsstaat
demonstriert. Ich bin dabei!?
LIgA - Lüneburg, den
14.12.07