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Überwachung im Schnüffelstaatanti-kanst_eichhoernchen
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Castor Lubmin2011
Castor 2008

Castor 2006


Castor 2011 nach Lubmin:
Der Überwachungsstaat läßt wieder mal grüßen

*Pressemitteilung  unserer Aktionsgruppe vom 22.3.2011

* Klagen der AktivistInnen


PM: CastorgegnerInnen bespizelt und festgenommen - Klagen eingereicht


Die Meldungen über eine atomare Katastrophe in Japan reißen nicht ab und geben AtomkraftgegnerInnen, die seit Jahrzehnten vor der täglichen Gefahr eines GAU warnen recht. Seitens der Regierenden wird zögerlich reagiert und über Abschaltungen von einigen wenigen Atomanlagen diskutiert, als ob die Gefahr erst durch die aktuelle Katastrophe bekannt geworden wäre. Auch wenn viele AtomkraftgegnerInnen sich über die neu entfachte Debatte um Atomkraft freuen dürfen, ist Euphorie längst nicht angesagt. Denn ausgerechnet die Menschen, die sich für eine atomkraftfreie Welt einsetzen, werden vom Atomstaat seit Jahren bekämpft. Wie der Fall einer kleinen Gruppe CastorgegnerInnen in Lubmin es zeigt.

Gegen den neuesten, stark umstrittenen Atommüllransport wollten sie demonstrieren. Die Polizei verfolgte sie mit Hubschraubern und störte gar ihre Telekomunikation. Anschließend nahm sie sie präventiv in Gewahrsam. "Zur Gefahrenabwehr" hieß es ... damit waren jedoch die Gefahren der Atomkraft nicht gemeint, sondern der Protest dagegen!

Gegen diese willkürliche, unverhältnismäßige Polizeimaßnahme wehren sie sich nun mit Klagen vor dem Greifswalder Amtsgericht (Wortlaut). Begleitet von zahlreichen kreativen Protestaktionen zwischen Karlsruhe und Lubmin erreichte am 17. Februar 2011 der neueste Castortransport sein Ziel. Einmal mehr wiesen die AtomkraftgegnerInnen auf die sinnlose Verschiebung von Atommüll quer durch die Welt, sowie auf die ungelöste Entsorgungsfrage hin. Einmal mehr wurde klar, dass Menschenwürde und Atomkraft unvereinbar sind - nicht nur der Gefahren wegen.

"Am frühen Morgen des 17. Februar wollten wir gegen den Castortransport in Höhe Stilow zwischen Greifswald und Lubmin demonstrieren. Wir wollten u.a. kletternd mit Transparenten an der Bahnstrecke demonstrieren - wie wir es bereits im Dezember 2010 getan hatten. Doch daran wurden wir gehindert. Mit Hubschraubern und nachrichtendienstlichen Mitteln wurden wir ausgespäht und anschließend mitten in der Nacht in ca. 300 Meter Entfernung der Bahnanlage festgenommen. In Gewahrsam genommen wurden sogar zwei Pressevertreter!!! Eine Begründung für die Festnahme erhielten wir von der Polizei nicht. Aus den Gesprächen zwischen den Polizeibeamten konnte ich allerdings heraus hören, dass gezielt nach mir und meiner Gruppe gesucht wurde", schildert Kletteraktivistin Cécile Lecomte die Ereignisse.

Die Aktivistin weiß, wovon sie redet. Mit spektakulären Kletteraktionen bringt sie zusammen mit ihren Mitstreitern ihren Protest zum Ausdruck. Weil ihre Kletteraktionen den politischen Gegner erheblich stören, geriet sie bereits vor einigen Jahren ins Visier der Behörde - daran änderte ein Freispruch wegen einer Kletteraktion gegen einen Uranmülltranport nach Russland aus dem Jahr 2009 vor dem Amtsgericht Steinfurt nichts (Infos). 2006 wurde die Kletterkünstlerin ein erstes Mal "zur Gefahrenabwehr" von der Polizei zwei Wochen lang rund um die Uhr vor einem Atomtransport nach Gorleben mit "besonderen technischen Mitteln" auf Schritt und Tritt verfolgt. Die damalige Maßnahme war rechtswidrig, wie die Polizei Jahre später zugeben musste (Infos).

"Noch kennen wir den vollen Umfang der Maßnahme nicht, noch wissen wir nicht, ob die Polizei Informationen hierzu wird preisgeben wollen - denn sie weiß bestimmt, dass sie ohne jegliche rechtliche Grundlage handelte! Diese erneute Bespitzelung wollen wir uns aber nicht ohne Gegenwehr gefallen lassen. Sich mit kreativen Aktionen selbstbewusst gegen internationale Atomgeschäfte einzusetzen ist eine Notwendigkeit, wie das Geschehen in Japan und anderswo es deutlich zeigt!" begründet Patrick Müller. seinen Schritt zur Klage - auch wenn er in die Justiz nicht allzu große Hoffnung hat. "Ich fürchte, das Gericht wird sich drücken. Jetzt schon wird versucht, die Angelegenheit durch Kompetenzstreit von sich zu schieben und zu verschleppen".

Klagen der aktivistInnen
3 Klagen werden hier dokumentiert (PDF): Klage 1 - Klage 2 - Klage 3



Castor 2008: Offene Überwachung?
Im Vorfeld vom Castortransport 2008 wurde scheinbar keine Maßnahme wie beim Castor 2006 gegen mich getroffen, die Ereignisse lassen aber denken, dass der Staatsauge nie sehr weit war...

- Unerwüschte Begleiter im Zug nach Hamburg - ich habe mich beklagt. Laut Polizei war das eine  "Gefährderansprache" (Antwortschreiben von der BP). Also wenn ich gut 3 Wochen vor dem Castrotransport einfach so mit der Bahn nach Hamburg fahre und mit FreundInnen verabredet bin (anzumerken, ist dass es ja keine übliche "Castrostrecke" ist, das ich mich ja von der Castrostrecke entfernte!!), das ist ja schon schön gefährlich für den Staat, so dass zwei Beamten es für nötig halten mitzufahren und bleiben dabei in Kontakt mit Kollegen bleiben, die zeitgleich über die Autobahn fahren. "Wenn was ist" ... Ist das keine Überwachung???


- Merkwürdige Post: ich habe Bußgeldbescheide wegen angebliche Verkehrsordnungswidrigkeiten in den Monaten vor dem Transport erhalten- obwohl meine Personalien kein einziges mal überprüft wurden. Was ich auf eine Art Überwachung/Einschüchterungversuch zurückführe. Weil ich keine Zeit für diese Lappalien verschwenden wollte und zum Verhandlungsterminmit Vorträgen im Ausland unterwegs war, bin ich zum Verhandlungstermin nicht erschienen.

Castor 2006: verdeckte Überwachung durch MEK-Einheiten zur "Gefahrenabwehr"
Das war rechtswidrig!!!
Das Eichhörnchen wird immer wieder von den Schergen mit oder ohne Uniform schickaniert. Die lieblings Aktionsform des Eichhörnchens, das Beklettern von diversen Bäumen, Brücken, Gebäuden, ist den OrdnungshütterInnen ein Dorn im Auge.  Zudem sehen sie ihre Vernetzungsarbeit in Sache Anti-Atom-Widerstand -ins besondere zwischen Frankreich und Deuschland-  nicht so gerne an.
Vorm Castortransport 2006 wurde ich tagelang von dieversen MEK-Einheiten mit besonderen technischen Mittel überwacht.
 Das war der vorläufige sichtbare Höhepunkt von Überwachungsmassnahmen durch die Schregen gegen mich.
Staats- un Verfassungsschutz lassen aber nicht locker. Ich auch nicht, ich lasse mich nicht einschüchtern und versuche die Vorgänge öffentlich zu machen, mich mit kreativen Mitteln gegen Repression und Überwachung zu wehren.
Überwachung und Repression bekomme ich also weiterhin zu spüren. Einige Beispiele?  Uniformierte durchsuchen mich am Bahnhof und begleiten mich im Zug (April, Oktober 2008), so bald sie feststellen, dass ich Seile mitführe/mitführen könnte. Ich bekomme immer wieder Geldbusse für angebliche Verkehrsordnungwidrigkeiten, obwohl ich weder von der Polizei kontrolliert noch angehalten wurde (Vorfeld Castor 2008)... Und wenn der Staat nicht mehr weiss... ich werde einfach präventiv für mehrere Tage in Gewahrsam genommen... wie beim Castor 2008...

*Basics zum Geschehen 2006: Was, wie, wann
- Was: Erherbung von persönlichen Daten (offiziel auf ich bezogen) mit besonderen teschnischen Mittel und Methoden nach§ 34 (längerfristige Observation) und 35 (verdeckter Einsatz technischer Mittel) Nds. SOG. Also zur Gefahrenabwehr, "zur Verhinderung von Straftaten erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" und zur "Erkenntnisgewinung" über meinem (politischen) Umfelde... Die Massnahme endete mit derpräventiven  Festnahme zweier kleineren Gruppen von Anti-atom- AktivistInnen am Tag X (Castor 06). Zeitlich erfolgten die Festnahmen mit 3,5 Stunden Intervall. Räumlich waren die Gruppen ebenfalls voneinander getrennt: eine Gruppe bei Deutsch Evern, eine andere im Lüneburger Stadtgebiet. Also die Polizei hat nicht nur Infirmationen über mich gesammelt, sondern auch andere FreudInnen überwacht. Das ist eindeutig mit den Ereignissen belegt (diese Information befinden sich aber nicht in der Akte, sind womöglich gelöscht worden, liegen  unter Verschluss)

- Wie: Einsatz von MEK ( Sondereinsatzkommando, Spezialeinheiten üblicherweise bei Schweren Straftaten und Terrorismusverdacht tätig) - Insgesamt 4 MEK-Einheiten aus Lüneburg, Osnabrück und Hannover. Hinzu kommt eine Fahndungseinheit der Bundespolizei aus PIRNA und für den Tag X eine BFE (Beweissicherung und Festnahmeeinheit) aus Thüringen (Erfurt). Ja ein bisschen viel für eine einzige gewaltfreie Aktivistin, naja FreundInnen wurden mit überwacht - Kollateralschaden?
Welche "Technik" verwendet wurde, bleibt ein Geheimnis, es ist nicht aktenkundig (zumindest was die Akte betrifft, die ich nach langer Zeit und Kampf dafür bekommen habe). Vermutlich verfügen die MEK über Wagen mit technischer Ausrüstung (Kameras, Bewegungselder..) und wenn sich was bewegt, fahren sie gleich los hinter her. In wieweit Geschpräche abgehört wurden ist ebenfalls nicht aktenkündig. Aber lässt sich zum Teil aus den Ereignissen ableiten. Also ja, Inhalte von Gesprächen wurden möglicherweise abgefangen.

Wann: In der Zeit 30. Oktober 06 - 12. November 06 (naja, offiziell... ob der Staat andersweitig mich weiter/wieder mal überwacht... ist irgendwie schon davon auszugehen...)
Benachrichtigungsschreiben der Polizei

* Auszüge aus der "Gefahrenprognose" (PDF) auf dessen Grundlage ich überwacht wurde

* Juristisches
-  Überwachungsprotokolle aus der Akte (PDF):
Schule (was ja erklären kann, warum der Vorstand der Schule wo ich tätig war plötzlich mit mir reden wollte...)
Lappalie...
Verhältnismässigkeit? Ist ja wichtig zu wissen, ob ich Ein- oder Zweirad fahre, ob ich einen Redebeitrag halte...
Die Festnahme am Tag X

- Akteneinsicht und Klage beim Verwaltungsgericht
Ein Jahr nach dem Vorfall habe ich Einsicht in die Akte erhalten. Um diese zu erhalten musste ich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht drohen...
Nach Kenntnisnahme über den Ihnalt der Akte, habe ich  Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Observationsmaßnahme beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Dazu die Pressemitteilung vom 14.12.2007.
Der Streit wurde aber letzendlich außergerichtlich gelöst.
Die Polizei hat  - um die Klage abzuwenden - am 31.01.2008 die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Observationsmaßnahme schriftlich anerkannt. Zitat: "das Klagebegehren wird anerkannt"
Obwohl die Daten rechtswidrig erhoben wurden, kam die Polizei ihrer Verpflichtung die Daten von Amt wegen zu löschen jedoch nicht nach !!!

Die Daten benutzte sie beispielsweise im November 2008 als Grundlage für eine Gefahrenprognose, was dem Gericht vorgelegt wurde, um meine angebliche "Gefährlichkeit" zu belegen. Daraufhin wurde ich für dreieinhalb Tage in präventivem Langzeitgewahrsam genommen. In der Akte war kein einziger Hinweis auf die rechtswidrigkeit der Obvervation von 2006 zu finden. Das Landgericht führte die Observation in seiner Begründung aus... unter dem Motto, die von der Observation wurde ich nicht eingeschüchtert, also bleibt nur eine präventive Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Protestaktionen übrig.

Weil die Polizei die Daten von Amts wegen nicht löschte, habe ich sie im August 2009 dazu aufgefordert, dies bis zum 30. September zu tun (PDF) - verbunden mit der Androhung einer Klage vor Gericht, wenn sie der Aufforderung nicht nachkommt.
Anfang Oktober 2009 wurde mir seitens der Polizeidirektion Lüneburg mitgeteilt, dass die Daten nun gelöscht worden seien(jpg). Hoffentlich stimmt das....


* Politisches
- Anfrage von der Linke im Landtag
ANTWORTSCHREIBEN vom Innenminister (Dezember 08)

* Presse/ Stellungnahmen

LZ-Artikel Dezember 2007 (kommt noch)
Texte aus einer Lesung zum Thema Repression (PDF)


*Dokumente
Pressemitteilung von 14.12.07
(Quelle: LIgA)
Eine Lüneburger Atomkraftgegnerin wurde im Vorfeld des Castortransportes 2006 tagelang von Spezialeinheiten der Polizei rund um die Uhr überwacht. Die Betroffene hat jetzt Klage gegen diese Maßnahme beim Verwaltungsgericht eingereicht. Es besteht erhebliche Bedenken, was die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit des angewandten Gesetzes betrifft.

Stellen Sie sich vor. Sie werden gleich von mehreren spezial Einheiten der Polizei (MEK) auf Fuß und Tritt rund um die Uhr verfolgt ? weil Sie Ihre Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, Ihr Selbstbestimmungsrecht wahr nehmen, um Ihrer Unmut, Ihrem Protest gegen die tödliche Atomindustrie Gehör zu verschaffen.
Das ist kein Szenario à la Orwell. Sondern triste Realität. Robert. Jungk hat es geahnt: Atomstaat bedeutet Polizeistaat. 
 
Präventive Überwachung
Eine Lüneburger Aktivistin bekam dies jedenfalls im Vorfeld vom Castortransport 2006 zu spüren. 2 Wochen lang wurde sie nach § 34 (längerfristige Observation) und 35 (verdeckter Einsatz technischer Mittel) Nds. SOG überwacht. Die beamten von 4 verschiedenen MEK-Einheiten (Lüneburg, Hannover, Osnabrück) und einer Fahndungseinheit der Bundespolizei aus Pirna folgten ihr tagelang auf Fuß und Tritt bis zu Ihrer Arbeitsstelle oder beim Einkaufen. Ihr Umfeld wurde ebenfalls ausspioniert, indem die Polizei sich über das Meldeamt Informationen über mögliche ?Kontaktpersonen? besorgte. Alles zu Gefahrenabwehr. Also eine rein präventive Maßnahme.
Diese Tatsachen ergeben sich aus ihrer Akte, die die Polizei erst ein Jahr nach gesetzlichen Benachrichtigung unter Androhung einer Klage seitens der Betroffenen zur Einsichtnahme frei gab.
Klage eingereicht
Gegen diese polizeiliche Maßnahme wurde jetzt Klage eingereicht. Es bestehen zunächst erhebliche Zweifel an die Verfassungsmäßigkeit der angewandten Gesetzartikeln, die ein schwerer Eingriff in den Grundrechten der Klägerin darstellen. Schon 2005 wurde ein verwandtes Paragraf dieses Gesetzes ? nämlich das § 33a SOG (Überwachung der Telekommunikation) vom Bundesverfassungsgericht für Verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 27.05.2005 Ref. 1BvR 668/04). Laut Rechtsanwalt Plener ?liegen die streitgegenständlichen Maßnahmen mit der Maßnahme nach § 33a auf einer Linie.? Ferner wird angeregt ?eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Verletzung des Grundgesetzes durch §§ 34, 35 Nds. SOG einzuholen?, so Rechtsanwalt Plener in seinem Klageschrift vom 6.12. 07.
Gerügt wird auch der Mißbrauch des Gesetzes und von polizeilichen Dateien durch die Polizei. Die Anordnung und die Gefahrenprognose basieren nämlich nicht auf realen Tatsachen, sondern nur auf ungeprüften polizeilichen Erkentnnissen von vorher eingeleiteten eingestellten Ermittlungsverfahren zu Bagatelldelikten. Das Gesetz darf nur im Zusammenhang mit Straftaten von erheblicher Bedeutung nach §2 Abs.10 SOG angewendet werden. Ob Baumklettern eine Straftat erheblicher Bedeutung darstellt, ob Straßentheater vor dem Zwischenlager Gorleben als bandenmäßige Aktion im juristischen Sinne bewertet werden kann, sei dahingestellt.
politische Maßnahme
"Es geht hier in erster Linie um eine politische Repressionsmaßnahme. Der (internationale) Widerstand gegen die Atomkraft soll damit lahm gelegt werden." So die 26 jährige Französin.
Die Lüneburger Initiative gegen Atomanlagen (LIgA), wo die Betroffene sich engagiert, unterstützt sie bei ihrer Klage, denn  gemeint sind wir alle. Dem Staatsschutz ging es schlicht darum, Erkenntnisse über unsere Strukturen zu gewinnen.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie (langsam) die Justiz-Mühlen im Gange kommen. Die Betroffene will sich aber nicht einschüchtern lassen: ?Ich werde mich weiterhin an Protestaktionen beteiligen. Ausgerechnet am kommenden Samstag (15.12.) wird in Hamburg gegen diesen Überwachungsstaat demonstriert. Ich bin dabei!?
LIgA  -  Lüneburg, den 14.12.07