


Zusammenfassung mit
Auszügen aus den Akten und aus dem Urteil (PDF-Datei)
Der Sachverhalt:
Ich
soll mich "schwer" gemacht haben. Wie das geht, ist mir ein
Rätsel. Mein Anwalt als die Vernehmung eines Sachverständigers
beantragt, zur Beweis der Tatsache, dass die Erdanziehungskräfte bei
mir genauso wirken als bei anderen Menschen. Ja, dieses
Verfahren verlief extrem skurril.
Hinzu kommt, das Polizisten in
ihrer Ausbildung scheinbar nicht leren, wie Menschen weg zu tragen
sind. Das ist zumindest die Aussage des Anwaltes der Polizistin. Das
ist sehr bedenklich, wenn es so ist. (Sitz)-Demonstrationen sind
als
Mittel der demokratischen politischen Willensbildung anerkannt
(siehe, zum Beispiel Mutlangen-Urteil wonach Sitzblockade keine
Nötigung sind). Polizisten müssten darüber geschult werden, wie
mit solcher Art der Meinungsäußerung umzugehen. In der Regel gehen
Polizistin gewalttätig, gegen sitzenden DemonstrantInnen vor - was
dem grundrechtlichen Vorsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht,
indem sie ihnen die Gelenke schmerzhaft verdrehen. Also lernen sie
scheinbar, Schmerzen zu zufügen. Aber nicht fachgerecht (wie
Sanitäter) weg zu tragen? Fakt ist aber, dass ich nichts dazu kann,
wenn eine Polizistin mich wie hier im vorliegenden Fall unfachgerecht
weg trägt - ist eindeutig aus den Stellungnahmen der Polizistin
heraus zu lesen - und sich dabei verletzt.
Und wer
geht denn freiwillig in die Zelle ??? Hintergrund des
Geschehens auf der Wache am 23. Januar 2009 ist immerhin alltägliche
polizeiliche Misshandlung: vor dem Vorfall mit dem "Wegtragen"
saß ich zwei Stunden in der Einzelzelle eines Gefangenentransporters
mit den Händen im Rücken gefesselt... Die beamtInnen ließen die
Gefangenen nicht auf Toilette und trotz mehrmaliger Nachfrage
erhielten wird keine Auskunft über den Grund der
Freiheitsentziehung. Das ist eigentlich Standard in
Willkürstaaten....
Weiter ist meines Erachtens nach kein kausaler
Zusammenhang zwischen der angeblichen Verletzung am Handgelenk und
dem Wegtragen nachgewiesen... Und man fragt sich wie erst die
Verletzung war, die Polizistin ging erst 3 Tage nach dem Vorfall zum
Arzt... rechtfertigte aber die abenteuerliche Höhe der
Schmerzensgeldforderung mit der Tatsache, dass die Gesundheit von
Menschen, die im Staatsdienst arbeiten, wichtiger als die von anderen
Menschen ist...
Den Vortrag der Klägerin fand das Gericht nicht
schlüssig... Ich interpretiere dies als eine höfliche Art zu
erklären, dass die Polizistin Unsinn gelabert hat.
Das war
sowieso absurd und der Anwalt der Polizistin trug rein emotional und
keinesfalls sachlich vor. Er hatte das Feindbild "Demonstrant"
im Kopfe. Und für die Polizei ist es scheinbar eine Zumutung, wenn
die bösen DemonstrantInnen in der Öffentlichkeit positiv wahr
genommen werden, wenn über sie viel berichtet wird. Aus dem
Schreiben des Anwaltes der Gegenseite war klar herauszulesen, dass
ich nicht für das was ich getan habe verklagt wurde, sondern für
das was ich in deren Augen bin: Symbolfigur von politischem Kampf und
Widerstand in der
öffentlichen Wahrnehmung.
Es kam wirklich zu absurden
Stellungnahmen: Mir sei Prozesskostenhilfe zu verweigern, weil ich
viele "Gönner" hätte - also eine von der Wirklichkeit von
politischem Aktivismus weit entfernte Vorstellung. Die Polizistin hat
sicher viel mehr Geld als eine Aktivistin wie ich!!!!
Ach
und weil
über meine Kletteraktionen in der Presse berichtet wird, wird
bestritten, dass ich chronisch krank und körperlich behindert wird.
Wäre lustig gewesen, wenn es zu einer Beweisaufnahme gekommen
wäre... Das Schrieb, was meine Behinderung attestiert ist ja ganz
offiziell vom Versorgungsamt erstellt worden. Hat ja mehr Beweiskraft
als wilde Behauptungen einer Polizistin und hres Anwaltes... Ich leide
an chronische
Polyarthritis, das ist sicherlich viel schmerzhafter als die
angebliche Verletzung der Polizistin am Handgelenk!
So viel zur
den schlüssigen Aussagen der Polizistin und ihres Anwaltes...
Das
Verfahren:
Die Sache war nicht von beginn an eine gewonnene Sache
für das Eichhörnchen, es hat damit zu tun, dass Gerichte sich
üblicherweise sehr polizeifreundlich verhalten. Eine erste mündliche
Verhandlung fand im Februar statt - ohne mich, weil das Gericht über
meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht bescheiden hatte.
Also ein faires Verfahren ist es nicht gewesen! Ich wurde dort on
meinem Anwalt vertreten. Er musste Druck machen, damit die Richterin
darauf eingeht, nicht per Beschluss zu Gunsten der Polizistin zu
entscheiden, sondern eine Beweiserhebung anordnet. Es wurde mir dann
doch Prozesskostenhilfe gewährt, weil die Richterin mindestens einen
Aussicht Teilerfolg für mich bejahen konnte. Was dabei gemeint
war, zeigte sich dann im weiteren Verlauf: Es wurde eine
außergerichtliche Einigung angeboten: Man solle sich auf 400 Euro
Schmerzensgeld einigen. Ich habe kategorisch abgelehnt. Die
Polizistin zunächst auch.
Am
7. Mai. wurde es ein mündlicher
Termin mit Zeugen für die Beweisaufnahme anberäumt -es kam jedoch nicht
merh dazu. Bei Gericht gab es zur zuvor einen Derzernatwechsel.
Der neue Richter, der sich die
Sache anschaute trat gleich auf die Bremse und verfasste einen
Beschluss: Beweisaufnahme nicht notwendig, weil unschlüssiger
Vortrag seitens der Klägerin. Eine Beweisaufnahme würde zu keinen
Feststellungen führen können, die der Polizistin einen Anspruch auf
Schmerzensgeld gesichert hätten. Das Verhalten der Beklagten - sitzen
blieben - dürfte dagegen kein rechtswidriges Verhalten entsprochen
haben, viel mehr sei es grundrechtlich geschütztes Verhalten
gewesen. Daraufhin wurde auf einen weiteren mündlichen Termin
verzichtet. Und es kam zum erwarteten Urteil: das Eichhörnchen hat
Recht bekommen! Sitzenbleiben ist grundrechtlich geschütztes Verhalten.
Das ist freie Meinungsäußerung!
Wie
die Polizistin an meine privaten Daten gelangt ist - das will ihr
Anwalt selbst nicht sagen , weiß ich nicht - ihr Anwalt wollte es
mir auch nicht sagen. Ich vermute aber, dass die Frau Gräb
meine Daten bei ihrer Arbeitsplatz erlangt hat (Polizeidatei) und sie
einfach so für die Durchsetzung einer privaten Angelegenheit - hier
eine Schmerzensgeldforderung- benutzt hat. Der
Datenschutzbeauftragter wird nun eingeschaltet, ich finde ein solches
Verhalten sehr fragwürdig.
Nun habe ich immerhin auch die
Daten der Polizistin... ich kann Dienstaufsichtsbeschwerde
einreichen; ich will mich ja über die unfachgerechte Art und Weise
wie sie mich weg getragen hat beschweren! Und wenn das in der Tat
nicht zur Polizeiausbildung gehört, beschwere ich mich bei der
Stele, die über die Inhalte der polizeilichen Ausbildung
entscheidet.
UPDATE 2011: Zusammenfassung mit dem Stand der Dinge: die Landespolizei will nur "Schadenersatz" tja, die wollen wieder eine Schlappe vor Gericht erleben...
Die
A 44 von Kassel nach Eisenach ist das letzte Verkehrsprojekt Deutsche
Einheit. Der Neu- und Ausbau von 64 Kilometern Autobahn zerschneidet
Wälder und sieben europäische Naturschutzgebiete im nordhessischen
Bergland. Der erste von insgesamt 11 Bauabschnitten, die Ortsumgehung
Walburg, wurde 2005 eröffnet. Der zweite Abschnitt, die Ortsumgehung
Hessisch Lichtenau, ist im Bau. Diese Baustelle sieht aus wie eine
Mondlandschaft und zeigt den enormen Flächenverbrauch. Andere
Abschnitte sind dagegen noch in der Planungsphase.

