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Eine kleine Auswahl an Aktionen...

Auf dieser Seite:
- Protest gegen "Stuttgart 21" (2010-11-12)
-
Protest gegen das Kohlekraftwerk in Hamburg Mooburg (u.a. Baumbesetzung Winter 2009-10- ?12?)
- Baumbesetzung gegen Flugahabenausbau in Kelsterbach bei Frankfurt (2008-9)
- Protest gegen Autobahnbau (A44) in Kassel (2010)
- Baumbesetzung gegen Strassenausbau in Lüneburg (2007)
- Baumbesetzung gegen Strassenbauprojekt in Dresden (2007-8)
- Baumbesetzung gegen Braunkohletagebau in Lakoma bei Cottbus (2007)


Der Stuttgarter Hauptbahnhof zählt aufgrund seines ausgeklügelten Schienensystems zu den leistungsstarken Kopfbahnhöfen in Europa. Trotzdem wollen Bahnchef Gruber und der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger den Bahnhof - auf Kosten der SteuerzahlerInnen und Bahnreisenden - abreißen lassen und Platz für ihr milliardenschweres Prestigeprojekt S21 schaffen.
protest!
Das Projekt wird Milliarden kosten, ohne für die Fahrgäste nennenswerte Vorteile zu bringen. Das Geld sollte stattdessen in die Modernisierung des bestehenden Kopfbahnhofes und den Ausbau eines gut getakteten Nah-, Regional- und Fernverkehrs zu erschwinglichen Preisen investiert werden – damit die Bahn als klimafreundliche Alternative zu Auto und Flugzeug verstärkt genutzt wird.

Gegen Stuttgart21 regt sich Widerstand auf!!

!! Derzeit gibt es andauernde Demonstrationen am Hauptbahnhof die Baumfällungen im Park haben begonnen

Hintergrundinfos und mehr auf diversen Homepages:

* Robin Wood
*Blog von Robin Wood: z.B. über die Dachbesetzung beim Abriss des Nordflügels
oder die
Besetzung eines Abrissbaggers am 30. August 2010 (Es ist ein Eichhörnchen zu sehen...) : SEK holt AktivistInnen nach 5 Stundn herunter - kurzer Bericht mit kleinem Presseecho - wegen dieser Aktion steht das Eichhörnchen  vor Gericht in Stuttgart, Berufung sthet an (noch nicht terminiert).
* Parkschützer
* Bei Abriss Aufstand

Prozess wegen Baggerbesetzung (u.a. gegen das Eichhörnchen)
Berichte zum Prozess vor dem Amtsgericht im Mai. 2011, Vorwurf war Hausfriedensbruch:
Ankündigung - 1.Prozesstag-Eichhörnchen-Bericht - 1. Prozesstag Indy-bericht - 1. Prozesstag, die Strategie - 2. Verhandlungstag  - Urteil AG

Berufungsverhalung vor dem Landgericht Stuttgart : 17. ; 18. und 19. April 2012 um 9:00 Uhr
Mit zusätzlichen Vorwurf: Nötigung (eines nicht anwesenden Opfers...)




baumbesetzung in Hamburg - 18. Dezember 2009 - Allgemeines
Im Hamburg Moorburg, wird von der Firma Vattenfall ein Kohlekraftwerk gebaut. Dagegen regt sich schon seit Jahren Widerstand. Das Eichhörnchen beteiligte sich an diversen Aktionen und Demonstrationen - insbesondere mit Robin Wood. Zahlreiche Gruppen koordinieren den Widerstand gegen Mooburg. Die grösseren Organisationen wie Robin Wood oder Greepeace, aber auch informelle Zusammenschlüsse wie "Gegenstrom" haben Aktionen in Mooburg durchgeführt .


Aktuell
26. April 2012 - Lesung mit Eichhörnchen im Rahmen der "Lesetage selber machen"
Cyclassics 2011:
Kritik an Vattenfall-Greenwashing verboten - Polizei foltert AktivistInnen
Im April 2011 hat Vettenfall erneut beantragt, eine Fernwärmetrasse für sein sich noch im Bau befindlichen Kohlekraftwerk quer durch die Stadt zu bauen...
Februar 2011 : Film auf Arte : Rebellen im Name der Erde - mit Eichhörnchen (Interview) und Baumbesetzung - Porträt "Eichhörnchens Permanente Revolte" auf DLF, mit Aufnahmen der Baumbesetzung
August 2010: Spektakuläre Aktion an der Köhlbrandbrücke in Hamburg gegen die Vattenfall-Cyclassics
    - Berichte: Robin-Wood Blog, LZ ; Redglobe ; Greenwashing-Blog, SchattebblickHamburger AbendblattTaz, Junge Welt, Hamburger Abendblatt,
    - Bilder : Von den Kletterern Aufgenommen, dpa ,

Auswahl an vergangegen Aktionen

- RoWo-Aktionen: 12  ; 3
- Eine Greenpeace-Kletteraktion
- Gegenstrom in der TAZ

Die Grünen in der Schwarz-grünen Koalition haben den Bau vom Kohlekraftwerk mitgenehmigt! Von der Politik der Macht (also Wahlen) ist nichts vernüftiges zu erwarten. Der Widerstand wird von der Strasse kommen. Und vielleicht lenkt die Politik Oben dann letzendlich ein... Widerstand ist Handarbeit!
Derzeit regt sich der Protest insbesondere gegen die Moorburgtrasse auf.  Um den Kohlekraftwerk rentabel zu machen und sich ein Öko-image zu bauen, will Vattenfall eine "Fernwärmetasse" durch Hamburg bauen. Dieser Trasse sollen aber viele Bäume zum Opfer fallen... Für uns ist der Widerstand gegen den Trassenbau eine Möglichkeit, den Protest gegen den Kohlemonster in die Stadt zu tragen (Moorburg ist ein menschenloses Industriegebiet) und die Bevölkerung mitzueinbeziehen.

Links mit Infos zum Thema:
die Protestaktionen werden von einer Initiative getragen: http://moorburgtrasse-stoppen.de/
Robin Wood: http://www.robinwood.de/Moorburg ;
RoWo-Blog
Infos gibt's auch hier (eher zu früheren Aktionen): http://kohle-killt-klima.de/

- Bäume im Hamburger Gählerpark besetzt!

* Mai 2010: Hamburger Senat gibt auf und zieht seine Genehligung zurück. Vattenfall will eine neue Genehmigung für die Fernwärmetrasse beantragen
Planfeststellung mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung werden dieses mal zwingend sein. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Widerstand wird auf jeden Fall weiter gehen... nicht nur gegen die Tasse, es gibt viele Möglichkeiten, Vattenfall zu ärgern!
*Klage gegen Baugenehmigung zulässig! Baustopp für Vattenfall - Etapensieg für den Widerstand!
Am 13. März 2010 wurde im Gählerpark gefeiert - und anschließend abgebaut und aufgeräumt.
Im Eilverfahren gab am 24. Febraur 2010 das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde vom BUND gegen die Verwerfung seiner Klage durch das Verwaltungsgericht statt und verhängte zudem die aufschiebende Wirkung für die Klage - Was eine vorläufige Ausserkraftsetzung der Genehmigung für die Moorburgtrasse also einen vorläufigen Baustopp bedeutet! Beschluss als PDF
Das Gericht folgt zum großen Teil den Argumenten der UmweltschützerInnen und prangert das fehlende Planfeststellungsverfahren an. Der geplannte Trassenbau hat derart große Auswirkungen auf die Umwelt, dass eine Uweltverträglichkeitsführung mit Beteiligung der Öffentlichkeit hätte durchgeführt werden müssen. Weiter lesen

* Wie ist die Stimmung bei der Baumbesetzung?

Das Eichhörnchen erzählt. Hörbeiträge

Der Anfang
In Dezember klettern Robin Wood AktivistInnen und weitere umweltbegte Menschen hoch in die Bäume im Gählerpark, um Widerstand vor zu leisten - ein schöner Gegensatz zu den fruchtlosen Klimadiskussionen in Kopenhagen. Umweltpolitik muss praktisch sein!
Hier die Pressemitteilung von ROBIN WOOD (18.12.2009) - mit Links zu Bildern
Die Aktion dauert an und die BesetzerInnen freuen sich auf Unterstützung: Hoch in den Bäumen, Bodenunterstützung (man kann vor Ort übernachten, Schlafsack mitbringen!); Infrastruktur (Essen, Bauen, etc.).
Voraussischtlich bis März wohnen also die AktivistInnen in den besetzten Bäumen :-) Mitte März fängt dann die Brutzeit wieder an, die Bäume dürfen nicht mehr gefällt werden.
Ihre Gedanken teilen AktivistInnen in kurzen Hörbeiträgen mit (bislang ging vor allem das Eichhörnchen ans Mikofon ) Siehe bei Robin Wood

Weitere Entwicklungen
Vattenfall hatte - wohl auf Grund des politischem Druck von Unten, der besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit für das Thema -  bereits zu Beginn der Baumbesetzung  erklärt, die Bäume nicht vor der Gerichtsentscheidung über eine laufenden Klage vom BUND gegen die durch die Stadt Hamburg erteilte Baugenehmigung zu fällen, bis zum 24. Februar 2010 hatte diese Klage eigentlich rechtlich gesehen keinerlei Aufscheibende Wirkung (siehe rechtliche Auseinandersetzung). Die Klage richtet sich gegen die Genehmigung des Hamburger Senats für die Fernwärmetrasse. Die Genehmigung wurde in einem vereinfachten Verfahren erteilt, es wurden weder ein Planfestellungsverfahren erstellt noch die Umweltversträglichkeit geprüft. Die schwarz grüne Senat begründete dies mit der Tatsache, dass der Kohlekraftwerk Moorburg selbst bereits genehmigt worden war und die Trasse sei ja Bestandteil der Auflagen für die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks. Die Politik wollten somit über den Köpfen der Menschen hinweg in aller Eile entscheiden - der Plan ging jedoch nicht auf... Menschen kündigten rasch Widerstand ein. Die Baumbesetzung ist eine der vielfältigen Widerstandformen,  die ins Spiel kommen und noch kommen werden.


Und die Baumbesetzung zeigte schnell Wirkung!
Vattenfall kam so langsam aus der Deckung und der Chef für Hamburg schlug mit der Faust auf den Tisch: Das Kohlekraftwerk wird so oder so gebaut sagte Schubach, notfalls auch ohne ?Kraftwärmekopplung?. Das klang irgendwie ein bischen hilflos, das klang so, als wolle Vattenfall den BaumbesetzerInnen den Wind aus dem Segel nehmen. Siehe Mopo was aber natürlich nicht gelang.
Die Grünen - die für die erteilung der Genehmigung verantwortlich sind - sind inzwischen wirklich auf der Defensiv  geraten und wollen nun Monate nach der Erteilung der Genemigung mit Vattenfall über Alternative reden (siehe zum Beispiel TAZ )... Die Sache ist zum Politikum geworden! Und es kann ruhig höher kochen - dann ist die Sache politisch nicht mehr durchsetzbar und  der Kohlekraftwerk Moorburg wirtschaftlich nicht mehr retabel zu betreiben!!! An anderen Standorte mussten bereits Kohle-Großprojekte aufgegeben worden (TAZ)....

Die BaumbesetzerInnen nutzten die ruhige Zeit ohne akute Räumungsgefahr, um sich gemütlich in und um den Bäumen niederzulassen, um Infrastruktur aufzubauen und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Und sie blieben wahrsam - An  das Versprechen (die Bäume vorerst nicht zu fällen) eines profitgierigen Grosskonzerns wollten sie sich nicht verlassen. In erster Intanz wurde zum einem die Klage vom BUND abgewiesen. Mitte Febraur war zum anderem sogar erhöhte Wachsamkeit angesagt: gut unterrichteten Kreisen hatten Erkenntnisse erhalten, wonach Vattenfall die Ausschreibungen für die Fällarbeiten inzwischen abgeschlossen hatte. Weiter waren Bewegungen seitens der Staatsmacht - den bewaffneten Arm von Grosskonzernen bei der Sicherung von Profitinteressen -  zu beobachten. Die Bauplanungen des Konzernes gerieten jeodoch ende Febraur plötzlich durcheinander: der Beschwerde des BUND vor dem Oberverwaltungsgericht wurde stattgegeben, der Klage wurde sogar eine Auschiebende Wirkung zugesprochen. Es heißt nun vorläufiger Baustopp für Vattenfall.

Die jurisische Auseinandersetzung um die Trassenbaugenehmigung
Der BUND hat eine Klage gegen die vom Hamburger Senat erteilte Baugenehmigung erteilt. Siehe Pressemitteilung vom BUND
Am 14. Januar 2010 verfarf das Verwaltungsgericht die BUND Klage als unzulässig ab. Anläßlich dieser Entscheidung gab es eine Pressekonferenz.
Berichte: Gemeinsame PM der TrassengegnerInnen -  DDP - TAZ - MOPOTagesspiegel - Wedel-Tageblatt - Indy
Es wurde Rechtsmittel eingelegt.
Im Eilverfahren gab nun am 24. Febraur 2010 das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde vom BUND gegen die Verwerfung seiner Klage durch das Verwaltungsgericht statt und verhängte zudem die aufschiebende Wirkung für die Klage - Was eine vorläufige Ausserkraftsetzung der Genehmigung für die Moorburgtrasse also einen vorläufigen Baustopp bedeutet! Beschluss als PDF

Das Gericht folgt zum großen Teil den Argumenten der UmweltschützerInnen und prangert das fehlende Planfeststellungsverfahren an. Der geplannte Trassenbau hat derart große Auswirkungen auf die Umwelt, dass eine Uweltverträglichkeitsführung mit Beteiligung der Öffentlichkeit hätte durchgeführt werden müssen.
Das Verfahren wurde an das Verwaltungsgericht für eine Entscheidung im Hauptsachverfahren zurückgewiesen. Es ist aber wahrscheinlich, dass das Hamburger Senat und Vattenfall die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung anerkennen und dass das Hausachverfahren nicht durchgeführt werden muss.  Statt dessen ist ein neuer Versuch, die Genehmigung für eine Fernwärmetrasse  im Gang zu bringen, zu erwarten. Dieses mal mit Bürgerbeteiligung. Dies Verfahren müsste mehrere Monate, viel sogar über ein Jahr in Anspruch nehmen. Das Gericht selsbt geht davon aus, dass eine Inbetriebnahme der Fernwärmetrasse für die Heizperiode 2012/13 nicht wie von Vattenfall ursprüglich vorgesehen, erfolgen wird. Was die Inbetriebnahme des sich im Bau befindlichen Kohlekraftwerks in Frage stellt. Die Trasse ist nämlich Bestandteil dessen Betriebsgenehmigung.
Wir haben eins von unseren Zielen erreicht: Vattenfall der Supe versaltzen !!!
Und es geht weiter. Der jetzige Erfolg ist nur ein Etapensieg!

Nicht vergessen: Dies ist ein Erfolg, was dem gemeinsamen Widerstand von BürgerInnen auf verschiedenen Ebenen zu verdanken ist - denn bis zum 24. Februar hätte Vattenfall die Bäume fällen dürfen und Tatsachen schaffen können. DIe Klage hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine Aufschiebende Wrkung und Vattenfall hatte alle Vorbereitungen für die Fällungen bereits getroffen.
Die BesetzrInnen hoch in den Bäumen und ihre UnterstützerInnen haben verhindert, das Vattenfall Tasachen schaft .
Die BesetzerInnen und die Initiative Moorburg-Stoppen haben Aufmerksamkeit für ihren Protest erweckt und den politischen Druck so hoch steigen lassen, das PolitikerInnen auf der Defensiv gerieten, das Vattenfall kleinlaut wurde.
Die Klage, die vom BUND stellvertretend für die EinwohnerInnen -die kein Klagerecht hatten, eingereicht wurde, gibt den AktivistInnen eine Atempause. Der juristische Erfolg hat grosse Bedeutung, weil er eintritt, bevor es zu spät - Dank der Mobilisierung von den AktivistInnen.

Presse zum Baustopp von Febraur 2010:
Das
Online-Magazin berichtet schon mal und auch NDR Online ist am Puls der Zeit und auch die MOPO ist dabei und auch das Hamburger Abendblatt berichtet und die TAZ zieht auch nach. Sowie Neues Deutschland
Die schriftliche Begründung des Beschlusses war wieder ein Anlaß für Pressemitteilung und -Berichte: PM von BUND und ROBIN WOOD ;  TAZ ; Altona-info ; Abendblatt ; La Voix (Französisch) ;

 Allgemeine Berichterstattung zur Baumbesetzung, eine Auswahl:
Anfang der Besetzung
TAZ ; Mopo 1 und 2 (21.12.09, zweiter Artikel mit mehr Inhalten zum Thema Kohlekraftwerk) ; RTL ; Scharf Links
TAZ zum Neujahrsempfang ; Süddeutsche Zeitung; Ein Fake sorgte für Aufregungen (Mopo),  Mopo 9.1.10 (halt im Mopo-Still...) - ARD war auch da (Morgenmagazin) - Junge Welt -
Zweite Januarhälfte und danach:
Tagesspiegel
Porträt über das Eichhörnchen in Public Forum
Artikel im Greenpeace Magazin (noch nicht erschienen)
Neues Deutschland 1 und 2

Wir glauben daran: durch unseren Widerstand können wir die Moorburgtrasse noch verhindern.
Vattenfall haben wir die Kohlesuppe bereits deutlich versalzt!


                        1) Aktuelles
                        2)Die Baumbesetzung
                        3) Juristische Nachbereitung

1) Aktuelles
- Protest gegen die Eröffnung der neuen Landebahn (Eichhörnchen-Blog)
- Meine Verfassungsbeschwerde gegen meine Verurteilung läuft noch (Stand Nov.2011)


2) Die Baumbesetzung

harvesterbesetzung 23.1.09  - Bouda Photographie
Gegen den Flughafenausbau. 280 Hektar Wald samt Tiere und Ökosystem mussten einer neuen Landebahn weichen. Fraport zerstört die Umwelt und Menschenrechte werden mit Füßen getreten.  Widerstand war und ist  nötiger denn je! ich bin dabei!
http://waldbesetzung.blogsport.de/

Am 20.1.09.,  als die Rodungen anfingen und der Zaun rund um das Camp aufgebaut wurde, baute ich meine Hängematte direkt über den Köpfen der Polizisten, die den Bunker geräumt haben, auf... "Lieber in  Bäumen wohnen als Wälder roden" stand auf dem Transpi... Zeitungsartikel hierzu: FR-Rundschau - Bilder FR - Darmstädter Echo,
Die Besetzung wurde am 18.2.09. von der  Polizei geräumt. (z.B. FR-Bericht , FR-Bilder)
Dazwischen wurden die Rodungsarbeiten behindert: Jagdstörung, Harvesterbesetzungen, Baumbesetzungen direkt im Rodungsgebiet. Trotz Platzverweis gelang es den AktivistInnen immer wieder, Aktionen durchzuführen.
Beispiel aus der Berichtserstattung:  FR-Artikel vom 12.2.09 - In der Landeszeitung Lüneburg stand auch was unter... Lokales....
 
Bild:  Harvesterbesetzung 23.1.09 (Quelle Bouda Photographie)

Das umzäunte Camp wurde zwischen den 20.1. und den 18.2. rund um die Uhr von Frapport-securities und Polizei bewacht. "Bewaffnete Gewalttäter in Uniform zum Schutz privater Interessen", meinten viele AktivistInnen. Ein- und Ausgänge wurden von der Polizei kontrolliert und registriert.  Nur als Besucher (ohne Ausrüstung) durfte Mensch zum Camp hin. Es wurde ständig durch die Polizei (und Fraport!) - rechtswidrig (FR-Artikel)- gefilmt.  Ich konnte diese Situation schwer ertragen: eingesperrt wie Tiere im Zoo und Ohnmachtsgefühl beim Beobachten der Rodungsarbeiten in Campnähe. 

Daher habe ich mich überwiegend an Aktionen außerhalb vom Camp beteiligt: Baumbese
tzung und Harvesterbesetzung. Ich bin also ein paar Male in Gewahrsam gekommen. - und natürlich musste ich länger absitzen, als andere Beteiligten...  Das ist der Preis von politischem Engagement, insbesondere für unbeugsame Eichhörnchen! Bei der richterlichen Vorführung kam natürlich die Kraxelei von Anfang Januar auf dem Tisch...
Es geht nicht um Gefahrenabwehr, wie auf dem Papier behauptet wurde, sondern in der Tat um Bestrafung. Wer sich nicht an Normen hält und die herrschende Ordnung in Frage stellt, wird eingesperrt!

Ein umfassender Artikel vom Eichhörnchen über die Widerstandsaktivitäten erschien in der März-Ausgabe von der Zeitschrift Graswurzelrevolution
Der Widerstand geht weiter!
Derzeit gibt es unweit vom ehemaligen Camp eine Mahnwache .

3) Juristische Nachbereitung (Was das Eichhörnchen betrifft):

Prozess gegen das Eichhörnchen vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main



 "Eichhörnchens Permanente Revolte", ein Porträt auf DLF - mit Aufnahmen zum Prozess

3. Verhandlungstage in März und April 2010 in einem streng bewachten Schwurgerichtssaal (mit Trennscheibe zw. Publikum und Gericht, als ob 'ne Baumbesetzung ein Verbrechen wäre)  und am Ende ein perfides politisches Urteil : 15 Tagessätze à 8 Euro wegen Hausfriedensbruch (X 1), geleinschaftlicher Hausfreidensbruch (X 2) in Tateinheit mit Nötigung (X 1)
"Kriminalisierung, Verrechtlichung von Unrecht und einem Beispiel legalisierter Korruption", so die Zusammenfassung eines Zuschauers.
Rechtsmittel (Begründung als pdf) wurde umgehend gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat auch Berufung eingelegt, um die später zurück zu nehmen. Es war also eine Sperrberufung, damit hat sie eine Revision verhindert.
Das Langericht lehnte allerdings die Annahme der Berufung ohne Begründung ab - Dies war zu erwarten... das macht den Richtern doch weniger Arbeit (Siehe Ausführungen unten...)
Rechtsanwalt Tronje Döhmer reichte darauf hin beim Oberlandesgericht eine Anhörungsrüge ein. Daraus ist nicht viel zu erwarten, es ist allerdings eine Voraussetzung, um eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können. Über die Rüge wurde noch nicht entschieden (Stand September 2010)
Eichhörnchen hat nun Verfassungsbeschwerde (PDF) eingelegt... und diese läuft noch. Könnte im Hinblick auf das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sache Versammlungen am Flughafen spannend werden...


Die Vorwürfe lauten:
- Harvesterbesetzung am 23.01.2009 :gemeinschaftlciher Hausfriedensbruch und Nötigung in Tateinheit  sowie Widerstand (gegen Polizisten, die uns gefährdeten!)
- Baumbesetzung im Rodungsgebiet  am 11.02.2009: gemeinschaftlicher Hausfriedensbruch
- Beklettern des Innendaches am Frankfurter Hauptbahnhof  am 31.12.2008: Hausfriedensbruch
Ein Gesetz was besagt, dass Menschen sich horizontal zu bewegen haben, dass vertikale Spaziergänge verboten sind, gibt es nicht, aber ein Verstoß gegen ungeschriebene Normen ist für die Justiz schon kriminell genug und wird zur Anklage gebracht.

Pflichtverteidigung wurde mir auf Grund der schwierigen Sach- und Rechtslage bewilligt. Und die Staatsanwaltschaft fürchtete Krach um die Akteneinsicht, die das Gericht widerechtlich Beschuldigten ohne Anwalt nicht gewähren will...

Zum durch Richter Henrici am 15. April 2010 gesprochenen Urteil:
Urteil als PDF - Es wurde Berufung eingelegt - diese wurde allerdings nicht angenommen, warum? Hier kommt die Erklärung...

Genau 15 Tagessätze à 8 Euro und Kosten des Verfahrens
Klingt nicht viel ? das Perfide dieser Verurteilung ist erstmal die Verurteilung selbst und dann genau die 15 Tagessätze ? diese bedingen eine Annahmeberufung ?
Das Ekelhafte - Annahmeberufung
Bei einer Geldstrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen ist nur eine Annahmeberufung möglich. Das ergibt sich aus § 313 Abs. 1 StPO. Diese Vorschrift ist durch das "Justizentlastungsgesetz" in die Strafprozessordnung eingefügt worden. Sie hat zwar nicht zu einer nennenswerten Entlastung der Justiz geführt, stellt aber eine bedenkliche Zulässigkeitsbeschränkung dar.
Gerade bei Bagatellstrafsachen, die von der Beweislage her nicht ganz einfach gelagert sind, greifen Amtsrichter schon mal gerne in diesen Topf und verhängen genau 15 Tagessätze. Erst recht, wenn sie den (oder die) Angeklagten für einen "Querulanten" halten. Der soll sich so ohne weiteres nicht noch einmal - diesmal im Berufungsverfahren - vor Gericht produzieren dürfen. Nach § 313 Abs. 2 StPO wird die Berufung angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist.
Klingt gut. Aber auch hier liegt die Tücke im Detail. Nach § 322a StPO entscheidet das Berufungsgericht über die Annahme der Berufung durch unanfechtbaren Beschluss. Unanfechtbar! Das Berufungsgericht hat also über sich nur den blauen Himmel (und das Bundesverfassungsgericht). Da ist es verlockend, die Berufung eines mutmaßlichen "Querulanten" schnell als offensichtlich unbegründet anzusehen. Vor allem, wenn der Schreibtisch ohnehin mit Akten voll ist.
Jedenfalls werden Annahmeberufungen des öfteren nicht angenommen. Das entlastet die Justiz.
Also, das Rechtsmittel, das einlegt wird, muss auf jeden Fall schriftlich begründen werden. Wenn es eine Berufung wird, dann müssen Ausführungen zu den Erfolgsaussichten erfolgen.
Auch seitenlange klare Begründungen werden gerne als offensichtlich unbegründet verworfen.  Wie manchmal bei Revisionsentscheidungen. Ohne inhaltliche Begründung. Nur mit einer floskelhaften Leerformel.
Mit der Einführung der Annahmeberufung wurde ein Strafverschärfungsrecht eingeführt ? Verurteilungen und damit Vorstrafen werden praktisch zementiert. Das Berufungsrecht wesentlich eingeschränkt.
Und im Falle vom Eichhörnchen war das Urteil schon geschrieben und abgesprochen. Das heißt eine politische Ablehnung einer möglichen Berufung ist zu erwarten. Insbesondere vom Landgericht, was bislang mit einer sehr dubiosen Rechtssprechung in Sache Hausfriedensbruch glänzte. Wie der Fall des Eichhörnchens es selbt zeigt: Das Landgericht Frankfurt am Main hatte eine über 24stündige Ingewahrsamnahme des Eichhörnchens  in Zusammenhang mit Kletteraktionen  zum Jahreswechsel 2008-9 für rechtsmäßig erklärt.  Begründung war die Abwehr von Gefahren, der Gewahrsam sollte die Betroffene von der Begehung einer Straftat abhalten. Es ging konkret um Hausfriedensbruch. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte in März 2010 diesen Beschluss aber für RECHTSWIDRIG !!!!! - OLG-Beschluss als pdf - Im Strafverfahren hier, soll verhindert werden, dass Rechtsmittel bis vor dem Oberlandesgericht eingelegt werden kann. Amtsrichter Henrici war bewusst, dass das Landgericht sein willkürliches Urteil mit sehr hoher wahrscheinlichkeit decken wird.
BeobachterInnen bezeichnen das Ganze als organsierte justizkriminalität... Mit Richter Ralph Henrici als Hauptfigur.

Inzwischen hat das Eichhörnchen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Berichte zum dritten Prozesstag (15. April 2010):- Achteinhalb Stunden Verhandlung und ein perfider politischer Urteilsspruch am späten Abend (gegen 21Uhr)
Echo-online ; FR ; PM Robin WoodIndymedia ; Radio Dreieckland (vor der Verhandlung) ; Artikel in der Juni-Ausgabe der GWR
Zwei (1 und 2) Leserbriefe an die FR

Berichte zum zweiten Prozesstag (31.3.2010):- Staatsanwaltschaft droht mit Verhandlungshaft - Tricks um fehlerhaften Strafanträgen von Fraport und DB um die Anklage aufrecht zu erhalten
FNP ; FR ; Waldbesetzungsblog ; Indymedia ; Robin-Wood-PMRedGlobe ; PM vom Eichhörnchen ; PM von Verkehrs und Umweltverbänden ; wir Klimaretter
Ausgerechnet an diesem Prozesstag erhielt das Eichhörnchen einen Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main, was sich viel mit dem Tatbestand Hausfriedensbruch beschäftigt und -interessanter Zufall - eine Maßnahme der Frankfurter Polizei beanstandet. Ingewahrsamnahme nach Fassadenkletterei war rechtswidrig!!
Empörte Zuschauer reagierten mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter Henrici und Staatsanwamt Links. Hier 3 Beispiele ; eine weitere Beschwerde gegen Richter Ralf Henrici

Berichte zum ersten Prozesstag (17.3.2010):- Schwurgerichtssaal mit Trennscheibe zwischen Publikum un Gericht für gewaltfreien Widerstand?
- Vor dem Prozess :  PM vom Eichhörnchen -
Indymedia-Bericht  - Strassentheater vor dem Prozess (mit Bildern) - RedGlobe
- Presse-Berichte: PM der AktivistInnen - Fernsehbeitrag HR  - Indymediabericht nach dem 1. Prozesstag  - FNP - FAZ - Red Globe - Onlineblog Pflasterstrand - PM BI Mörfelden Waldorf - Wiesbadener tagblatt -


In Einzelnen, die diversen Aktionen und Gerichtsverfahren

 *  Besetzung von Rodungsmaschinen 23. Januar 2009
Am 23. besetzte eine neun-köpfige Gruppe eine Harvestermaschine, um gegen die wenige Tage zuvor begonnene Waldrodung zu protestieren.
Den BesetzerInnen wird Hausfriedensbruch und Nötigung vorgeworfen.
Eichhörnchen hat nun vom Amtsgericht Frankfurt eine Anklageschrift erhalten. Die Verhandlung findet in März 2010 statt.
Die anderen Beteiligten haben keine Anklageschrift erhalten, sondern - wenn das Verfahren nicht bereits zuvor eingestellt wurde - Strafbefehle. Sie haben Einspruch eingelegt. Daraufhin haben sie vom Amtsgericht Rüsselsheim ein Einstellungsangebot - gegen 100 Euro Auflage - erhalten, was sie angenommen haben. Gegen das Eichhörnchen geht die herrschende Gewalt etwas anders vor, es ist auch nicht das selbe Gericht zuständig (Frankfurt statt Rüsselsheim).
UPDATE 2010 - Urteil wie oben erwähnt im Frühjahr 2010 -
Verfassungsbeschwerde wurde inzwischen eingelegt...
Weitere Infos (und Stand der Dinge öfter aktualisiert) unter Repression

- Die BesetzerInnen wurden damals für 4 Stunden in Gewahrsam genommen. Auf der Klage vom Eichhörnchen hin, rechtfertigte die Polizei die Freiheitsenziehung (eher Freiheitsberaubung) mit "Personalienfeststellung"... Obwohl ich machen den Beamten persönlich bekannt war!  Als ich auf dem Harvester noch sa? wurde ich gar namentlich angesprochen. Das Amtsgericht Frankfuert am Main hat beschlossen: Die Freiheitsenziehung war rechtswidrig  PM,  Artikel im FR ; Echo-Online Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - darüber wurde die Betroffene nicht einmal informiert. Daraufhin kam vom  Landgericht einen  unverschämten Beschluss... Gewahrsam war doch zur "Personalienfeststellung" nach StPO rechtens - obwohl die Personalien von vorne rein bekannt waren und ich mein Ausweis bereits vor Ort der Festnahme aushändigen konnte! Dabei wurde der Betroffenen überhaupt KEIN rechtliches Gehör gewährt.  Das Oberlandesgericht hat inzwischen entschieden, dass diese Anhörung nun in einem Nachverfahren nachgeholt werden muss - zuständig ist aber weiterhin die befangene Kamer beim Landgericht. UPDATE 2010: die befangenen Richte rhaben gegen mich entschieden, war ja klar, Eichhörnchen ist sehr gefährlich!

Zivilrechtlisches Verfahren:
 Eichhörnchen hat gewonnen!
URTEIL vom Amtsgericht (PDF): Sitzenbleiben ist grundrechtlich geschütztes Verhalten - freie Meinungsäußerung, also durfte von mir nicht verlangt werden, dass ich den Anweisung der Polizei nachkomme. Es kann mir keine Verpfichtung zu einer aktiven Mithilfe meiner Ingewahrsamnahme abverlangt werden. Und wenn eine Polizistin sich beim Wegtragen einer Person dabei Verletzt...  das gehört zum Lebens- und Berufsrisiko - erschreckend ist dabei, dass Polizisten selbst zugeben, in ihrer Ausbildung nicht zu lernen, wie man Menschen weg trägt, ohne sie und sich dabei zu verletzen... Polizisten lernen nur Schmerzgriffe.
Beschluss vom Landgericht (September 2010): Die Polizistin ging in Berufung.... und erlitt  eine weitere Schlappe. Zwischen erstund Zweiten Instanz haben sich die Erdanziehungskräfte nicht verändert, ich bin weiterhin nicht "Schuld" an der Verletzung der Polizistin und wenn es doch so gewesen wäre könnte man nicht von Vorsatz reden... Ist einfach mein Grundrecht, an der eigenen Festnahme nicht mitzuwirken und sitzen zu bleiben!!!!

Skurril !!!  Absurd!!! Die hessische Polizei hat der Polizisten "Schadenersatz" gewährt gehabt, die Rechnung soll ich nun begleichen. Ich nenne das Verfolgung unschulidger... Die Herrschaften wollen sich unbedingt mit einem weiteren Verfahren lächerlich machen!

Worum es geht/ging?
Um die absurde Schmerzensgeldforderung einer Polizistin Namens Jessica G. in Höhe von 1200 Euro (!!) - fürs Wegtragen auf der Wache am 23.1.2009 nach einer Harvesterbesetzung gegen die Rodungen im Kelsterbacher Wald. Die Polizistin wollte Schmerzensgeld haben, weil sie sich ihren Angaben nach am Handgelenk verletzte, als sie mich weg trug. Einen Attest über die konkrete Verletzung ist nie vorgelegt worden. Mehr als "umknicken" ist nicht bekannt. Allein dies macht das Verfahren Skurril... 1200 Euro Schmerzensgeld werden ,der Rechtsprechung nach, Menschen, die schwer verletzt wurde, zugesprochen... Nicht für das Umknicken eines Handgelenkes!!! Also habe ich dieses Verfahren wirklich von vorne rein als total absurd empfunden um mich wirklich gefragt, wie die Polizistin auf die Idee kommen konnte, mich zu verklagen. Sie wurde schlecht beraten!  Ich habe das Gefühl, sie wollte ihre Frust auf die böse Demonstrantin ablassen. Kalkül ist wohl nicht aufgegangen! Eichhörnchen weiß sich zu wehren.

Zusammenfassung mit Auszügen aus den Akten und aus dem Urteil (PDF-Datei)
 
Der Sachverhalt:
Ich soll mich "schwer" gemacht haben. Wie das geht, ist mir ein Rätsel. Mein Anwalt als die Vernehmung eines Sachverständigers beantragt, zur Beweis der Tatsache, dass die Erdanziehungskräfte bei mir genauso wirken als bei anderen Menschen.  Ja, dieses Verfahren verlief extrem skurril.
Hinzu kommt, das Polizisten in ihrer Ausbildung scheinbar nicht leren, wie Menschen weg zu tragen sind. Das ist zumindest die Aussage des Anwaltes der Polizistin. Das ist sehr bedenklich, wenn es so ist. (Sitz)-Demonstrationen sind als  Mittel der demokratischen politischen  Willensbildung anerkannt (siehe, zum Beispiel Mutlangen-Urteil wonach Sitzblockade keine Nötigung sind). Polizisten müssten darüber geschult werden, wie mit solcher Art der Meinungsäußerung umzugehen. In der Regel gehen Polizistin gewalttätig, gegen sitzenden DemonstrantInnen vor - was dem grundrechtlichen Vorsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht, indem sie ihnen die Gelenke schmerzhaft verdrehen. Also lernen sie scheinbar, Schmerzen zu zufügen. Aber nicht fachgerecht (wie Sanitäter) weg zu tragen? Fakt ist aber, dass ich nichts dazu kann, wenn eine Polizistin mich wie hier im vorliegenden Fall unfachgerecht weg trägt - ist eindeutig aus den Stellungnahmen der Polizistin heraus zu lesen -  und sich dabei verletzt.
Und  wer geht denn freiwillig in die Zelle ??? Hintergrund  des Geschehens auf der Wache am 23. Januar 2009 ist immerhin alltägliche polizeiliche Misshandlung: vor dem Vorfall mit dem "Wegtragen" saß ich zwei Stunden in der Einzelzelle eines Gefangenentransporters mit den Händen im Rücken gefesselt... Die beamtInnen ließen die Gefangenen nicht auf Toilette und trotz mehrmaliger Nachfrage erhielten wird keine Auskunft über den Grund der Freiheitsentziehung. Das ist eigentlich Standard in Willkürstaaten....
Weiter ist meines Erachtens nach kein kausaler Zusammenhang zwischen der angeblichen Verletzung am Handgelenk und dem Wegtragen nachgewiesen... Und man fragt sich wie erst die Verletzung war, die Polizistin ging erst 3 Tage nach dem Vorfall zum Arzt... rechtfertigte aber die abenteuerliche Höhe der Schmerzensgeldforderung mit der Tatsache, dass die Gesundheit von Menschen, die im Staatsdienst arbeiten, wichtiger als die von anderen Menschen ist...
Den Vortrag der Klägerin fand das Gericht nicht schlüssig... Ich interpretiere dies als eine höfliche Art zu erklären, dass die Polizistin Unsinn gelabert hat.
Das war sowieso absurd und der Anwalt der Polizistin trug rein emotional und keinesfalls sachlich vor. Er hatte das Feindbild "Demonstrant" im Kopfe. Und für die Polizei ist es scheinbar eine Zumutung, wenn die bösen DemonstrantInnen in der Öffentlichkeit positiv wahr genommen werden, wenn über sie viel berichtet wird. Aus dem Schreiben des Anwaltes der Gegenseite war klar herauszulesen, dass ich nicht für das was ich getan habe verklagt wurde, sondern für das was ich in deren Augen bin: Symbolfigur von politischem Kampf und Widerstand in der öffentlichen Wahrnehmung.
Es kam wirklich zu absurden Stellungnahmen: Mir sei Prozesskostenhilfe zu verweigern, weil ich viele "Gönner" hätte - also eine von der Wirklichkeit von politischem Aktivismus weit entfernte Vorstellung. Die Polizistin hat sicher viel mehr Geld als eine Aktivistin wie ich!!!!
Ach und weil über meine Kletteraktionen in der Presse berichtet wird, wird bestritten, dass ich chronisch krank und körperlich behindert wird. Wäre lustig gewesen, wenn es zu einer Beweisaufnahme gekommen wäre... Das Schrieb, was meine Behinderung attestiert ist ja ganz offiziell vom Versorgungsamt erstellt worden. Hat ja mehr Beweiskraft als wilde Behauptungen einer Polizistin und hres Anwaltes... Ich leide an chronische Polyarthritis, das ist sicherlich viel schmerzhafter als die angebliche Verletzung der Polizistin am Handgelenk!
So viel zur den schlüssigen Aussagen der Polizistin und ihres Anwaltes...

Das Verfahren:
Die Sache war nicht von beginn an eine gewonnene Sache für das Eichhörnchen, es hat damit zu tun, dass Gerichte sich üblicherweise sehr polizeifreundlich verhalten. Eine erste mündliche Verhandlung fand im Februar statt - ohne mich, weil das Gericht über meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht bescheiden hatte. Also ein faires Verfahren ist es nicht gewesen! Ich wurde dort on meinem Anwalt vertreten. Er musste Druck machen, damit die Richterin darauf eingeht, nicht per Beschluss zu Gunsten der Polizistin zu entscheiden, sondern eine Beweiserhebung anordnet. Es wurde mir dann doch Prozesskostenhilfe gewährt, weil die Richterin mindestens einen Aussicht  Teilerfolg für mich bejahen konnte. Was dabei gemeint war, zeigte sich dann im weiteren Verlauf: Es wurde eine außergerichtliche Einigung angeboten: Man solle sich auf 400 Euro Schmerzensgeld einigen. Ich habe kategorisch abgelehnt. Die Polizistin zunächst auch.
Am 7. Mai. wurde es ein mündlicher Termin mit Zeugen für die Beweisaufnahme anberäumt -es kam jedoch nicht merh dazu. Bei Gericht gab es  zur zuvor einen Derzernatwechsel. Der neue Richter, der sich die Sache anschaute trat gleich auf die Bremse und verfasste einen Beschluss: Beweisaufnahme nicht notwendig, weil unschlüssiger Vortrag seitens der Klägerin. Eine Beweisaufnahme würde zu keinen Feststellungen führen können, die der Polizistin einen Anspruch auf Schmerzensgeld gesichert hätten. Das Verhalten der Beklagten - sitzen blieben - dürfte dagegen kein rechtswidriges Verhalten entsprochen haben, viel mehr sei es grundrechtlich geschütztes Verhalten gewesen. Daraufhin wurde auf einen weiteren mündlichen Termin verzichtet. Und es kam zum erwarteten Urteil: das Eichhörnchen hat Recht bekommen! Sitzenbleiben ist grundrechtlich geschütztes Verhalten. Das ist freie Meinungsäußerung!

Wie die Polizistin an meine privaten Daten gelangt ist - das will ihr Anwalt selbst nicht sagen , weiß ich nicht - ihr Anwalt wollte es mir auch nicht sagen. Ich vermute aber, dass die Frau Gräb meine Daten bei ihrer Arbeitsplatz erlangt hat (Polizeidatei) und sie einfach so für die Durchsetzung einer privaten Angelegenheit - hier eine Schmerzensgeldforderung- benutzt hat. Der Datenschutzbeauftragter wird nun eingeschaltet, ich finde ein solches Verhalten sehr fragwürdig.

Nun habe ich immerhin auch die Daten der Polizistin... ich kann Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen; ich will mich ja über die unfachgerechte Art und Weise wie sie mich weg getragen hat beschweren! Und wenn das in der Tat nicht zur Polizeiausbildung gehört, beschwere ich mich bei der Stele, die über die Inhalte der polizeilichen Ausbildung entscheidet.
UPDATE 2011: Zusammenfassung mit dem Stand der Dinge: die Landespolizei will nur "Schadenersatz" tja, die wollen wieder eine Schlappe vor Gericht erleben...




    * Klage gegen Polizeilicher Nachtüberfall : Ein Urteil im Name der Polizeibrutalität und der Gefahrenabwehr
Aus dem Urteil:
"Es ist nichts Ungewöhnliches, dass es bei nächtlichen Identitätsfeststellung in einem Zelt zu Körperkontakten kommt"  Zum Bericht
  
 * Baumbesetzung im Rodungsgebiet 11. Februar 2009

Am 11. Februar wurden Bäume im Rodungsgebiet spontan besetzt. Die Besetzung erfolgte gegen 11Uhr . Die drei BesetzerInnen wurden anschließend von vermummten SEK-Beamten geräumt. Das Eichhörnchen ließ sich wie immer kopfüber räumen und war gegen 16Uhr wieder auf den Boden.

    - Ingewahrsamnahme "zur Gefahrenabwehr" mit Vorführung vor dem Amtsgericht:  Wenn UmweltaktivistInnen als Gefahr angesehen werden...  Was ist denn mit den Umweltzerstörungen durch die Fraport? Die befangene Richterin verweigerte mir ordentliches rechtliches Gehör (
sie weigerte sich meine eigenen Worte ins Protokoll aufzunehmen und formulierte um, sie wartete das Ende meiner Ausführungen nicht ab und verkündete ihren Beschluss ohne meine Angaben  überhaupt zu berücksichtigen) und erklärte die Maßnahme für zulässig. Dem Antrag der Polizei gab sie zwar nicht in vollem Umfang nicht statt (6 Tage Gewahrsam), sie ordnete jedoch den Gewahrsam bis zum folgenden Tag 18Uhr an (Richterin Stilp) - in einem gleich gelagerten Fall war es bis 12Uhr, warum diesen Unterschied? Politzuschlag für Eichhörnchen? So sehe ich es jedenfalls. Eine willkürliche Entscheidung...
 
    - Strafverfolgung: Es wurde uns Hausfriedensbruch vorgeworfen.
 Der Prozess lief im Frühjahr 2010, inzwischen ist eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig (wie oben).


- Räumung des Campes und einstweilige Verfügung
Am Räumungstag wurde eine an über 40 Menschen darunter das Eichhörnchen adressierte
einstweilige Verfügung der Fraport, vorgelesen... ich war aber gar nicht da! Eichhörnchen werden von den Herrschenden so sehr befürchtet, dass sie überall gesehen werden - auch wenn es gar nicht stimmt!

logaDie A 44 von Kassel nach Eisenach ist das letzte Verkehrsprojekt Deutsche Einheit. Der Neu- und Ausbau von 64 Kilometern Autobahn zerschneidet Wälder und sieben europäische Naturschutzgebiete im nordhessischen Bergland. Der erste von insgesamt 11 Bauabschnitten, die Ortsumgehung Walburg, wurde 2005 eröffnet. Der zweite Abschnitt, die Ortsumgehung Hessisch Lichtenau, ist im Bau. Diese Baustelle sieht aus wie eine Mondlandschaft und zeigt den enormen Flächenverbrauch. Andere Abschnitte sind dagegen noch in der Planungsphase.
Der Spatenstich für den Bau des ersten größeren Streckenabschnitts zwischen Helsa und Hessisch Lichtenau wurde am 25. Mai 2010 gesetzt. Das 5,2 Kilometer Autobahnteilstück kostet 241 Millionen Euro, mehr als 46 Millionen Euro pro Kilometer. Das Land Hessen beharrt auf dem Bau, obwohl die offizielle Verkehrsprognose nur ein Viertel des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens auf deutschen Autobahnen für diesen Neubau vorhersagt.  Das im Bundeshaushalt vorgegebene Kosten-Nutzen-Verhältnis wird weit unterschritten.
ROBIN WOOD Kassel ist seit Planungsbeginn in den Neunzigern gemeinsam mit der Aktionsgemeinschaft Verkehr Nordhessen gegen den Bau der Autobahn aktiv.

Hintergrund infos, siehe auf der Homepage von Robin Wood.

Derzeit organisiert sich der Widerstand, wir zeigen Präsenz. Zum Beispiel mit Schupperkletternangebot in den gefährdeten Waldstücken um Kassel.
Am 13. Juni 2010 gab es beispeisweise gut besuchtes Schnupperklettern im Wald.
Gegen Straßenausbau und gegen die AUTOfixierte Verkehrspolitik der Stadt. Eine Brücke wurde erweitert, Bäume mussten weichen. Jetzt gibt es eine überdimensionierte 4-spurige Strasse Richtung Innenstadt... Während der Bauarbeiten, als die Brücke gesperrt war, gab es weniger Staus als sonst! Ein Beweis mehr dafür, dass die Politik der Stadt völlig verkehrt ist. Denkmalhäuser werden durch den Verkehr gefährdet und beschädigt (Vibrationen). Indy-Bericht
Gewaltsame Räumung durch SEK nach 10 Tagen Besetzung - das war die Antwort der Stadt auf friedlichem Protest in den Bäumen. SEK-Beamten können definitiv NICHT klettern! Der Einsatz war extrem gefährlich... Indy-Bericht
Baumbesetzung LG  für eine fachgerchte Räumung? SEK
übersicht Quelle Subkontur
Die Stadt Lüneburg besteht zwei Jahre danach weiterhin auf Kriminalisierung der Beteiligten.  400 bez. 500 Euro Bußgeld (Stand Januar 2009) will sie jeweils von 3 KletterInnen haben. Der absurde Vorwurf lautet "Baumklettern" und "Sondernutzung der Strasse". Widerspruch wurde eingelegt, die Stadt versucht zu verhindern, dass die Betroffenen Akteneinsicht erhalten
Ich habe noch 100 Euro Bußgeld dazu, weil ich eine Bundeswehrveranstaltung am Marktplatz durch Lau
tes pfeifen (grob ungehörig) gestört haben soll -find ich aber gut!!! 
UPDATE 2010: Die Verfahren wurden eingestellt - soger gegen unseren Willen, wir wollten ja einen freispruch -, das Gericht hat doch keine Lust dazu, uns eine weitere politische Bühne zu geben.
Weiter lesen zu der Kriminalisierung von "Baumklettern" in Lüneburg

Gegen Straßenausbau, Brückenbau in der UNESCO-Welt-Erbe-Stadt. Verkehr und Umweltverschmutzung werden ein mal mehr gegen den Willen der Bevölkerung gewaltsam vorangetrieben.
Bittere Räumung durch SEK nach über einem Monat Besetzung
Chronologie ; BI ; Robin Wood

gegen Kohletagebau bei Cottbus und die dazugehörige Zerstörung von über tausende von Jahren gewachsene Ökosysteme für höchstens 20 Jahre Abbau, gegen die Vertreibung von Menschen und Tiere duch Vattenfall Mining Europe im Name von Profit...
Baumbesetzung durch unabhängigen und Robin-Wood AktivistInnen, gefährliche Räumung durch Vattenfall,  friedliche AktivistInnen vor Gericht (das Festketten am Baum mit einem Stahlrohr was die Räumung erschwerte,soll eine passive Bewaffnung gewesen sein)
- Robin Wood-Seite
- Guter Hintergrundartikel auf Indymedia
- Zeitungsartikel: Sammelung aus Lausitzer Rundschau Räumung, TAZ, zu meinem Prozess ( inzwischen wurde das Verfahren eingestellt)
- Blogartikel von mir wo es auch um Lacoma geht (2011)

Bahn für alle / Robin Wood gegen die Privatisierung der Deutschen Bahn
http://www.bahn-fuer-alle.de