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Transports, Energie, Forêts
Occupations d'arbres comme moyen d'action politique
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un petit choix d'actions...

sur cette page
-Actions contre une centrale géante à charbon  de Vattenfall à Hambourg Mooburg  (entre autre, occupation d'arbres pendant l'hiver 2009/10)
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Occupation d'arbres à Kelsterbach contre l'agrandissement de l'aéroport de Francfort sur le Main (2008-9)
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Occupation d'arbres contre un agrandissement de route à Lüneburg  (2007)
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Occupation d'arbres contre un projet routier à Dresden (2007-8)
- O
ccupation d'arbres contre une mine de charbon à ciel ouvert de VAttenfall  à Lacoma (est de l'Allemagne vers Cottbus) (2007)


-
Général
- Occupation des arbres du Gählerpark
   Le 13 mars 2010, après trois mois d'occupation, nous avaont gagné une bataille. Vattenfall ne es obligé de stopper immédiatement ses travaux. L'autorisation de construire accordée par le gouvernement droite-vert de Hambourg était illégale, a dit la haute cour de justice administrative.

- Général

A Hambourg Moorburg, le géant suédois de l'énergie  Vattenfall contruit une centrale à charbon monstre (1600 MW)
Depuis des années, les activistes écologistes se battent contre ce projet. L'écureuille a participé à de nombreuses actions et manifestations
- en particulier avec l'association  Robin Wood. De nombreux groupes sont impliqués dans la résistance contre Moorburg.

Choix d'actions passées
- actions avec Robin Wood (liens vers les compte rendus en allemand): 12  ; 3
- Une action escalade de  Greenpeace
- l'initiative informelle "Gegenstrom" (contre courant ) : un article du quotidien TAZ

Résistance actuelle (2009/10)
Les verts de la coalition noire (chrétiens démocrates) verte au pourvoir à Hambourg on autorisé la construction de la centrale à charbon.  Y a décidément rien à attendre de la politique de Pouvoir! La résistance doit venir d'en bas, de la rue!
Ces derniers temps, la résistance s'est surtout concentrée sur les canalisations d'eau chaude en lien avec la centrale de Moorburg. Pour que la centrale à charbon soit rentable et que Vattenfall puiss dorer son blason d'apparence écolo, Vattenfall veut construire un réseau de canalisations d'eau chaude long de plus de 12KM. Beaucoup d'arbres doivent être abbatus pour cette construction
. Pour nous, c'est l'occasion de manifester notre refus de la centrale à charbon en pleine ville (Moorburg est sinon une zone industrielle sombre) et d'aller vers les gens.

L'initiative d'habitants des quartier d'Altona et St Pauli qui porte le projet de résistance contre le projet de canalisatons (et contre la centrale):  http://moorburgtrasse-stoppen.de/

- Occupation des arbres dans le parc "Gählerpark"
* Sur l'occupation des arbres en elle-même et les épisodes juridiques, sont parrus deux articles dans "La voix des Allobroges"
* Et il y a aussi
une interview Radio avec l'écureuille (radio associative). Elle a été réalisée en mars 2010.
*Il y a eu énormément de presse (allemande) sur l'occupation, une grande partie est recensée dans la partie allemande de ce site
* Quelle était *l'ambience au quotidien sur l'occupation?  L'écureuille a raconté tout cela... en allemand, bien sûr: le podcast sur le site de Robin Wood

actualité:
* Mai 2010: le Sénat de Hambourg abandonne la procédure en justice et retire l'autorisation de contruire les canalisations à Vattenfall. Vattenfall va demander une nouvelle autorisation pour ses canalisations.
La ville ne pourra cette fois-ci pas redonner d'autorisation sans un minimum de formalités... Enquête publiqe, enquête de viabilité environnementale. On n'y croit certes pas trop... mais en tout cas,  le projet prend du retard, ça coûte cher à Vattenfall... Bref ça peut faire plonger le tout, on l'espère!!! et on réoccupera les arbres le moment venu. En attendant, y a plein de choses à faire pour mettre des bâtons dans  les roues au géant Vattenfall qui sinon règne sur Hambourg...
*13 mars 2010: La plainte des amis de la terre est reçue par la cours d'appel du tribunal administratif (OVG).

Nous avons gagné une bataille. Vattenfall  est obligé de stopper immédiatement ses travaux. L'autorisation de construire accordée par le gouvernement droite-vert de Hambourg était illégale, a dit la haute cour de justice administrative.


Vattenfall ne construira pas sa centrale à charbon!!!! On a déjà bien montré qu'on était capable de mettre des bâtons dans les roues à l'entreprise! On va continuer!

J'ai pas encore eu le temps de faire un résumé en français, en attendant voici les infos en allemand...

                        1) L'occupation
                        2) Les suites juridiques

1) Die Baumbesetzung

Gegen den Flughafenausbau. 280 Hektar Wald samt Tiere und Ökosystem sollen einer neuen Landebahn weichen. Fraport zerstört die Umwelt und Menschenrechte werden mit Füßen getreten.  Widerstand ist aber nötiger denn je! ich bin dabei!

http://waldbesetzung.blogsport.de/
Am 20.1.09.,  als die Rodungen angefangen haben und der Zaun rund um das Camp aufgebaut wurde, habe ich meine Hängematte direkt über den Köpfen der Polizisten, die den Bunker geräumt haben, aufgebaut... "Lieber in  Bäumen wohnen als Wälder roden" stand auf dem Transpi... Zeitungsartikel hierzu: FR-Rundschau - Bilder FR - Darmstädter Echo,
Die Besetzung wurde am 18.2.09. von der  Polizei geräumt. (z.B. FR-Bericht , FR-Bilder)
Dazwischen wurden die Rodungsarbeiten behindert: Jagdstörung, Harvesterbesetzungen, Baumbesetzungen direkt im Rodungsgebiet. Trotz Platzverweis gelang es den AktivistInnen immer wieder, Aktionen durchzuführen.
Beispiel aus der Berichtserstattung:  FR-Artikel vom 12.2.09 - In der Landeszeitung Lüneburg stand auch was unter... Lokales....
Baumbesetzung im rodungsgelände am 12.2.09 (Foto FR)   harvesterbesetzung 23.1.09  - Bouda Photographie
Baumbesetzung am Rodungsgelände 11.2.09 (verlinktes Bild; Quelle
Diana Djeddi/FR) / Harvesterbesetzung 23.1.09 (Quelle Bouda Photographie)
das Eichhörnchen war dabei

Das umzäunte Camp wurde zwischen den 20.1. und den 18.2. rund um die Uhr von Frapport-securities und Polizei bewacht. "Bewaffnete Gewalttäter in Uniform zum Schutz privater Interessen", meinten viele AktivistInnen. Ein- und Ausgänge wurden von der Polizei kontrolliert und registriert.  Nur als Besucher (ohne Ausrüstung) durfte Mensch zum Camp hin. Es wurde ständig durch die Polizei (und Fraport!) - rechtswidrig (FR-Artikel)- gefilmt.  Ich konnte diese Situation schwer ertragen: eingesperrt wie Tiere im Zoo und Ohnmachtsgefühl beim Beobachten der Rodungsarbeiten in Campnähe. 

Daher habe ich mich überwiegend an Aktionen außerhalb vom Camp beteiligt: Baumbese
tzuFr-Bild Eichhörnchen Kopfüberng und Harvesterbesetzung. Ich bin also ein paar Male in Gewahrsam gekommen. - und natürlich musste ich länger absitzen, als andere Beteiligten...  Das ist der Preis von politischem Engagement, insbesondere für unbeugsame Eichhörnchen! Bei der richterlichen Vorführung kam natürlich die Kraxelei von Anfang Januar auf dem Tisch...
Es geht nicht um Gefahrenabwehr, wie auf dem Papier behauptet wurde, sondern in der Tat um Bestrafung. Wer sich nicht an Normen hält und die herrschende Ordnung in Frage stellt, wird eingesperrt!

Ein umfassender Artikel vom Eichhörnchen über die Widerstandsaktivitäten erschien in der März-Ausgabe von der Zeitschrift Graswurzelrevolution
Der Widerstand geht weiter!
Derzeit gibt es unweit vom ehemaligen Camp eine Dauermahnwache.
(Letztes  Bild: verlinkung aus der Seite von der FR, Eichhörnchen  Kopfüber am 20.1.09)

2) Juristische Nachbereitung (Was das Eichhörnchen betrifft):

Prozess gegen das Eichhörnchen vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main
3. Verhandlungstage in März und April 2010 in einem streng bewachten Schwurgerichtssaal (mit Trennscheibe zw. Publikum und Gericht, als ob 'ne Baumbesetzung ein Verbrechen wäre)  und am Ende ein perfides politisches Urteil : 15 Tagessätze à 8 Euro wegen Hausfriedensbruch (X 1), geleinschaftlicher Hausfreidensbruch (X 2) in Tateinheit mit Nötigung (X 1)
"Kriminalisierung, Verrechtlichung von Unrecht und einem Beispiel legalisierter Korruption", so die Zusammenfassung eines Zuschauers.
Rechtsmittel wurde umgehend gegen das Urteil eingelegt.

Die Vorwürfe lauten:
- Harvesterbesetzung am 23.01.2009 :gemeinschaftlciher Hausfriedensbruch und Nötigung in Tateinheit  sowie Widerstand (gegen Polizisten, die uns gefährdeten!)
- Baumbesetzung im Rodungsgebiet  am 11.02.2009: gemeinschaftlicher Hausfriedensbruch
- Beklettern des Innendaches am Frankfurter Hauptbahnhof  am 31.12.2008: Hausfriedensbruch
Ein Gesetz was besagt, dass Menschen sich horizontal zu bewegen haben, dass vertikale Spaziergänge verboten sind, gibt es nicht, aber ein Verstoß gegen ungeschriebene Normen ist für die Justiz schon kriminell genug und wird zur Anklage gebracht.

Pflichtverteidigung wurde mir auf Grund der schwierigen Sach- und Rechtslage bewilligt. Und die Staatsanwaltschaft fürchtete Krach um die Akteneinsicht, die das Gericht widerechtlich Beschuldigten ohne Anwalt nicht gewähren will...

Zum durch Richter Henrici am 15. April 2010 gesprochenen Urteil:
Genau 15 Tagessätze à 8 Euro und Kosten des Verfahrens
Klingt nicht viel ? das Perfide dieser Verurteilung ist erstmal die Verurteilung selbst und dann genau die 15 Tagessätze ? diese bedingen eine Annahmeberufung ?
Das Ekelhafte - Annahmeberufung
Bei einer Geldstrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen ist nur eine Annahmeberufung möglich. Das ergibt sich aus § 313 Abs. 1 StPO. Diese Vorschrift ist durch das "Justizentlastungsgesetz" in die Strafprozessordnung eingefügt worden. Sie hat zwar nicht zu einer nennenswerten Entlastung der Justiz geführt, stellt aber eine bedenkliche Zulässigkeitsbeschränkung dar.
Gerade bei Bagatellstrafsachen, die von der Beweislage her nicht ganz einfach gelagert sind, greifen Amtsrichter schon mal gerne in diesen Topf und verhängen genau 15 Tagessätze. Erst recht, wenn sie den (oder die) Angeklagten für einen "Querulanten" halten. Der soll sich so ohne weiteres nicht noch einmal - diesmal im Berufungsverfahren - vor Gericht produzieren dürfen. Nach § 313 Abs. 2 StPO wird die Berufung angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist.
Klingt gut. Aber auch hier liegt die Tücke im Detail. Nach § 322a StPO entscheidet das Berufungsgericht über die Annahme der Berufung durch unanfechtbaren Beschluss. Unanfechtbar! Das Berufungsgericht hat also über sich nur den blauen Himmel (und das Bundesverfassungsgericht). Da ist es verlockend, die Berufung eines mutmaßlichen "Querulanten" schnell als offensichtlich unbegründet anzusehen. Vor allem, wenn der Schreibtisch ohnehin mit Akten voll ist.
Jedenfalls werden Annahmeberufungen des öfteren nicht angenommen. Das entlastet die Justiz.
Also, das Rechtsmittel, das einlegt wird, muss auf jeden Fall schriftlich begründen werden. Wenn es eine Berufung wird, dann müssen Ausführungen zu den Erfolgsaussichten erfolgen.
Auch seitenlange klare Begründungen werden gerne als offensichtlich unbegründet verworfen.  Wie manchmal bei Revisionsentscheidungen. Ohne inhaltliche Begründung. Nur mit einer floskelhaften Leerformel.
Mit der Einführung der Annahmeberufung wurde ein Strafverschärfungsrecht eingeführt ? Verurteilungen und damit Vorstrafen werden praktisch zementiert. Das Berufungsrecht wesentlich eingeschränkt.
Und im Falle vom Eichhörnchen war das Urteil schon geschrieben und abgesprochen. Das heißt eine politische Ablehnung einer möglichen Berufung ist zu erwarten. Insbesondere vom Landgericht, was bislang mit einer sehr dubiosen Rechtssprechung in Sache Hausfriedensbruch glänzte. Wie der Fall des Eichhörnchens es selbt zeigt: Das Landgericht Frankfurt am Main hatte eine über 24stündige Ingewahrsamnahme des Eichhörnchens  in Zusammenhang mit Kletteraktionen  zum Jahreswechsel 2008-9 für rechtsmäßig erklärt.  Begründung war die Abwehr von Gefahren, der Gewahrsam sollte die Betroffene von der Begehung einer Straftat abhalten. Es ging konkret um Hausfriedensbruch. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte in März 2010 diesen Beschluss aber für RECHTSWIDRIG !!!!! - OLG-Beschluss als pdf - Im Strafverfahren hier, soll verhindert werden, dass Rechtsmittel bis vor dem Oberlandesgericht eingelegt werden kann. Amtsrichter Henrici war bewusst, dass das Landgericht sein willkürliches Urteil mit sehr hoher wahrscheinlichkeit decken wird.
BeobachterInnen bezeichnen das Ganze als organsierte justizkriminalität... Mit Richter Ralph Henrici als Hauptfigur.

Berichte zum dritten Prozesstag (15. April 2010):- Achteinhalb Stunden Verhandlung und ein perfider politischer Urteilsspruch am späten Abend (gegen 21Uhr)
Echo-online ; FR ; PM Robin WoodIndymedia ; Radio Dreieckland (vor der Verhandlung) ; Artikel in der Juni-Ausgabe der GWR
Zwei (1 und 2) Leserbriefe an die FR

Berichte zum zweiten Prozesstag (31.3.2010):- Staatsanwaltschaft droht mit Verhandlungshaft - Tricks um fehlerhaften Strafanträgen von Fraport und DB um die Anklage aufrecht zu erhalten
FNP ; FR ; Waldbesetzungsblog ; Indymedia ; Robin-Wood-PMRedGlobe ; PM vom Eichhörnchen ; PM von Verkehrs und Umweltverbänden ; wir Klimaretter
Ausgerechnet an diesem Prozesstag erhielt das Eichhörnchen einen Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main, was sich viel mit dem Tatbestand Hausfriedensbruch beschäftigt und -interessanter Zufall - eine Maßnahme der Frankfurter Polizei beanstandet. Ingewahrsamnahme nach Fassadenkletterei war rechtswidrig!!
Empörte Zuschauer reagierten mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter Henrici und Staatsanwamt Links. Hier 3 Beispiele ; eine weitere Beschwerde gegen Richter Ralf Henrici

Berichte zum ersten Prozesstag (17.3.2010):- Schwurgerichtssaal mit Trennscheibe zwischen Publikum un Gericht für gewaltfreien Widerstand?
- Vor dem Prozess :  PM vom Eichhörnchen -
Indymedia-Bericht  - Strassentheater vor dem Prozess (mit Bildern) - RedGlobe
- Presse-Berichte: PM der AktivistInnen - Fernsehbeitrag HR  - Indymediabericht nach dem 1. Prozesstag  - FNP - FAZ - Red Globe - Onlineblog Pflasterstrand - PM BI Mörfelden Waldorf - Wiesbadener tagblatt -


In Einzelnen, die diversen Aktionen und Gerichtsverfahren

 *  Besetzung von Rodungsmaschinen 23. Januar 2009
Am 23. besetzte eine neun-köpfige Gruppe eine Harvestermaschine, um gegen die wenige Tage zuvor begonnene Waldrodung zu protestieren.
Den BesetzerInnen wird Hausfriedensbruch und Nötigung vorgeworfen.
Eichhörnchen hat nun vom Amtsgericht Frankfurt eine Anklageschrift erhalten. Die Verhandlung findet in März 2010 statt.
Die anderen Beteiligten haben keine Anklageschrift erhalten, sondern - wenn das Verfahren nicht bereits zuvor eingestellt wurde - Strafbefehle. Sie haben Einspruch eingelegt. Daraufhin haben sie vom Amtsgericht Rüsselsheim ein Einstellungsangebot - gegen 100 Euro Auflage - erhalten, was sie angenommen haben. Gegen das Eichhörnchen geht die herrschende Gewalt etwas anders vor, es ist auch nicht das selbe Gericht zuständig (Frankfurt statt Rüsselsheim).
Weitere Infos (und Stand der Dinge öfter aktualisiert) unter Repression

- Die BesetzerInnen wurden damals für 4 Stunden in Gewahrsam genommen. Auf der Klage vom Eichhörnchen hin, rechtfertigte die Polizei die Freiheitsenziehung (eher Freiheitsberaubung) mit "Personalienfeststellung"... Obwohl ich machen den Beamten persönlich bekannt war!  Als ich auf dem Harvester noch sa? wurde ich gar namentlich angesprochen. Das Amtsgericht Frankfuert am Main hat beschlossen: Die Freiheitsenziehung war rechtswidrig  (PM / Geschäftsnummer  vom Beschluss lautet: 6140 js 201451/09 POL - 931 Gs (931 Gs 469/09 ; Richter Becker) Artikel im FR ; Echo-Online Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - darüber wurde die Betroffene nicht einmal informiert. Daraufhin kam vom  Landgericht einen  unverschämten Beschluss... Gewahrsam war doch zur "Personalienfeststellung" nach StPO rechtens - obwohl die Personalien von vorne rein bekannt waren und ich mein Ausweis bereits vor Ort der Festnahme aushändigen konnte! Dabei wurde der Betroffenen überhaupt KEIN rechtliches Gehör gewährt.  Das Oberlandesgericht hat inzwischen entschieden, dass diese Anhörung nun in einem Nachverfahren nachgeholt werden muss - zuständig ist aber weiterhin die befangene Kamer beim Landgericht.

Zivilrechtlisches Verfahren:
Termin vom 7. mai aufgehoben! Eichhörnchen hat gewonnen, die Polizistin zieht ihre Forderung zurück. Nähere Informationen, wenn die Informationen und Beschlüsse alle schriftliche vorliegen.

Worum es geht/ging?
Um die absurde Schmerzensgeldforderung einer Polizistin Namens Jessica Gräb in Höhe von 1200 Euro (!!) - fürs Wegtragen auf der Wache am 23.1.2009 nach einer Harvesterbesetzung gegen die Rodungen im Kelsterbacher Wald. Die Polizistin wollte Schmerzensgeld haben, weil sie sich ihren Angaben nach am Handgelenk verletzte, als sie mich weg trug. Einen Attest über die konkrete Verletzung ist nie vorgelegt worden. Mehr als "umknicken" ist nicht bekannt. Allein dies macht das Verfahren Skurril... 1200 Euro Schmerzensgeld werden ,der Rechtsprechung nach, Menschen, die schwer verletzt wurde, zugesprochen... Nicht für das Umknicken eines Handgelenkes!!! Also habe ich dieses Verfahren wirklich von vorne rein als total absurd empfunden um mich wirklich gefragt, wie die Polizistin auf die Idee kommen konnte, mich zu verklagen. Sie wurde schlecht beraten!  Ich habe das Gefühl, sie wollte ihre Frust auf die böse Demonstrantin ablassen. Kalkül ist wohl nicht aufgegangen! Eichhörnchen weiß sich zu wehren.

Der Sachverhalt:
Ich soll mich "schwer" gemacht haben. Wie das geht, ist mir ein Rätsel. Mein Anwalt als die Vernehmung eines Sachverständigers beantragt, zur Beweis der Tatsache, dass die Erdanziehungskräfte bei mir genauso wirken als bei anderen Menschen.  Ja, dieses Verfahren verlief extrem skurril.
Hinzu kommt, das Polizisten in ihrer Ausbildung scheinbar nicht leren, wie Menschen weg zu tragen sind. Das ist zumindest die Aussage des Anwaltes der Polizistin. Das ist sehr bedenklich, wenn es so ist. (Sitz)-Demonstrationen sind als  Mittel der demokratischen politischen  Willensbildung anerkannt (siehe, zum Beispiel Mutlangen-Urteil wonach Sitzblockade keine Nötigung sind). Polizisten müssten darüber geschult werden, wie mit solcher Art der Meinungsäußerung umzugehen. In der Regel gehen Polizistin gewalttätig, gegen sitzenden DemonstrantInnen vor - was dem grundrechtlichen Vorsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht, indem sie ihnen die Gelenke schmerzhaft verdrehen. Also lernen sie scheinbar, Schmerzen zu zufügen. Aber nicht fachgerecht (wie Sanitäter) weg zu tragen? Fakt ist aber, dass ich nichts dazu kann, wenn eine Polizistin mich wie hier im vorliegenden Fall unfachgerecht weg trägt - ist eindeutig aus den Stellungnahmen der Polizistin heraus zu lesen -  und sich dabei verletzt.
Und  wer geht denn freiwillig in die Zelle ??? Hintergrund  des Geschehens auf der Wache am 23. Januar 2009 ist immerhin alltägliche polizeiliche Misshandlung: vor dem Vorfall mit dem "Wegtragen" saß ich zwei Stunden in der Einzelzelle eines Gefangenentransporters mit den Händen im Rücken gefesselt... Die beamtInnen ließen die Gefangenen nicht auf Toilette und trotz mehrmaliger Nachfrage erhielten wird keine Auskunft über den Grund der Freiheitsentziehung. Das ist eigentlich Standard in Willkürstaaten....
Weiter ist meines Erachtens nach kein kausaler Zusammenhang zwischen der angeblichen Verletzung am Handgelenk und dem Wegtragen nachgewiesen... Und man fragt sich wie erst die Verletzung war, die Polizistin ging erst 3 Tage nach dem Vorfall zum Arzt... rechtfertigte aber die abenteuerliche Höhe der Schmerzensgeldforderung mit der Tatsache, dass die Gesundheit von Menschen, die im Staatsdienst arbeiten, wichtiger als die von anderen Menschen ist...
Den Vortrag der Klägerin fand das Gericht nicht schlüssig... Ich interpretiere dies als eine höfliche Art zu erklären, dass die Polizistin Unsinn gelabert hat.
Das war sowieso absurd und der Anwalt der Polizistin trug rein emotional und keinesfalls sachlich vor. Er hatte das Feindbild "Demonstrant" im Kopfe. Und für die Polizei ist es scheinbar eine Zumutung, wenn die bösen DemonstrantInnen in der Öffentlichkeit positiv wahr genommen werden, wenn über sie viel berichtet wird. Aus dem Schreiben des Anwaltes der Gegenseite war klar herauszulesen, dass ich nicht für das was ich getan habe verklagt wurde, sondern für das was ich in deren Augen bin: Symbolfigur von politischem Kampf und Widerstand in der öffentlichen Wahrnehmung.
Es kam wirklich zu absurden Stellungnahmen: Mir sei Prozesskostenhilfe zu verweigern, weil ich viele "Gönner" hätte - also eine von der Wirklichkeit von politischem Aktivismus weit entfernte Vorstellung. Die Polizistin hat sicher viel mehr Geld als eine Aktivistin wie ich!!!!
Ach und weil über meine Kletteraktionen in der Presse berichtet wird, wird bestritten, dass ich chronisch krank und körperlich behindert wird. Wäre lustig gewesen, wenn es zu einer Beweisaufnahme gekommen wäre... Das Schrieb, was meine Behinderung attestiert ist ja ganz offiziell vom Versorgungsamt erstellt worden. Hat ja mehr Beweiskraft als wilde Behauptungen einer Polizistin und hres Anwaltes... Ich leide an chronische Polyarthritis, das ist sicherlich viel schmerzhafter als die angebliche Verletzung der Polizistin am Handgelenk!
So viel zur den schlüssigen Aussagen der Polizistin und ihres Anwaltes...

Das Verfahren:
Die Sache war nicht von beginn an eine gewonnene Sache für das Eichhörnchen, es hat damit zu tun, dass Gerichte sich üblicherweise sehr polizeifreundlich verhalten. Eine erste mündliche Verhandlung fand im Februar statt - ohne mich, weil das Gericht über meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht bescheiden hatte. Also ein faires Verfahren ist es nicht gewesen! Ich wurde dort on meinem Anwalt vertreten. Er musste Druck machen, damit die Richterin darauf eingeht, nicht per Beschluss zu Gunsten der Polizistin zu entscheiden, sondern eine Beweiserhebung anordnet. Es wurde mir dann doch Prozesskostenhilfe gewährt, weil die Richterin mindestens einen Aussicht  Teilerfolg für mich bejahen konnte. Was dabei gemeint war, zeigte sich dann im weiteren Verlauf: Es wurde eine außergerichtliche Einigung angeboten: Man solle sich auf 400 Euro Schmerzensgeld einigen. Ich habe kategorisch abgelehnt. Die Polizistin zunächst auch.
Am 7. Mai. wurde es ein mündlicher Termin mit Zeugen für die Beweisaufnahme anberäumt -es kam jedoch nicht merh dazu. Bei Gericht gab es  zur zuvor einen Derzernatwechsel. Der neue Richter, der sich die Sache anschaute trat gleich auf die Bremse und verfasste einen Beschluss: Beweisaufnahme nicht notwendig, weil unschlüssiger Vortrag seitens der Klägerin. Eine Beweisaufnahme würde zu keinen Feststellungen führen können, die der Polizistin einen Anspruch auf Schmerzensgeld gesichert hätten. Das Verhalten der Beklagten - sitzen blieben - dürfte dagegen kein rechtswidriges Verhalten entsprochen haben, viel mehr sei es grundrechtlich geschütztes Verhalten gewesen. Daraufhin zog die Polizistin ihre Klage zurück.

Wie die Polizistin an meine privaten Daten gelangt ist - das will ihr Anwalt selbst nicht sagen , weiß ich nicht - ihr Anwalt wollte es mir auch nicht sagen. Ich vermute aber, dass die Frau Gräb meine Daten bei ihrer Arbeitsplatz erlangt hat (Polizeidatei) und sie einfach so für die Durchsetzung einer privaten Angelegenheit - hier eine Schmerzensgeldforderung- benutzt hat. Der Datenschutzbeauftragter wird nun eingeschaltet, ich finde ein solches Verhalten sehr fragwürdig.

Nun habe ich immerhin auch die Daten der Polizistin... ich kann Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen; ich will mich ja über die unfachgerechte Art und Weise wie sie mich weg getragen hat beschweren! Und wenn das in der Tat nicht zur Polizeiausbildung gehört, beschwere ich mich bei der Stele, die über die Inhalte der polizeilichen Ausbildung entscheidet.




    * Klage gegen Polizeilicher Nachtüberfall : Ein Urteil im Name der Polizeibrutalität und der Gefahrenabwehr
Aus dem Urteil:
"Es ist nichts Ungewöhnliches, dass es bei nächtlichen Identitätsfeststellung in einem Zelt zu Körperkontakten kommt"  Zum Bericht
  
 * Baumbesetzung im Rodungsgebiet 11. Februar 2009

Am 11. Februar wurde Bäume im Rodungsgebiet spontan besetzt. Die Besetzung erfolgte gegen 11Uhr . Die drei BesetzerInnen wurden anschließend von vermummten SEK-Beamten geräumt. Das Eichhörnchen ließ sich wie immer kopfüber räumen und war gegen 16Uhr wieder auf den Boden.

    - Ingewahrsamnahme "zur Gefahrenabwehr" mit Vorführung vor dem Amtsgericht:  Wenn UmweltaktivistInnen als Gefahr angesehen werden...  Was ist denn mit den Umweltzerstörungen durch die Fraport? Die befangene Richterin verweigerte mir ordentliches rechtliches Gehör (
sie weigerte sich meine eigenen Worte ins Protokoll aufzunehmen und formulierte um, sie wartete das Ende meiner Ausführungen nicht ab und verkündete ihren Beschluss ohne meine Angaben  überhaupt zu berücksichtigen) und erklärte die Maßnahme für zulässig. Dem Antrag der Polizei gab sie zwar nicht in vollem Umfang nicht statt (6 Tage Gewahrsam), sie ordnete jedoch den Gewahrsam bis zum folgenden Tag 18Uhr an (Richterin Stilp) - in einem gleich gelagerten Fall war es bis 12Uhr, warum diesen Unterschied? Politzuschlag für Eichhörnchen? So sehe ich es jedenfalls. Eine willkürliche Entscheidung wogegen ich Rechtsmittel eingelegt habe. Vor dem Landgericht wurden meine Ausführungen aber ebenfalls in keiner Weise berücksichtigt ... Eine Vefassungsbeschwerde läuft nun... wie im Falle der Harvesterbesetzung - mit ähnlichen Aussicht auf (nicht)Erfolg. Eichhörnchen sind doch sooo gefährlich. Das weiß man ja schon im Zusammenahng mit Atomtransporten (siehe Langzeitgewahrsam).
 
    - Strafverfolgung: Es wird uns Hausfriedensbruch vorgeworfen. Das Kletterzeug wurde beschlagnahmt.  Ich habe nicht mal ein richtiges Beschlagnahmeprotokoll erhalten (die Beamten sind nicht mal fähig sich an ihren eigenen Vorschriften zu halten!) und auch keine gerichtliche Entscheidung über den Verbleib der Gegenstände - oder genauer gesagt: ich habe den Beschluss erst jetzt in der Akte entdeckt, er wurde mir NIE zusgestellt - was nicht rechtens ist, klar. Aber was soll's... Gegen die Polizisten, die für dieses drum herum zuständig sind habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Herbst 2009: ich habe nun eine Anklageschrift erhalten - Der Prozess findet in März 20010 statt.
Ach ja, und natürlich wollen sie mich böse verurteilen, weil ich die Redelsführerin gewesen sein soll... Wenn Polizei und Justiz ihre eigene Struktur und Weltanschauung auf uns übertragen... Ich muss wohl dem Gericht vortragen, was Anarchie und Herrschaftsfreiheit für mich/uns bedeutet... (siehe auch oben zum Thema Harvesterbesetzung und auch unter Repression)

- Räumung des Campes und einstweilige Verfügung
Am Räumungstag wurde eine an über 40 Menschen darunter das Eichhörnchen adressierte
einstweilige Verfügung der Fraport, vorgelesen... ich war aber gar nicht da! Eichhörnchen werden von den Herrschenden so sehr befürchtet, dass sie überall gesehen werden - auch wenn es gar nicht stimmt!
J'ai pas encore eu le temps de faire un résumé en français, en attendant voici les infos en allemand...

Gegen Straßenausbau und gegen die AUTOfixierte Verkehrspolitik der Stadt. Eine Brücke wurde erweitert, Bäume mussten weichen. Jetzt gibt es eine überdimensionierte 4-spurige Strasse Richtung Innenstadt... Während der Bauarbeiten, als die Brücke gesperrt war, gab es weniger Staus als sonst! Ein Beweis mehr dafür, dass die Politik der Stadt völlig verkehrt ist. Denkmalhäuser werden durch den Verkehr gefährdet und beschädigt (Vibrationen). Indy-Bericht
Gewaltsame Räumung durch SEK nach 10 Tagen Besetzung - das war die Antwort der Stadt auf friedlichem Protest in den Bäumen. SEK-Beamten können definitiv NICHT klettern! Der Einsatz war extrem gefährlich... Indy-Bericht
Baumbesetzung LG  für eine fachgerchte Räumung? SEK
übersicht Quelle Subkontur
Die Stadt Lüneburg besteht zwei Jahre danach weiterhin auf Kriminalisierung der Beteiligten.  400 bez. 500 Euro Bußgeld (Stand Januar 2009) will sie jeweils von 3 KletterInnen haben. Der absurde Vorwurf lautet "Baumklettern" und "Sondernutzung der Strasse". Widerspruch wurde eingelegt, die Stadt versucht zu verhindern, dass die Betroffenen Akteneinsicht erhalten
Ich habe noch 100 Euro Bußgeld dazu, weil ich eine Bundeswehrveranstaltung am Marktplatz durch Lau
tes pfeifen (grob ungehörig) gestört haben soll -find ich aber gut!!! 
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht steht an. Die AktivistInnen bedanken sich für die politische Bühne. Die Verfahren gegen die eingesetzten gewalttätigen Beamten wurden dagegen eingestellt. Wenn Polizisten gewalttätig werden sind die AktivistInnen selber schuld. Sie sollten zu Hause bleiben.
Weiter lesen zu der Kriminalisierung von "Baumklettern" in Lüneburg

J'ai pas encore eu le temps de faire un résumé en français, en attendant voici les infos en allemand...

Gegen Straßenausbau, Brückenbau in der UNESCO-Welt-Erbe-Stadt. Verkehr und Umweltverschmutzung werden ein mal mehr gegen den Willen der Bevölkerung gewaltsam vorangetrieben.
Bittere Räumung durch SEK nach über einem Monat Besetzung
Chronologie ; BI ; Robin Wood

J'ai pas encore eu le temps de faire un résumé en français, en attendant voici les infos en allemand...

gegen Kohletagebau bei Cottbus und die dazugehörige Zerstörung von über tausende von Jahren gewachsene Ökosysteme für höchstens 20 Jahre Abbau, gegen die Vertreibung von Menschen und Tiere duch Vattenfall Mining Europe im Name von Profit...

Baumbesetzung durch unabhängigen und Robin-Wood AktivistInnen, gefährliche Räumung durch Vattenfall,  friedliche AktivistInnen vor Gericht (das Festketten am Baum mit einem Stahlrohr was die Räumung erschwerte,soll eine passive Bewaffnung gewesen sein)
- Robin Wood
- Indymedia
- Zeitungsartikel: Sammelung aus Lausitzer Rundschau Räumung, Zum meinem Prozess (1.Tag - inzwischen wurde das Verfahren eingestellt)


Je participe régulièrement à des actions (escalade genre accorchage de banderole) de l'initiative les chemins de fer pour tous (Bahn für alle) dont l'assos Robin Wood  est membre.
Le site de l'initiative:  http://www.bahn-fuer-alle.de