*2010
* Berufungsprozesse
vor dem Landgericht Würzburg und Revision April - Dezember 2010
(weg.Feldbefreiung in Kitzingen 2008)
Das Eichhörnchen war als erstes dran - wie schon
vorm
Amtsgericht
Kitzingen
Gen-Feldbefreiung ist
Allgemeinwohl - Aktivistin "freigekauft"
Eichhörnchen
hatein Soli-Aufruf "Feldbefreiung ist Allgemeinwohl"
gestartet.
Ziel innerhalb von 2 Wochen die 45 Tagessätze an solidarische Menschen
zu "verkaufen"
mehr dazu auf dem Blog - Ziel ist inzwischen erreicht! Revisionsverfahren vor dem
Oberlandesgericht Bamberg (2010):
- Etapensieg für Eichhörnchen: OLG Bamberg hebt
Beschluss vom LG Würzburg auf, die Pflichverteidigung wird für
das Revisionsverfahren bewilligt - Beschluss (PDF) von grundsätzlicher
Bedeutung für andere Verfahren
- Revisionsbegründung
eingereicht. Und nun wurde diese verworfen....
Naja vor Gericht geht es
nicht um Gerechtigkeit sondern um die Aufrechterhaltung der
herrschenden Ordnung... also Gentechlobby bitte nicht stören und
Rechtssprechung im Name der Gentechnik.
Dazu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem Buch "Kommen Sie da runter!" erschienen 2014 im Verlag
Graswurzelrevolution - ISBN: 978-3-939045-23-6
- 1.7.2010 - PM vom Eichhörnchen Würzburg: Ein
Urteil im Name der Gentechnik * Hartes
Urteil gegen Gentechnikgegnerin trotz Verunreinigungsskandale und
Anerkennung der Gefahren der Gentechnik *
Aktivistin kämpft weiter - Revision eingelegt
Weil sie keine andere
Möglichkeiten sahen, die unmittelbar bevorstehenden Gefahren der
Gentechnik abzuwenden, griffen ca. 60 GentechnikgegnerInnen zur Tat: Am
29. Juni 2008 befreiten sie in der Nähe von Kitzingen durch Ausreißen
der Pflanzen ein mit Genmais MON 810 bestelltes Feld. Es folgten
Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Zwei Jahre später wurde am 30. Juni
2010 das erste Urteil gegen Feldbefreierin Cécile Lecomte vor dem
Würzburger Landgericht gesprochen. 45 Tagessätze à 15.
Euro, ein hartes
Urteil für die nichtvorbestrafte Angeklagte, die darin ein Versuch der
Abschreckung sieht. Eingeschüchtert fühlt sie sich jedoch nicht: die
kämpferische Aktivistin zieht vor der nächsten Instanz und sieht sich
sogar durch das Urteil in ihrem Kampf bestätigt. Vom Staat - auch von
Gerichten - ist kein Schutz zu erwarten, der Kampf für eine
gentechnikfreie Welt bedeutet Handarbeit auf dem Acker.
Dem Urteil vorausgegangen
waren sechs Prozesstage, die die Angeklagte nutzte,um ihre Argumente
darzulegen. Sie berief sich auf dem § 34 des Strafgesetzbuches, dem
rechtfertigenden Notstand und stellte 31 Beweisanträge. Diese zielten
darauf hin, die Gefahren der Gentechnik sowie das Versagen von Behörden
und Politik in deren Abwehr, zu beweisen. Zahlreiche Anträge wurden vom
Gericht als wahr unterstellt. Das Versagen von Politik und Behörden ist
offenkundig, wie die aktuellen zahlreichen Verunreinigungsskandale es
belegen.
In ihrem einstündiges
bewegendes Plädoyer setzte sich Lecomte mit den einzelnen
Tatbestandsmerkmalen des rechtfertigenden Notstandes auseinander und
forderte schließlich das Gericht auf, Mut zu zeigen und
Rechtsgeschichte zu schreiben. Rechtsgeschichte, die zu einer
Gesellschaft, die sich schneller entwickelt als die Gesetze selbst,
passt. Die junge Französin zitierte Einzelfälle aus England und
Frankreich, wo Menschen wegen ähnlichen Aktionen freigesprochen wurden.
Ein Freispruch würde die politischen Verhältnisse zum Tanzen bringen
und die Politik zum Handeln zwingen, so die Aktivistin.
Dem folgte das konservative
Gericht - ohne Überraschung - nicht. Es sah die Gefahren für Mensch und
Umwelt als gegeben ein, nahm der Angeklagten ab, dass sie von einem
Notstand ausgegangen sei. Es setzte aber trotzdem auf Härte - wohl um
die Aktivistin und ihre MitkämpferInnen einzuschüchtern – es folgen
noch ca. ein Dutzend Prozesse. "Das ist kein Urteil im Namen
des Volkes, sondern der Gentechmafia" spottete die Aktivistin nach der
Urteilsverkündung. "Ich sehe die Feldbefreiungsaktion weiterhin als
legitime Form des Protestes an und werde mich selbstverständlich weiter
tatkräftig für eine Gentechnikfreie Welt einsetzen. Eingeschüchtert bin
ich nicht. Nur wütend! Wütend weil trotz der Ablehnung der Gentechnik
durch die Bevölkerung, trotz der unzähligen Verunreinigungsskandale,
die Gentechnik weiter vorangetrieben wird. Das gestrige Urteil ist ein
Teil dieser verrückten Welt."
Die Rechtsfragen, die im
Verlauf des Prozesses aufgeworfen wurden, werden Gerichte in den
nächsten Instanzen noch lange beschäftigen. Denn Cécile Lecomte ist
eine Kämpferin. Die streitbare Französin ist oft dabei, wenn irgendwo
in der Republik gegen Umweltzerstörungen protestiert wird. Manchmal auf
dem Acker, auf der Straße, oft hoch in den Bäumen oder an
Gebäudefassaden. Die Auseinandersetzung vor Gericht ist für sie Teil
der Aktion Fünfter
Verhandlungstag 28.6.2010: Es
wurde nur eine Stunde verhandelt, weil der Richter am selsben Tag ein
weiteres Verfahren mit drei FeldbefreierInnen eroffnete. Es wurden
diverse Beschlüsse verlesen. Es wurde unter anderem als wahr
unterstellt, dass die EntscheidungsträgerInnen bei den Behörden, die
Gentechnik zulassen, alle Befürworter der Gentechnik sind! Es
wurde ein Zeuge gehört und Stellungnahmen vorgelesen.
Indymediaartikel Vierter
Verhandlungstag 8.6.2010 : Es
war ein so genannter Schiebe-Termin, weil ein Zeuge erst Ende
Juni aus dem Urlaub zurück kommt. Es wurde nichts sehr wichtiges
verhandelt. Ein Zeuge wurde vernommen - er ist allerdings nur
Sachbearbeiter für das Ganze und kein Augenzeuge gewesen. Es wurde ein
paar Beschlüsse über Beweisanträge verkündet und 3 neue Beweisanträge
gestellt. Es geht am 28.6.2010 weiter. Mit der Vernehmung des letzten
Zeugen. Je nachdem wie lange das Gericht verhandeln will, kann es zu
den Plädoyers kommen - ist aber eher unwahrscheinlich, weil das Gericht
in der Regel nur zwei bis drei Stunden pro Verhandlungstag verhandelt. Berichte zum
dritten Verhandlungstag vom 26.5.2010:
Zahlreiche Beweisanträge als wahr unterstellt, darunter Anträge zu den
Gefahren der Gentechnik und zu der Wirksamkeit von Feldbefreiungen -
Zeugen in Urlaub was zwei weitere Verhandlungstermine am 8. und 28.
Juni bedeutet. - PM von Gendreck weg , MainPost, Bayrischer Rundfunk, Indymedia,
Ankündigung des Termines , die Kitiznger Berichte zum
zweiten Verhandlungstag vom 12.5.2010: Anklagepunkt
Hausfriedensbruch vom Tisch - Zahlreiche Beweisanträge zum
rechtsfertigenden Notstand - Landwirt gibt an, die Verseuchung durch
Genmais bewusst in Kauf zu nehmen - PM
von Gendreck weg auf Scharf-links ; Mainpost ; die Kitzinger
; Indymedia ; und die Dienstaufsichtsbeschwerde
eines Zuschauers gegen die Polizei
die freie Meinugsäußerung mittels Kreide auf dem Ausphalt unterbinden
will. Berichte
zum ersten Verhandlungstag vom 26.4.2010:
Notsstandparagraf wird das Gericht beschäftigen. Es kommt auf die
Angemessenheit und Geeignetheit der Handlung an. Indymedia
;Mainpost ; Main-netz (dpa)
; die Kitzinger Titelseite , Artikel Seite
5 ; Nürnberger Nachrichten ; Scharf Links ; Red Globe ;
Ein Artikel aus der Kitzinger Zeitung im Vorfeld des Prozesses: Siehe Indy-Artikel, in den Ergänzungen
Ausgerechnet am ersten Verhandlungstag wurde bekannt gegeben, dass
dieses Jahr kein Genmais in Bayern eingesät. AktivistInnen hatten am
22. April ein Feld in Düllstadt, unweit von Würzburg besetzt, um den
Aussaat zu verhindern. Am 26.4.2010 wurde bekannt gegeben, dass
Monsanto und der Bauer auf ihr Vorhaben, Genmais einzusähen,
verzichten. Hier ein Artikel aus Seite 5
der Kitzinger Zeitung. Also ein Erfolg für die
GentechnikgegnerInnen!
DOKUMENTIERT:
Hier der
Hinweis des Richters zum rechtfertigenden Notstand: "Der
Vorsitzende wies unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom
19.2.1993 (NBW 1993, 2432) und den Beschluss des BayObLG vom 17.9.1999
(4 St RR 168/99) darauf hin, dass es vorbehaltlich neuer Erkenntnisse
nicht entscheidungserheblich sein dürfte, ob die objektiven
Voraussetzungen einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr
für ein in § 34 StGB aufgeführtes Rechtsgut vorgelegen hat, welches der
widerstreitenden Interessen bei der erforderlichen Abwägung wsentlich
überwiegt und ob die Angeklagte subjektiv von den tatsächlichen
Veraussetzungen einer Notstandslage ausgegangen ist. Nach der
Rechtsprechung ist maßgeblich auf die Angemessenheit des eingesetzten
Mittels abzustellen." Richter gibt Zusatzhinweis,
dass es darauf ankommt, ob es andere Mittel
gegeben hätte, das Ziel zu erreichen, z.B. Menschenketten, auf Bäume
klettern ["naja, auf einem Acker gibt es ja keine Bäume"] "das werden
wir unterstellen, dass Gefahren ausgehen" Wir sind gespannt....
* Juli 2009 - Mai 2010:
Felbfefreiungsprozesse in Kitzingen (wegen Feldbefreiung 2008) Eichhörnchen
war bereits am 20. und 22. Juli vor dem Amtsgericht Kitzingen als erste
dran! (Bericht) Der
Richter veruteilt nicht Menschen auf Grund ihrer der Tat, sondern auf
Grund ihrer politischen Einstellung und ihres Verhaltens vor Gericht
(sich ganz brav verurteilen lassen oder sich wehren, seine Rechte als
Angeklagte-r wahr nehmen
Prozess wegen Feldbefreiung 2008, ein Bericht aus Indymedia :
Auch
in Bayern: Skandalprozess um Gentechnik
Inzwischen geht es so weit, dass der Richter die Öffentlichkeit nicht
mehr erträgt und der Gerichtssaal
wurde geräumt (!!!) ein
Gedächtnisprotokoll
November 2009: Artikel vom Eichhörnchen über die
Gentechprozessen von 2009 erscheint in der Zeitschrift Graswurzelrevolution von
November 2009
Kurze Zusammenfassung von Eichhörnchen
Prozess vor dem Amtsgericht Kitizngen (20. und 22. Juli 2010) Presse zum
eichhörnchen-Prozess: die Kitzinger: 1 ; 2
(1. Verhandlungstag) ; 3
(Urteil)
Das
Urteil lautete nach zwei vollen Verhandlungstagen wie folgt:
Verurteilung zu 45 Tagessätze wegen Sachbeschädigung. Damit
ist der Vorwurf "Hausfriedensbruch" vom Tisch, der Richter hat jedoch
im Vergleich zum ursprünglichen Strafbefehl von 30 Tagessätzen die
Strafe
um 50% erhöht. Damit werden
die Betroffenen dafür bestraft, dass sie sich nicht
weit ab von der Öffentlichkeit ohne Verhandlung verurteilen ließen,
sondern ihre Rechte wahr nahmen und auf eine Verhandlung bestanden
haben. Die AktivistInnen werten die hohe Strafe als
Einschüchterungsversuch, weil in der gleichen Sache ca. 30 weitere
Personen Einspruch gegen ihren Strafbefehl eingelegt haben und auf ihre
Verhandlung warten. Das Gericht hat offensichtlich keine Lust auf eine
Reihe von politischen Verhandlungen und erhofft sich, dass die nun vom
ersten Urteil abgeschreckten AktivistInnen ihren Einspruch zurücknehmen
und die Verurteilung ohne Verhandlung annehmen. Das Gericht
wollte sich in der ersten Verhandlung offensichtlich nicht mit dem
Thema Gentechnik und mit den damit verbundenen Gefahren
auseinandersetzen. Beweisanträge, die auf dem rechtfertigenden Notstand
hin zielten, wurden als unerheblich oder bedeutungslos abgelehnt. Das
Eichhörnchen gab in diesem Zusammenhang gegen ende der Beweisaufnahme
ein Stellungnahme ab und bezeichnete das Gericht als unbelehrbar.
In seinem Urteil erklärte erwartungsgemäß der Richter, die
Voraussetzungen für den rechtfertigenden Notstand haben ja nicht
vorgelegen. Wie kann das Gericht dies als Wahrheit verkünden, wenn es
die Beweislage gar nicht untersucht hat ??? Das ist schlicht
Rechtsbeugung. Gerichte sind nichts anderes als willkürliche
Urteilsfabriken, als wahrheitschaffende Instanzen - natürlich im Sinne
der Herrschenden. Mit Gerechtigkeit und Demokratie hat dies nichts zu
tun!
Vor dem Prozess hatten bereits viele AktivistInnen ihren Unmut kund
getan und einProtestbrief
1 (auf Deutsch, RTF-Datei) / Protestbrief
2 (auf Französisch und Deutsch, RTF-Datei) an
das Gericht verschickt. Bei der Urteilsverkündung verließen manche
Zuschauer aus Protest gegen das Urteil den Raum, andere kommentierten
ihn "live" mit lauten kritischen Bemerkungen, vorauf hin der
Richter Ordnungsgeld androhte. Dem Eichhörnchen wurde ebenfalls
Ordnungsgeld angedroht, weil es dem Richter erklärte, es
verstehe den Unmut im Publikum sehr wohl. Ein Richter spricht "im
Name des Volkes" ohne das besagte "Volk" (ich sage lieber Menschen oder
Bevölkerung) nach seiner Meinung zu befragen. Ein Urteil im Name des
Volkes müsste auf Freispruch lauten, wenn ca. 80% der Bevölkerung die
Gentechnik ablehnt...
Es
war ein Urteil "Im Name der Gentechmafia" !!!
Gegen das Urteil
haben die Betroffenen und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Zitat aus der Begründung der StA: Das
Strafmaß wird den Urechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit d.
Angeklagten nicht gerecht
Wenn dies keine Geninnungsjustiz ist...
-Feldbefreiungen - trotz
MON 810 Verbot, noch viel zu tun für eine gentechnikfreie Welt
- Genzuckerrüben in Dreileben begehen Selbstmord
(Indy)
- Aktion Obelix:
Gen-Apfelbäume sind nicht mehr (Indy)
- MON
810 in Deutschland verboten! hoffentlich bleibt diesen
Verbot noch
lange bestehen! Anbau von Gentechnik zu Versuchszwecken bleibt
aber weiterhin erlaubt... daher.... Felder Besetzen, Gegensaat,
Feldbefreiungen
- Gegensaat bei Butow :
Indybericht - Diverse Feldbesetzungen! Siehe Indy-Zusammenfassung
- Widerstandsfrühling 2009
angekündigt! Zeitschrift die Sense (PDF) mit Infos zum Widerstand
- 2008 im Fühjahr wurden zahlreiche
Felder erfolgreich besetzt und oder befreit:
Eine Zusammenfassung -
2007
Rückblick Widerstand 2007
Juristisches *Argumentationshilfe und
Beweisanträge - Akteneinsicht für Angeklagte ohne VerteidigerIn
(ihr habt ein Recht darauf!)
- Rechtfertigender Notstand (Ging um ein Verfahren
in Gießen, ist aber auf anderen Verfahren übertragbar)
-
Rechtfertigender Notstand bis: in Frankreich wurden Feldbefreier
in erster Instanz frei gesprochen... In England kommt es öfter zu
Freisprüche bei Aktionen des zivilen Ungehorsams. Die Gerichte ahben
erkannt, dass es Notstandshandlungen war.
*Gerichtsverfahren - Allgemein:
Verfahren gegen FeldbefreierInnen: Gendreck
Weg / Gießener
Feldbefreier / Gatersleben-Prozess - Eichhörnchen-Verfahren: Bad Freienwalde:
Chaos im Gerichtssaal, Verfahren eingestellt (Feldbefreiung 2007 in
Altretz) Einstweilige Verfügung in Laase (Wendland,
Feldbesetzung 2008)
Kitizingen:
öffentliche Feldbefreiung von 2008 mit Gendreck weg - Prozesse vor
einem extrem konservativem autoritärem Richter in Kitzingen.
Siehe unter "Aktuelles"
Landgericht Würzburg: Berufungsprozess wegen Feldbefreiung in Kitzingen
2008 - Eichhörnchen ist als erstes dran. Berichte unter "Aktuelles"