Repression - Berichte

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Das Thema Repression ist umfangreich und wenn man sich politisch engagiert wird man schneller als man denkt damit konfrontiert!

Der Besuch von Gerichtsverhandlungen ist für von Repression betroffenen Menschen eine wichtige Unterstützung. RichterInnen verhalten sich anders, wenn sie sich beobachtet fühlen und ein kritisches Publikum sich einmischt.

Ich gebe hier einen Überblick über laufende und gelaufene Gerichtsprozesse, die mich direkt oder indirekt betreffen.

Aktuelle Strafverfahren

Aktuelle zivil- und Verwaltungsverfahren

Vergangenes

répression - compte rendus d'audience et autres procès

Berichte

aktuelle Berichte über Prozesse gibt es in meinem Blog.

Aktuelle Straf- und Owi-verfahren

Sammlung von Prozessdaten und Berichten zu Strafverfahren die mich entweder direkt betreffen (als Angeklagte oder als Verteidigerin) oder die ich wichtig zu unterstützen finde. Anspruch auf Vollständigkeit habe ich dabei nicht.Stand: Dezember 2019

  • absurder Rollstuhlprozess vor dem Amtsgericht Lingen

    Es gab einen ersten Prozesstag im Oktober 2019, der Prozess beginnt von Neuem an voraussichtlich im Februar 2020. Ein Sit-in im Rollstuhl auf einer Demo soll Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein... Zur Prozessankündigung vom Oktober und Bericht zum 1. prozesstag.

  • Aktuelle Verwaltungs- und Zivilverfahren

    Es handelt sich hier um eine Auswahl.

    Demonstrations- und Meinungsfreiheit

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Feststellung der Rechtswidrgkeit zahlreicher Polizeimaßnahmen (Einriff in eine Versammlung, Misshandlungen, Gewahrsam). Es geht um eine Demonstration am 27. April 2017, die brutal durch den Sicherheitsdienst von RWE und die Polizei gesprengt wurde. Zum Bericht

  • Klage vor dem VG Lüneburg gegen die Lüneburger Polizei nach gewaltsamen Eingriff auf Kletteraktivist*innen bei der Lüneburger G20-Demo am 2. Juli 2017 - Zur Pressemitteilung der Aktivist*innen 2,5 Jahre später hat das Verwaltungsgericht trotz Verzögerungsrüge nichtinmal über die Prozesskostenhilfe entschieden...

  • Freiheitsgrundrecht, Gewahrsam

  • Ich habe gegen meine Ingewahrsamnahme anlässlich einer Abseilaktion gegen einen Urantransport in buchholz 2016 beim AG Tostedt eine Klage eingereicht und gewonnen. Bericht über die Aktion in Buchholz ; Bericht zur Aufhebung des Urteils ; Bericht zur erfolgreichen Klage gegen den Gewahrsam.

    Ich habe anschließend die Polizei auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht Lüneburg verklagt. Das gericht hat mir aber die Prozesskostenhilfe verweigert, so dass ich mich mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zur Wehr gesetzt habe. Und: Ich bekam Post an Weihnachten 2019! Ich habe die Beschwerde gewonnen (Az. 1 BvR 2666/18), das Verfahren geht an das Landgericht zurück, mit nun deutlichen besseren Chancen auf Erfolg! Das ist die 3. Verfassungsbeschwerde, die ich gewinne. ich habe die beschwerde alleine ohne Rechtbeistand eingereicht.

  • Ich habe gegen meine Ingewahrsamnahme bei einer Protest-Kletteraktion gegen das Militär auf dem Lünburger Marktplatz im März 2017 Klage eingereicht. Az. 21 XIV 13171 L Amtsgericht Lüneburg - Aktionsbericht. In diesem Verfahren ist das Strafverfahren inzwischen eingestellt (nach § 170 II StPO, Vorwurf war Hausfreidensbruch).

    Ich habe meine Klage inzwischen vor dem Oberlandesgericht gewonnen. Eine Klage auf Schmerzensgeld werde ich nun einreichen (Dezember 2019)

  • Über meine Klagen gegen Gewahrsamsnahmen bei den Lubmin Castortransporten von 2010 und 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Beschlüsse vom Landgericht Stralsund wurden aufgehoben, ich habe meine Verfassungsbeschwerden gewonnen!! Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 - Bericht - Das Landgericht Stralsund musste nun neu entscheiden und die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht berücksichtigen. Ich habe endgültig gewonnen!!!! Abschlussbericht

    In diesem Zusammenhang ist noch eine Klage gegen das Innenministerium anhängig, ich habe vor dem Verwaltungsgericht gewonnen, aber das Ministerium hat Beschwerde eingelegt. Es geht um die Beautragung einer Großkanzlei (Redeker) durch die Bundesregierung gegen mich bei meinen Verfassungsbescherde, Hat denen nix geholfen, ich habe trotzdem gewonnen. Wissen wie viel der Unsinn dem Staat gekostet, hat, wie viel die Kanzlei die auch gern im Auftrag von RWE gegen Umweltaktivist*innen tätig ist, kassiert hat. Zur Anfrage bei Frag den Staat. Zu Empfehlen bei IFG Anfragen.

  • Datenschutz und Überwachung

  • Es laufen Klagen gegen diverse Polizeibehörden und den Verfassungsschutz vor diversen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte. Es geht um die Verweigerung von Auskunft über gespeicherte Daten, um die Löschung von Daten aus Polizeidatenbanken. Siehe auf der Unterseite zum Thema Überwachung Relevantes Eichhörnchen

  • Dezember 2019: ich habe meine Klage gegen den verfassungsschutz Niedersachen gewonnen!

  • Vergangenes

    Es handelt sich hier um eine Auswahl

    Politisch motivierte PolizeiKriminalität (PMPK)

    Siehe unter dem Menüpunkt Knast: PMPK Eine Auflistung von Klagen die ich gegen die Polizei und andere Behörden (z.B. JVA) gewonnen habe.

    Heilbronn 2019 und Willkür - Neckar K(n)astor Transport

    Ich wurde anlässlich eines Ordnungswidrigkeit-Prozesses in Heilbronn wegen einer Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren von 2017 am zweiten Verhandlungstag durch Richter am Amtsgericht Reißer für 3 Tage in Ordnungshaft gesteckt, weil ich so frech war, als unverteidigte Betroffene (Angeklagte im Owi-Prozess) zu verlangen, dass meine Anträge und Beanstandungen protokolliert werden (§ 238 II und § 273 StPO) – damit die Entscheidungen des Richters in der nächsten Instanz überprüft werden können - und als dies nicht geschah eine Pause für einen Befangenheitsantrag oder auch mein letztes Wort zu fordern…

    Im Gefängnis habe ich ein Tagebuch über meine Erlebnisse geschrieben.

    Hamburg, Prozesse um Aktionen gegen Urantransporte 2014- 2019

    In Hamburg liefen zahlreiche Verfahren gegen AtomkraftgegnerInnen vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg (Strafverfahren) und dem Amtsgericht Hamburg (Ordnungswidrigkeiten). Hintergrund waren Aktionen gegen Urantransporte und die Atomumschlagfirma C. Steinweg im jAHR 2014.

    Es gibt zu diesen Prozessen eine Soli-Seite, die Prozessberichte sind auch dort zu finden. Ich habe eine Anklageschrift für Aktionen aus dem Jahr 2014 erhalten.Es geht um eine 8-stündige Kletteraktion gegen einen Uranzug (Vorwurf ist Nötigung, Gericht hat aber bereits vor Eröffnung des verfahrens die Nötigung verneint und die Anklage wegen einer Ordnungswidrigkeit zugelassen.Am Ende, nach 6 Prozesstagen kam das Ergebnis: ich muss 50 Euro zahlen. Aktion war ein Verstoß gegen die Einsenbahn- Bau- und betriebsordnung (EBO)

    Die Klage gegen die Polizei, auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion von November 2014 habe ich gewonnen und 300 Euro Schmerzensgeld erstritten

    Video zur Kletteraktion gegen den Uranzug, November 2014 (eine von den angeklagten Handlungen)

    Stralsund - Laienverteidigung in einem CASTOR-Prozess 2011 - 2017

    Ich verteidigte einen Aktivisten (Laienverteidigung). Es ging um eine Ankettaktion gegen einen Castortransport nach Lubmin 2011. Die Staatsanwaltschat ist nach einem Freispruch in erster Instanz in Berufung gegangen. Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stralsund startete im Mai 2017. Der Prozess platzte nach 5 Verhandlungstage nach einigen Befangenheitsanträgen und eine schließlich erfolgreiche Besetzungsrüge. Zum Bericht über die Verhandlung in erster Instanz, Freisprechurteil. Das Verfahren wurde schließlich Ende 2017 auf Staatskosten eingestellt. Bericht

    Potsdam 2016 - 2018

    Ordnungswidrigkeitsverfahren nach erfolgreicher Kletterblockade gegen Urantransport. Das Strafverfahren wegen angeblichem "gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr" wurde nach § 170 II StPO eingestellt, weil keine Straftat vorlag, war ja klar... aber zur Stimmungsmache verbreitet die Polizei gerne solche Vorwürfe in der Zeitung. Die Bundespolizei meint nun, es sei eine Ordnungswidrigkeit und hat ein Verfahren eingeleitet. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten (Juni 2016) und dieser wurde vor dem AG Potsdam verhandelt.Richterin Ahle war mal wieder zuständig (Bericht zu früheren Prozessen) und entschied selbst wie gewohnt per Ankreuzformular über die eigene Befangenheit. Eine kafkaeske Verhandlung war das, so ein Zuschauer. Gegen die 500 Euro Bußgeld lege ich nun Rechtsbeschwerde ein. Bericht zum 4. und letzten Prozesstag.

    Die Verhandlung lief willkürlich ab. Das Urteil wurde im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg aufgehoben. Das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt.

    Ich habe zugleich gegen meine Ingewahrsamnahme beim AG Tostedt eine Klage eingereicht und gewonnen.

    Bericht über die Aktion in Buchholz.

    - Bericht zur Aufhebung des Urteils - Bericht zur erfolgreichen Klage gegen den Gewahrsam.

    Video der Aktion

    Berlin, Kletteraktion bei der Energiewendedemo 2013

    Die Polizei hat weder vom Klettern noch von den Gesetzen der Schwerkraft Ahnung. Aber wenn sie einen Vorwand sucht, um eine freie Meinungsäußerung in der Dritten Dimension zu unterbinden, dann erfindet sie halt schlechte Witterungsverhältnisse und das ist natürlich alles zu meinem Schutz. Ergebnis: ich wurde von der Polizei verletzt, Panik brach in der Menschenmenge aus - die DemonstrantInnen unterstützten die Aktion -, als ein Polizist ein Messer zuckte. Irgendwann ließen die Beamten von mir ab und ich konnte klettern und einen Banner aufhängen. Angeklagt sind nicht die Polizisten, sonder das Opfer ihrer Gewalt. Ich wurde vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Obwohl festgestellt wurde, das die Polizei mich verletzte und dass ihre Handlung gegen mich rechtswidrig war. Die Berufung vor dem Landgericht steht an - ist aber noch nicht terminiert (Stand März 2017). Ich habe dieses mal eine Pflichtverteidigerin (Beiordnung war in der ersten Instanz noch abgelehnt worden). Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand. Als die StA in der Berufung im Winter 2018 erfahren hat, dass das Verwaltungsgericht die Maßnahmen für rechtsdwidrig erklärt hat, einigte man sich im Sinne der Prozessökonomie auf eine Einstellung des Verfahren.Ich einen Freispruch.

    Infos zu diesem Prozess gab es in meinem Blog unter dem Tag Energiewendeprozess.

    Parallel lief vor dem Verwaltungsgericht meine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen gegen mich.Ich habe diese und eine weitere Klage (ums Kreidemalen gegen das Atomforum) gewonnen (Aktenzeichen VG 1 K 318.14 und VG 1 K 257.11). Zur Pressemitteilung zu den Urteilen von VG Berlin.

    Essen - Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam 2014

    Ich habe das Land NRW (Polizeipräsidium Essen) um Schmerzensgeldverklagt, nachdem vor dem Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit einer gewaltsamen Festnahme durch die Polizei festgestellt hat.Demobericht ; Bericht über die Klage vorm Verwaltungsgericht, Bericht zum Urteil des Landgerichtes Essen, es hat mir 400 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

    Stuttgart

    Ich habe einen Aktivisten verteidigt (Laienverteidigung). Es ging um eine Aktion gegen Stuttgart 21 im Rathaus. Die Grünen haben Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gegen die Aktivist*innen gestellt, nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht haben wir Sprungrevision eingelegt - und diese auch vorm OLG gewonnen!

    Das verfahren ging vom OLG an das AG wieder zurück. Doch die Widerholung war nicht besser als das Original vor 2 Jahren. Richterin Löhner schien nicht nach StPO und StGB vorzugehen, sondern nach Stuttgarter Landrecht. Das Urteil wurde im Mai 2016 gesprochen. Die Revision wurde aber dieses mal im Dezember 2016 verworfen, so dass die Angeklagten zu 10 Tagessätzen auf Bewährung rechtskräftig verurteilt sind.

    Münster - Laienverteidigung 2012 - 2017

    Ich habe einen Aktivisten verteidigt (Laienverteidigung). Es ging um eine Ankettaktion gegen einen Transport von Uranhexafluorid in der Nähe von Gronau im Jahr 2012, der Transport fuhr nach Frankreich. Wir haben nach einer Verurteilung in zweiter Instanz vor dem Landgericht Revision eingelegt. Bericht zur Urteilsverkündung.Diuese wurde ein Jahr später (!) ohne Angabe von Gründen verworfen, eine Verurteilte zieht nun vor dem Bundesverfassungsgericht.(Stand Dezember 2016)

    Dortmund - Der Stachel im Arsch der Atomjustiz (2012 - 2016)

    Abseilaktion vor einem Atommüllschiff und anschließender Prozess (20 Euro Bußgeld) und (Nicht)Erzwingungshaft (ich bin zu nervig für den Knast)- Siehe Berichte auf der Knast Unterseite.

    Urteil zu Kletterversammlungen (Lüneburg) - und rechtswidriger Gewahrsam (Essen) - (2011- 2015)

    Bericht in meinem Blog.

    Hamburg, Gewahrsamnahmen waren rechtswidrig (2011 ; 2014)

    Gewahrsam und polizeiliche Gewaltanwendung anlässlich einer Aktion gegen Vattenfall 2011 waren rechtswidrig - Aktionsbericht ; Bericht über die Klage

    Ingewahrsahmnahe nach einer erfolgreichen Kletteraktion im Hafen gegen einen Urantransport im November 2014. Das VG hat der Klage statt gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig. Ich habe daraufhin 300 Euro Schmerzensgeld erstritten .

    EGMR: ein bisschen Grundrechtsverletzung ist okay (2008 - 2015)

    3,5 tägige präventive Ingewahrsamnahme bei Castortransport nach Gorleben 2008 - Siehe unter dem Menüpunkt K(n)ast: Langzeitgewahrsam

    Eichhörnchen darf weiter klettern (2008 - 2013)

    Keine Verurteilung nach 7-stündigem Uranzugstopp in Steinfurt. Berichte

    Zum Prozess gibt es ein Video vom WDR

    Mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim (2011)

    Siehe unter dem Menüpunkt Knast die Berichte

    FFm: Schmerzensgeld für Kletteraktivistin nach rechtswidrigem Gewahrsam

    Zum Bericht in meinem Blog

    Gießen: Schmerzensgeld für Kletteraktivistin

    Es geht um einen rechtswidrigen Gewahrsam und Misshandlungen durch die Polizei (2009)

    Bericht

    Zusammenfassung auf meiner alten Homepage

    Potsdam: 4-facher Erfolg

    Rechtsbeschwerde erfolgreich, OLG Brandenburg hebt Urteile vom AG Potsdam wegen Verstoßes gegen die EBO (Castor-prozesse und Prozess um Antifa-Aktion) auf - Bericht 3 urteile auf ein mal aufgehoben - in einem weiteren verfahren wurde dann das Urteil auch aufgehoben.

    Keksprozess in Lüneburg

    Siehe unter dem Menüpunkt Knast die Berichte

    Verbale Nötigung in Münster

    Absurdes verfahren wurde nach einem Tag Verhandlung auf Staatskosten eingestellt. Es ging um eine Uranzugblockade. Ich soll einen Polizisten verbal genötigt haben, indem ich ich ihm aufgefordert haben soll, das Seil an dem ich hing nicht zu kappen! Hierzu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenes Buch "Kommen Sie da runter!"

    Zum Prozess gibt es ein Video:

    Celle: Castorprozess

    Ich habe in einem Castor-Prozess einen Aktivisten verteidigt (Laienverteidigung). Hierzu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenes Buch "Kommen Sie da runter!".Ich wurde in der ersten Instanz als Verteidigerin abgelehnt. In der Berufungsinstanz durfte ich verteidigen. Bericht in meinem Blog.

    Urteil im S-21 Baggerprozess

    Hierzu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenes Buch "Kommen Sie da runter!" Berichte zu S21 und S21-Prozessen (eigene und Prozesse anderer Personen) gibt es in meinem Blog unter dem Tag S21.

    Greifswald - Erfolg für die Verteidigung

    Ich habe 2011 in einem Castor-Prozess einen Aktivisten erfolgreich verteidigt (Laienverteidigung). Hierzu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenen Buch "Kommen Sie da runter!" und in meinem Blog

    Richterin im Zeugenstand

    Ich habe 2011 einen Aktivisten Verteidigt (Laienverteidigung). Es ging um einen angeblichen Widerstand als Zuschauer in einer Gerichtsverhandlung. Wir durften die Richterin der besagten Verhandlung als Zeugin vernehmen... Hierzu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenes Buch "Kommen Sie da runter!"und einen Bericht in meinem Blog.

    Baustopp für Vattenfall

    Baumbesetzung gegen Fernwärmetrasse für das Kohlekraftwerk Hamburg Moorburg erfolgreich (2010). Hierzu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenen Buch "Kommen Sie da runter!"

    Baumklettern gefährdet den Staat

    Absurde Prozesse ums Baumklettern in Lüneburg.Siehe unter dem Menüpunkt Baumklettern. Hierzu gibt es darüberhinaus eine Kurzgeschichte in meinem 2014 erschienenen Buch "Kommen Sie da runter!"

    Zaunprozess (2010 - 2012)

    Berichte auf meiner alten Homepage - es ging um einen angeblichen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten. Der Widerstandsvorwurf wurde am 9. Verhandlungstag eingestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft selbst nicht mehr leugnen konnte, dass die Aktion der Polizei rechtswidrig war (sie hatte mal wieder keine Ahnung vom Versammlungrecht). Der zweite Vorwurf wurde dann in der Berufungsinstanz eingestellt - nach insgesamt 19 Verhandlungstage. Dazu gibt es eine Kurzgeschichte in meinem Buch "Kommen Sie da runter!"

    Flughafenprozess (2010)

    Bericht über die Aktionen und Prozesse. Dazu gibt es außerdem eine Kurzgeschichte in meinem Buch "Kommen Sie da runter!"

    Zum Prozess gibt es ein Videobericht (Hessenschau)

    Kohlegegnerin und Baumbesetzerin vor Gericht (Lausitz 2007)

    Berichte zur Baumbesetzung gegen Vattenfalls Kohle und zum Prozess

    Castor 2006

    Erfahrungsbericht auf meiner alten Homepage - das war der erste Prozess wo ich mich selbst verteidigte.

    Rechtswidrige Käfighaltung im Gewahrsam (2006)

    Es ging um den Protest gegen einen Naziaufmarsch 2006 in Göttingen und die Misshandlungen im gewahrsam als ich festgenommen wurde.

    Zusammenfassung auf meiner alten Homepage, Punkt 7.

    Castor 2005 - die Gewalt der BFE Blumberg

    Immer wieder fällt die BFE Blumberg durch ihre Gewalt auf. Verfolgt, werden die Verantwortlichen aber nicht. Die Stattsanwaltschaft stellt die Verfahren ein.Vorliegend wurden die DemonstrantInnen wegen Verstoß gegen die Eisenbahn- und Betriebsordnung verfolgt (Ordnungswidrigkeitsprozesse). Zum Prozessbericht (auf meiner alten Homnepage). Die PolizeibeamtInnen, die mehrere DemonstrantInnen zum Teil schwer verletzten - einem Demonstranten wurden Zähne ausgeschlagen! - wurden nicht belangt. Man habe so die Staatsanwaltschaft die Beamten nicht identifizieren können. Laut Bundespolizei wurde jedoch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Fahndungsplakate, die die Beamten bei ihrem gewättätigen Tun abbildeten, veröffentlicht wurden. Die Polizei störte sich daran, dass die Beamten gut zu erkennen waren. Zu den Berichten auf meiner alten Homepage.

    UPDATE aus dem März 2016: Hier (Indymedia) wurde - unter anderem - das besagte Plakat dokumentiert - und es gibt neue Berichterstattung zu dieser Einheit.Im Jahre 2016 sorgt diese besonders gewalttätige Einheit immer noch für Schlagzeilen. Die TAZ berichtete über die Klage eines Demonstranten, der mit Pfefferspray attakiert wurde und dadurch von dem Baum in dem er geklettert war, fiel und schwer verletzt wurde. Hier ist der TAZ-Bericht zu lesen.