Langzeitgewahrsam
zur Gefahrenabwehr
gegen
Atomkraftgegnerin (Castor 2008)
Das war eine politische Verhaftung!
Ich
wurde nach einer Kletter-Aktion auf der Elbe-Seiten-Kanal-Brücke bei
Lüneburg mit weiteren Robin-Wood AktivistInnen 3 Tage vor dem Castor am
6.11.08 in Gewahrsam -für 4 Tage - genommen. Die anderen
Kletter-aktivistInnen kamen
gleich in Anschluss an der Aktion vor Ort frei.
Ich wurde nach Lüneburg zwecks richterlicher Vorführung gebracht.
Polizeidirektor Brauer erschien persönlich zur mündlichen
Anhörung gegen das Eichhörnchen vor Gericht, um dem sowieso
befangenen Richter zu erklären und ihn davon zu überzeugen, wie
gefährlich für den Atomstaat das Eichhörnchen ist. Die politische
Justiz spielte ganz brav mit. Ich wurde zunächst in LG eingesperrt und
dann nach Braunschweig in einer angeblichen
Langzeitgewahrsameinrichtung verlegt. Die Haftbedingungen waren aber
alles andere als besser. Der ganze Vorgang ist nun Gegenstand einer
Verfassungsbeschwerde vorm Bundesverfassungsgericht.
Hinweis: Soligeld
für die politische Arbeit (sowohl für Aktionen, journalistische
Tätigkeit und und jurisitsche Aufbereitung)
ausdrücklich
erwünscht!
Zum Beispiel via die
Bewegungsstiftung (Patenschaftssystem).
Aktuelles - Folter reicht den Behörden nicht... Prozess um Kletteraktion an der Elbe-Seiten-Kanal-Brücke am 1. August 2011 vor dem Amtsgericht Potsdam
- Eichhörnchen erstattet Strafanzeige gegen den Polizeipräsidenten und Castoreinsatzleiter Herrn Niehörster. Wortlaut der Anzeige.
Natürlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ganz schnell ein
(ein polizeipräsident darf also jemand als Störfaktor, verrückt und
krank bezeichnen... mal sehen ob ich eine Anzeige bekomme, wenn ich
Polizisten so bezeichne...)
- Eine weitere Klage gegen Niehörster ist vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg anhängig, das ist eine zivilrechliche Klage (Unterlassungsklage). Das wird vom Gericht seit einem Jahr - Stand Juli 2011 - verschleppt (Verhandeln müssen die ja irgendwannn)
- Kleine Anfrage im Landtag : politisches Nachspiel für die Aussage vom Polizeipräsidenten Nierhörster auf NDR - und unverschämte nachweislich lügenhafte Antwortseitens
der Landesregierung (naja, war nicht anders zu erwarten seitens
der herrschenden Politik) - Ich könnte die Landesregierung auch
anzeigen (die behauptet ja ich habe ein Polizist verletzt, das ist aber
eine falsche Verdächtigung!)... aber das Spiel würde kein Ende finden.
- Porträt
über das Eichhörnchen im NDR - Polizeipräsident und
Castor-Gesamteinsatzleiter Niehörster zeigt sich Äußerst unsouverän und kündigt die nächste Vorbeudgende
Maßnahme im Interview, weil das Eichhörnchen "absolut nervig" ist und
immer wieder klettert...
- Artikel auf Französisch
- Verfassungsbeschwerde
eingereicht (Dez. 2009)
Update Sept. 2010: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde
sofern es um die Zulässigkeit vom Langzeitgewahrsam ging NICHT an.
Soweit es um die Haftbedingungen geht wurde das Verfahren abgetrennt
und wird nun unter einen neuen Aktenzeichen geführt: 2 BvR 1779/10 - Juli 2011 : Die Beschwerde läuft noch
- Video von der Aktion am 6.11.08 online
(Fernsehreportage vom französischen öffentlichen Fernsehen)
Zu
den Umständen * Hintergründe
Repression trifft Einzelne, gemeint sind wir alle.
Weil ich sehr Aktiv bin, weil Repression gegen
Einzelne für den Staat einfacher ist, weil
ich an der Vernetzung von Widerstandsaktivistäten zwischen Frankreich
und Deutschland mitarbeite, weil ich durchaus sehr effektive
Aktionen auf die Beine stellen kann, weil Kletteraktionen so
effektiv sein können, um politische Inhalte rüber zu bringen:
Aussagekräftige Bilder, audrücklich gewaltfreie Aktionsform
und somit schwieriger zu kriminalisieren, aber Sand im Getriebe trotzdem. Damit
können die Herrschaften nicht umgehen! Zugegeben, ich habe ein paar sehr
effektive Kletteraktionen in letzter Zeit durchgeführt... Zum
Beispiel gegen Urantransporte - Siehe Berichte
und Bilder
(war ja die Rede von, in der Akte, in der Gefahrenprognose! siehe Juristisches)
Diese
Repression soll engagierte Menschen und ihren Umfled unter dem Moto es
könnte mir auch passieren abschrecken, sie soll Betroffene isolieren.
Der Mensch ist sehr Rational, er will sich alles erklären können. Also
Menschen, die von Repression betroffen sind sollen ja auch irgendwie
daran Schuld sein, denken sich viele. Aber diese Repression ist
vielleicht
auch der Beweis dafür, dass die Gegenseite viel zu verbergen und
verteidigen hat, das Widerstand wohl effektiv und erfolgreich ist! Es
ist keine einfache Sache, mit der Situation umzugehen. Unsere
Stärke, ich bin davon überzeugt, ist unser Zusammenhalt, die
Solidarität! Nochmal vielen Dank an alle Menschen, die mich
unterstützten.
siehe auch weiter unter Stellungnahmen
* Haftbedingungen -
Stellungnahme
vom Eichhörnchen aus dem Knast am 9.11.08
- TAZ-Interview
- BIBS-Forum,
AG
Schacht Konrad
- Interview in der Dezember-Ausgabe von der
Zeitschrift
Graswurzelrevolution
- Radiosendung mit GWR
,
Radio freies Wendland
- Artikel in der BS
Zeitung nach der PK vom 3.12.08 -
Artikel in der FR-Rundschau (habe den Link nicht gefunden)
- Siehe auch unter BILDER und unter Anfrage im Landtag ( Anfrage zu den
Haftbedingugen, mit Anmerkungen von mir)
- Wie der Staat seine Bürger schützt
(Erzählung vom Eichhörnchen ) Stellungnahmen,
Interviews, Presse
* 31.11.08: 4-Tage
Knast, um mich vom Klettern gegen den Castor abzuhalten... obwohl mir
nichts vorgeworfen wird, obwohl die
"befürchtete" Tat höchstens eine Ordnungswidrigkeit
darstellt - wenn überhaupt (siehe hierzu die Auseinandersetzung und die
Eichhörnchen-Aktionen gegen urantransporte), also
dafür landet Mensch nicht in dem Knast... Es sei dem... Ja
politische Verhaftungen von Einzelnen, stellvertretend für eine
"Bewegung" sind gängige Praxis. Menschenrechte? Nix Da! Die
große
Solidarität hat mir geholfen, durchzuhalten - auch wenn es
für mich sehr belastend war, ich bin ja nur ein Mensch mit seinen
Stärken und Schwächen, mit seinen Gefühlen und
Emotionen. Gemeinsam sind wir stark! Ich weiss wofür ich stehe und
nach dieser belastenden Erfahrung bin ich noch mehr
überzeugt davon, dass der Kampf gegen die Atomindustrie (und den
dazugehörigen totalitären Staat) richtig ist. Ich habe
mich gefreut, dass während des diesjährigen Transports viele
fantasievollen Kletteraktionen statt gefunden haben (ich weiss von 15,
viele davon mussten geräumt werden, die Spezialeinheiten hatten
reichlich zu tun!). Der Widerstand wird nicht gebrochen, indem
ein Exempel statuiert wird. Ich bin mir dessen bewusst, dass es bei mir
um eine politische Verhaftung ging. Es hat mich getroffen, vielleicht
weil ich ja besonders aktiv bin, wie ich er bereits oben ausgeführt
habe.
* Presseschau
Verfassungsbeschwerde LZ Lüneburg -
Agenturmeldung 1 und 2 - NRZ
- Wendlandnet - Oekonews
- RTL-video - TAZ - Sinehebdo (Französisch) - NDR-Porträt
über das Eichhörnchen - Polizeipräsident und
Castor-Gesamteinsatzleiter Niehörster zeigt sich Äußerst unsouverän und kündigt die nächste Vorbeudgende
Maßnahme im Interview, weil das Eichhörnchen "absolut nervig" ist und
immer wieder klettert... Polizeipräsident und
Castor-Gesamteinsatzleiter Niehörster zeigt sich Äußerst unsouverän und kündigt die nächste Vorbeudgende
Maßnahme im Interview, weil das Eichhörnchen "absolut nervig" ist und
immer wieder klettert...
- Eichhörnchen erstattet Anzeige gegen den Polizeipräsidenten Friedrich Niehörster (Juli 2010)
Die Anzeige im Wortlaut
Presse: DPA, die Kreisboten, lz (Verlinkung wenn ich mal endlich dazu komme... sorry)
Die
Oberstaatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, mit der
Begründung, man dürfe Leute die gefähliche Aktionen machen als krank
bezeichnen und und und. Eine vollkommen absurde Begründung. Nach dieser
Logik ist jeder Autofahrer krank und verrückt, weil er ja was
gefährliches tut... wenn er fährt... Klettern ist zudem nicht
gefährlich, wenn man die geeignete Ausbildung hat! Naja, ein
Restrisiko gibt es immer, wie bei anderen Tätigkeiten... Politisches
Nachspiel
Der Fall soll weiter aufgeklärt werden, es geht darum politischem
Druck zu erzeugen. Das Gesetz soll gekippt werden und die
Langzeitgewahrsamstelle in Braunschweig dürfte schon gar nicht in
Betrieb sein, weil sie Mindestanforderungen für
mesnchenwürdige Behandlung von Menschen in "Langzeitgewahrsam"
nicht entspricht.
* Pressekonferenz und
Ortsbegehung am
3.12.08 in Braunschweig -
Pressemitteilung
- Brief
an den Polizeidirektor, nach dem Ortstermin und Antwort
(Fesselungsbilder wurden u.a. entfernt, die verstossen gegen Europäischer Standart
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe) - Artikel BS
Zeitung (PDF, 2MB) Die
Ortsbegehung war für mich extrem bedrückend, weil mit dem
Trauma, den ich dort erlebt habe, sehr eng verbunden. Wichtig war aber
der
Öffentlichkeit zeigen zu können, wo Menschen über Tagen
festgehalten werden. Die Polizei war nicht sehr froh darüber, dass
ich Teil der Delegation (aus Vertretern von Bürgerinitiative, vom
Landtag, etc.) war. Die Polizei war sichtlich nervös.
Kleiner Fazit/kleine
Zusammenfassung der Aussage der Polizei und relevanter Elementen beim
Ortstermin (von einem BIBS-Vertreter): Langzeitgewahrsam ist keine Haft sondern eine
Gefahrenabwehr und seien
es auch nur vermutete Ordnungswidrigkeiten, die es zu "verhindern"
gilt.
Fotos von
gefesselten Menschen an den Wänden der Flure dienen dem
Wachpersonal als Anschauungsmaterial.
Es
gab in diesem Jahr 4 Langzeitingewahrnahmsfälle
in Braunschweig, eine davon mit "politischer Relevanz"(O-Ton
während
der Besichtigung).
Die
Braunschweiger Polizeidirektion hat der Polizei Lüneburg die
Möglichkeit der Langzeitingewahrnahme von Cecile Lecomte zugesagt,
obwohl es in Braunschweig nur männliche Mitarbeiter gibt -
weibliches
Personal muß erst (umständlich?) angefordert werden.
Ein
Bleistift kann gefährlich sein: Es droht evtl.
Selbstgefährdung oder der Gebrauch als Waffe.
Freigang
ist "Auslegungssache"
(O-Ton) - in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten.
Jeder
"Proband"
(O-Ton) sollte "glücklich
über diese Zellen" (O-Ton) sein.
*Bilder
vom
(Langzeit-)Gewahrsamtrakt der Polizei in Braunschweig (Aufnahme
durch Besucherdelegation am 3.12.08)
Perverse
Bilder von
gefesselten
Menschen an der Wand im (Lanzeit)-Gewahrsamtrakt
"Arbeitsaltag" der Beamten oder Folter ? Wollen die Polizisten
Menschen einschüchtern?
Halten sie die Gefangenen überhaupt für Menschen? Scheinbar
nicht...
Zelle:
Links "kurzzeit" ; Rechts "Langzeit" ...
in Langzeitzellen - es gibt 2 davon, ansonsten nur "normale" Zellen-
gibt's zusätzlich 1 Schrank und 1 Tisch. Die
Gefangenen dürfen aber keine persönliche
Gegenstände mitnehmen, bekommen keinen Stift zum Schreiben...
Der
Gewahrsamtrakt und das "Fernster" einer Langzeitgewahrsamzelle Gemütlich?
Eine Beule an der
Wand
(im Rahmen) und das perverse Kommentar dazu: "Kopfstoss gleich
Kopflos"
(Spruch ist auf dem weissen Strich auf dem Holz-Rahmen gedruckt) Zweites Bild:
Gelände, wo mir,
eng gefesselt an einer Polizistin, "Hofgang" für wenige Minuten
gestattet wurde
Gemütlich???
Diese
Bilder wurden laut Angaben vom Polizeidirektor inzwischen entfernt;
Zusammenfassend aus dem Antwortbrief der Polizeidirektion BS:
- Nieders. Gewahrsamsordnung ab
1.1.2009 geändert;
- Europäischem Standart
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe ist nachgekommen worden;
- Fesselungsbilder in
Braunschweiger Sonderhaftanstalt wurden entfernt und "Fesselungen" nun
"anders geregelt".
* Anfrage im Landtag
- 3. Juni 2010: Kleine Anfrage von der Partei die LINKE im NI Landtag :
politisches Nachspiel für die Aussage vom Polizeipräsidenten Nierhörster auf NDR - Die Antwort
ist ziemlich unverschämt und lügenhaft (ich werde als Straftäterin
bezeichnet, obwohl ich nicht vorbestraft bin. Bei Verfahren, die ohne
Verurteilung erligt worden sind (Einstellung), gilt die
Unschuldsvermutung !!!!! - Antwort (PDF)
zu der Anfrage von den Grünen zu den Haftbedingungen
Mein Kommentar: Schön
wie die Polizei alles im Nachhinhein verschönert und das dann zur
Wahrheit
in einer Antwort der Landesregierung erklärt wird. Na klar, die da
Oben, die für solche Gesetze verantwortlich sind, werden wohl
nicht
einräumen, dass es schief gelaufen ist, dass das Gesetz weg muss. Die
Befürworter eines Polizeistaates
werden ihn ja auch nicht kritisieren.
Anmerkungen zu einigen Punkten: Das Licht wurde Nachts
nicht
ausgemacht. Für meine Sicherheit sagt die Polizei. Ja ja Freund
und Helfer...
In der Tat bin
ich erst auf dem Schrank geklettert, als die Beamten sich geweigert
haben, das Licht auszumachen - aus Protest und weil ich ja mit
Dauerlicht nicht schlafen oder entspannen konnte - es ging mir ja schon
ziemlich schlecht-, so habe ich versucht mich zu
"beschäftigen". Siehe auch Dienstaufsichtsbeschwerde.
Es war aber den Beamten klar, dass so eine Art
Schlafenzug rechtswidrig ist. So haben sie sich mit einer
veränderten Darstellung der Ereignisse (Lügen also!)
gerechtfertigt. Offizielle Behörden, Kontrollgremien so wie
(un)Justizinstanzen glauben ja in der Regel die Polizisten - wor allem
wenn diese durch Chefetagen gedeckt werden. Das hat System. Also keine
Problemen mit Lügen (ach dazu fällt mir ein TAZ-Artikel
ein).
Und das mit dem gefesselten
Hofgang... Schöne Begründung..
ich könnte 'klettern'. Warum gibt es nicht mal einen geeigneten
Hof (siehe Bilder vom nicht existierenden Hof
oben)? Ach und das ist auch eine neue Story made in Polizei, die eine
Polizistin hat sich angeblich
leicht verletzt, als ich getragen wurde... Ich habe mich
eigentlich lediglich "schlapp" gemacht (also äußerst
gewaltfreies Verhalten) und weg tragen lassen - nur war
ich halt an der Polizistin gefesselt, und sie an mich... unpraktisch
vielleicht.
Merkwürdig, dass ich am Tag darauf doch ohne Fesseln raus durfte.
Ich hätte genauso in einem Baum "verschwinden" können!
Also das Ganze hatte Nichts mit meinem Verhalten zu tun, sondern mit
polizeilichem Willkür - die Polizei sagt hierzu "Auslegungssache"
schöne Bürokratiesprache und Menschenrechteverletzungen zu
verbergen! Auf einem "nicht gefesselten" Hofgang am
letzten Tag sind die Beamten nur eingegangen, weil die Anwältin Druck
gemacht hat -es wurden Anzeige wegen Nötigung erstattet-, weil die
unwürdige Behandlung vom Tag zuvor den
Menschen draußen bekannt wurde. Und
vielleicht auch weil die Beamten am besagten Tag anders drauf
waren.
Ich hatte Glück im Unglück. Ich habe von Draussen
(Anwältin, Demonstranten, Protestanrufe bei der
Polizei) Unterstüzung bekommen, das hat Druck gemacht und
die Polizei zwangsweise dazu bewegt, die Haftbedingungen zu verbessern
(Stift und Papier, Besuch einer Ärtztin und dann einer Bekannten)
Aber der Staat lässt nicht locker, das Opfer wird angeklagt...
Siehe unter Juristisches
- Die
Linke hat eine Anfrage gestellt, wo die Überwachung
vor dem Castor 2006
und der "Langzeitgewahrsam" 2008 thematisiert werden. Die Antworten
sind ziemlich inhaltsleer, es wird rumgeeiert, es ist alles
"vertraulich" nicht öffentlich. Der Überwachungsstaat
lässt sich ja nicht auf die Finger gucken. ANTWORTSCHREIBEN vom Innenminister
- erneute Anfrage
von den Grünen im NI Landtag (Februar 2009): Die
Antwort ist genauso unverschämt...
Zusammenfassend:
* Die Fixierung: "Regelungen
zur Fixierung von Personen: Mit den in Nr. 15.2 neu aufgenommenen
Regelungen zur Fixierung von Personen wird Forde-rungen des
Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und
unmenschlicher oder er-niedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)
nachgekommen. Der Ausschuss hatte Ende 2005 Deutschland besucht und
sich polizeiliche Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten,
Abschiebe-einrichtungen sowie psychiatrische Einrichtungen angesehen,
wobei es im Bereich der polizeili-chen Einrichtungen keine
Beanstandungen gab. Der Ausschuss hat jedoch allgemein Forde-rungen zur
Behandlung fixierter Personen erhoben, die dann auch für den
Polizeigewahrsam aufgegriffen wurden."
Kommentar: der
Ausschluss hatte also wohl den polizeilichen Gewahrsam in BS nicht
besichtigt... den die Bilder sind ein eideutiger Beweis für ein
tatsätzlicher Verstoß gegen die Anti-Folter Richtlinien vom CPT
* 9 Fälle von
Langzeitgewahrsam überhaupt in Niedersachsen!
"Mit der Neuregelung des § 21 Satz 2 Nds. SOG durch das Gesetz zur
Änderung des Niedersächsi-schen Gefahrenabwehrgesetzes vom
11.12.2003 wurde für die Fälle des sogenannten
Unterbin-dungsgewahrsams nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG die
Höchstdauer der Freiheitsentziehung von vier auf zehn Tage
erhöht. Im Zeitraum der Geltung der PGO 2001 ist die gesetzlich
maximal zulässige Gewahrsamsdauer in neun Fällen - zwei Fälle mit
vier und sieben Fälle mit zehn Tagen - ausgeschöpft worden."
Kommentar: Das Gesetz gehört abgeschaft!
* Beschäftigung:
"Seitens
der Polizei werden grundsätzlich keine Beschäftigungsangebote für
in Polizeigewahrsam aufgenommene Personen gemacht. Teilweise werden
Tageszeitungen zur Verfügung gestellt. Personen im
Langzeitgewahrsam haben die Möglichkeit eines
begleiteten Aufenthalts im Freien von 45 Minuten täglich.
Teilweise werden ihnen Bücher und Zeitungen angeboten; der Betrieb
mit-gebrachter Geräte der Unterhaltungselektronik ist unter
Berücksichtigung der Vermeidung der Selbst- und Fremdgefährdung
(nur Batteriebetrieb, keine Stab- und Teleskopantennen) möglich."
Kommentar:
Ich durfte nicht mal Stift und Papier erhalten. Rrst am Sonntag
mittag, nach 3 Tagen Haft und Proteste durch mich und durch die
Anwältin habe ich einen Bleisstift überhaupt erhalten. Eigenes
Handy durfte ich nicht behalten, nicht mal ein zusätzlicher Pulli!
Und ich habe zudem keinen 45 Min Freigang erhalten. sondern
eher 30min und in Fessel! Zudem finde ich das gesetzt
irgenwie Verfassungswidrig. 45 Minuten, dass ist weniger als für
Strafgefangene, aber ich dachte in Gewahrsam genommene person
dürfen nicht schlechter gestellt werden als rechtskräftig
verurteilte Stragfgefangene ?
* Raumaussattung:
"Die
Unterbringung erfolgt in diesen Fällen in Hafträumen, die mindestens
mit Bett, Spind, Tisch, Stuhl, Standregal, Toilette mit fließendem
Wasser und Fenster ausgestattet sind. Die Personen er-halten die
erforderliche Bettwäsche (Steppdecke, Kopfkissen und
-bezug, Bettlaken und -bezug), Handtücher sowie ein komplettes
Essgeschirr. Die Versorgung mit Hygieneartikeln (z. B.
Zahnbürs-te, Rasierer etc.) ist ebenfalls gewährleistet."
Kommentar:
Toilette? Fehlanzeige im polizeigewahrsam in BS!
Also Langzeitgewahrsam dürfte eigentlich dort erst gar nicht
vollstreckt werden! Hygieneartikel? War auch Fehlanzeige. Ich habe
dies nicht erhalten. Essgeschirr habe ich aus der JVA jeweils erhalten,
das Essen war aber kalt, weil es eben von der JVA kam und nicht
vor Ort bei der Polizei zubereitet wurde.
Die
Räumlichkeiten im Polizeigewahrsam Braunschweig entsprechen nicht
mal die gesetzlichen Mindestforderungen!
Das SOG-Gesetz muss
abgeschafft werden
!
* Aktionstage
gegen Repression Berichte
und mehr unter Baumklettern (das Datum der Aktionstage wurde
aus dem
Anlass einer Gerichtsverhandlung weg. Baumklettern in LG gewählt)
Juritisches
(Stand
der Dinge, Auszüge - weiter unten - aus den Akten) * Laufende juristische
Auseinandersetzung (ja ja, man kann
sich fragen, ob überhaupt was von Gerichten zu erwarten ist... es
geht hier aber auch um politischem Druck)
Verfassungsbeschwerde
(Wortlaut
als PDF):
Nachdem die Amts- und Landgericht die Ingewahrsamnahme auch im
nachträglichem Verfahren absegneten, habe ich kein Rechtsmittel
mehr. Am 7.12.2009 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde
prangert sowohl die Art und Weise wie das Gesetz (SOG) in meinem Fall
angewendet wurde also auch das SOG-Gesetz selbst, ob es bestimmt genug
ist, ob die Regelungen in sich Verfassungskonform sind. Geklärt werden
soll mit der
Verfassungsbeschwerde, ob jede erdenkliche Ordnungswidrigkeit
Anlaß für die Anordnung eines Langzeitgewahrsams sein darf, oder ob bei
der Anordnung des Präventivgewahrsams Art und Schwere der zu
verhindernden Tat - zumindest bei der Dauer des Gewahrsams -
berücksichtigt werden muss. Ich halte einen mehrtägigen Gewahrsam zur
Verhinderung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten für gänzlich
unverhältnismäßig und siehe darin eine unzulässige „Ersatzbestrafung“
durch die Polizei.
Bei Einelgung der Beschwerde wurde Pressearbeit
gemacht, um das ganze öffentlich zu machen. Mit einer Entscheidung vom
Bundesverfassungsgericht ist in mehrere Jahren zu rechnen. Meine
Anwältin sagt, die Chancen sind offen, insbesondere weil es u.a. um
grundsätzliche rechtliche Fragen geht. Zahlreiche Gruppen unterstützen
mich beim Gang vor dem Bundesverfassungsgericht und haben öffentlich
den Wunsch geäu ßert, dass das
Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zulässt und dazu beiträgt, die
Bürgerrechte zu stärken (Zitat Robin Wood)
ErstunterstützerInnen: Robin Wood e.V., LIgA Lüneburg,
Kölner Gegenstrom, Sofa, Aktionsbündnis Münsterland, BI Umweltschutz
Lüchow Dannenberg, BIBS Braunschweig, Energiewende Heilbronn, Sonne und
Freiheit
(Österreich), Plage Salzburg (Österreich), Strahlenbund
(Schweiz), Sortir du nucléaire (Frankreich) Presse
im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde Update Sept 2010: Das
Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde sofern es um die
Zulässigkeit vom Langzeitgewahrsam ging NICHT an. Soweit es um die
Haftbedingungen wurde das Verfahren abgetrennt und wird nun unter einen
neuen Aktenzeichen geführt: 2 BvR 1779/10
- Dienstaufsichtbeschwerde
(pdf) gegen den Polizeibeamten der Nachtschicht am frühen 8.11., der
mich die ganze Zeit angeschrien hat und meines Erachtens nach
ausländerfeindliche Äußerungen gelästert hat
(Wortlaut etwa "Warum bauen Sie Scheiße in Deutschland, statt in
Frankreich")
- Klage vor dem Sozialgericht gegen die ARGE, die Geld für
die Tagen in Gewahrsam zurückfordert. Ich war zum Zeitpunkt meiner
Ingewahrsamnahme Hartz IV Empfängerin und die ARGE ist der Aufassung,
dass ifür die Tagen in Gewahrsam keinen Anpruch darauf hatte, ich wurde
ja von der Polizei Verpfegt und untergebracht. Gleichzeitig
verlangt die Polizei 139 Euro von mir.... für die 4-tägige
Unterbringung in Gewahrsam. Dreister geht nicht. So isses, wenn
die Behörden einzelne Menschen auf dem Kicker haben und an ihnen
Exempel statuieren wollen... um
Mensch fertig zu machen und andere besser einzuschüchtern. Repression
wirkt besser gegen Einzelne, stellvertretend für Vielen... Es liegt am
Widerstand zu zeigen, dass wie viele sind, dass wir uns nicht klein
kriegen lassen. Gemeint sind wir alle! Eines möchte ich hier
noch klar stellen: ich halte dans ganze für eine unzulässige
(Ersatz/Doppel)Bestrafung und werde so oder so keinen einzigen Cent
bezahlen!!! Zu pfänden, wird es für den Staat eh nichts geben:-) Ich
besitze -im materiellen Sinn des Wortes -ja nicht viel und will
auch nicht viel besitzen. Mein Reichtum ist die menschliche Wärme und
den Spaß, den mir das Leben im Bauwagen ohne Konsumwahn mir vermittelt.
* Weitere Auszüge aus Akten,
Beschlüssen und Eichhörnchen Kommentare dazu
- Auszüge aus der
Akte (kommentiert) worauf die Gefahrenprognose
und somit die
Anordnung der Ingewahrsamnahme basierte :
Staatschutzpolizeiliche
Erkenntnisse aus der Akte
Enbenfalls Bestandteil der Gefahrenprognose: LZ-Artikel vom 29.10.08 , HAZ-Artikel
vom
29.10.08
Sowie etliche "Indymedia"-Texte, die mir zugeordnet werden - ohne dass
mein Name drauf steht.
Die Ingewahrsamnahme erfolgte vor
Ort auf persönliche Anordnung durch Polizeidirektor Brauer. Also
wohl eine brisante politische Angelegenheit für das
Polizeipräsidium, der Direktor fährt ja nicht
persönlich vor Ort für jede Ingewahrsamnahme und bei
Anhörungen vor Gerichten ist er üblicherweise nicht
dabei hatte ich zumindest zuvor nie erlebt... und wurde ja schon
ein paar male "vorgeführt" vobei es ja nie um "Langzeit-"gewahrsam
ging.
Also "Sonderbehandlung", und zwar schon länger durchdacht, denn
die Akte mit der "Gefahrenprognose" wurde scheinbar Tage wenn nicht
Wochen vorm Transport
schon vorbereitet.
Das
Amtsgericht bestätigte die Anordnung und gab dem Antrag der
Polizeidirektion auf 4-tägigem Langzeitgewahrsam staat. Die
Anhörung vor Gericht entpuppte sich als eine reine justiz-Farce.
Richter
Hobro-Klatte hatte seinen 2,5-seitigen Beschluss schon vor Beginn der
Anhörung gefertigt. Die Anordnung von Langzeitgewahrsam erfolgte
auf Basis einer absurden Gefahrenprognose durch die Polizei. Diese
stützte sich nämlich - wie aus der Akte entnommen
werden kann- überwiegend auf Zeitungsartikel und
staatsschutzpolizeiliche - nicht geprüfte- Informationen: auf
eingeleitete
Ermittlungsverfahren - ohne Vermerk bez. Ausgang des Verfahrens; die
meisten Verfahren sind längst eingestellt, ich bin nicht
vorbestraft -, auf Erkenntnisse über die Wahrnehmung von
Grundrechte - spricht die einfache Beteiligung an einer
Demonstration - oder über "Baumkelttern", wann ich in welchem Baum
beobachtet wurde. Die Gefahr für die Allgemeinheit bestand darin,
dass der Verdacht bestehe, ich würde am TAG X
kletternd protestieren (was höchtens eine Ordnungswidirgkeit ist,
wenn Mensch sich tief abseilt). Wie "gefährlich"
Kletteraktionen gegen den Castor sind, kann man auf dem Video von Graswurzel TV
sehen oder in der LZ
nachlesen. 2 Wochen nach dem eigentlichen Transport, wurde eben gegen
den
Rücktransport des Castorfahrgestells kletternd protestiert -Das
Fahrgestell wird ja für den nächsten Castortransport
benötigt-. Das
Eichhörnchen war dabei :-)
Klettern gefährdet den
Atomstaat! - der Überwachungsstaat lässt grüßen!
Eine "mildere"
Maßnahme kam so Richter Hobro Klatte bereits nicht in Betracht,
weil ich so "renitent" bin - der
5-Euro-Thriller war wohl "Justizbeleidigung"! - und weil der
Widerstand nachweislich über ein gut funktionierendes Netzwerk
verfügt, so dass ich mir schnell einen neuen Gurt hätte
besorgen können.
Also gemeint sind wir alle, alle
die sich gegen die Atomlobby und den Polizeistaat zur Wehr setzen!
Das Landgericht
bestätigte die Anordnung des Langzeitgewahrsams, ebenfalls mit
absurden Argumenten zu meiner angeblichen Gefährlichkeit
für die Allgemeinheit. Der Vorsitzende der Kammer ist ehemaliger
Staatsanwalt, der gerne die Interessen des Staates verteidigt, also war
nichts anderes zu erwarten... Ist eben
politische Justiz
Das war eine politische Verhaftung!
* Abgeschlossene
juristische Auseinandersetzung:
- Amts- und Landgericht LG: Überprüfung
der
Rechtsmäßigkeit der Maßnahme in sich (Anordnung vom 6.11.
pdf )
und der rechtsmäßigkeit der Haftbedingungen durch einen
befangenen Richter (Hobro Klatte), der für die ursprüngliche
Anordnung von "Schutzhaft"
schon verantwortlich ist! Der Befangenheitsantrag wurde
abgelehnt. Unter Richtern erklärt man sich ja nicht gegenseitig
für befangen! Hier die Stellungnahme/Begründung
(pdf) der Anwältin. Juli 2009: Richterliche Kontrolle?
Weiterhin Fehlanzeige! Der
Beschluss vom befangenen Amtsrichter Hobro Klatte
ist ein an die Polizei gerichteter Freischein für erniedrigende
willkürliche Behandlungen, für "sanfte" Folter (Folter, die keine
sichtbare Spuren hinterlässt: Schlafentzug, Hofgang in Fesseln wie ein
Tier an der Leine) Einige Zitate aus dem Beschluss -
mit Eichhörnchen-Kommentare: * die Empfehlungen vom
Europäischen
Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe (CPT) interessieren
das Gericht nicht!!! Das Gericht kann sich nicht einmal die korrekte
Abkürzung merken (CPT, nicht CTP). Die Forderungen vom CPT zum Thema
polizeilicher Gerwahrsam sind im übrigen im Internet
abrufbar. Link
*
Hofgang eng an einer Polizistin gefesselt??? Alles in
Ordnung... Eingentlich sollte die Polizei dafür sorgen, dass ein
geeigneter Hof zur Verfügung steht... Das
Gericht findet es aber in
Ordnung, dass Menschen in polizeilichem präventivem Gewahrsam (ihnen
wird also keine Straftat vorgeworfen) schlechter gestellt werden als
verurteilte Strafgefangene und wie Tiere behandelt werden, sprich
an der Leine/Handschelle geführt werden.... Vor allem wenn die
besagte Menschen klettern können. Und dies
unabhängig von ihrem tatsätzlichen Verhalten
(Anzatzpunkte dafür, ich hätte fliehen wollen, gab es keinerlei. Wo
soll ich denn hin fliehen wollen, in einer
Stadt die ich gar nicht kenne und wo ich keine Menschen kenne???). Das
Gericht unterstellt mir, ich würde beispielsweise versuchen, in einem
Baum zu fliehen, um dies publik- und Pressewirksam in Szene zu setzen.
Wie denn??? Ich habe zum einem ein solches Vorhaben nie angekündigt,
und zum andren sollte mir das Gericht bitteschön sagen, wo
das Publikum oder die Presse sich auf dem Polizeigelände befindet?
Das sind Tatsachenbehauptungen ohne ein einziger Beweis dafür... ich
dachte, ein Gundprinzip der Justiz wäre "in
dubio pro reo", also "im Zweifel für den
Angeklagten" ... Dieser Grundsatz hat nämlich Verfassungsrang.
Weiter legt der Richter meine Rüge
gegen den verkürzten Hofgang gegen mich aus....
In
der Tat bin ich nicht richtig "geklettert", sondern in 50
Zentimeter Höhe ein bißchen geturnt, weil ich Bewegung brauchte. Von
Klettern kann also nicht die Rede sein. Zudem wurde - entgegen
der Behauptungen des Gerichtes - der "Aufenthalt in Freiem" - frei
bezeichne ich aber anders - ohne mein ausdrückliches
Einverständnis verkürzt. Ich habe mich nicht dagegen gewehrt, als
die Beamten mich baten, wieder hinein zu kommen, weil sie mir zu einem
versprachen, zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites mal wieder
herausgehen zu dürfen (was in der Tat später aber nicht geschah, trotz
der Buitte darum meinerseits) und zum anderen, weil ich zu erschöpft
war, um ein weiteres mal darum zu kämpfen, länger draussen bleiben zu
dürfen. In der Art und Weise wie das Gericht das Geschehen gegen
mich auslegt, ohne dass ich zuvor dazu Stellung nehmen kann
, sehe ich eine verletzung des rechtlichen Gehörs. Gerichte als
wahrheitsschaffende Instanzen?
*
Sanfte Folter: Polizisten werden geglaubt, Betroffene aber nicht: Laut
Beschluss wurde das Licht "zu meinem Schutz" nicht ausgeschaltet, weil
ich auf dem leeren Schrank geklettert bin. Das Gericht schreibt
aber gleichzeitig, dass es gerechtfertigt war, mich beim Hofgang an
einer Polizistin zu fesseln... weil ich sehr gut klettern kann.
Die Aussage "zu meinem Schutz" klingt also sehr unglaubwürdig, wenn
sowieso amtsbekannt ist, dass ich sehr gut klettern kann, ohne mich
selbst zu gefährden. Vielmehr
bin ich aus Protest gegen das Verhalten der Beamten auf dem
Schrank geklettert. Also erst nachdem sie sich geweigert haben, das
Licht auszuschalten. Da ich mit brennenden Licht nicht schlafen
konnte, habe ja irgendwie versucht, mich zu beschäftigen. Wenn Klettern
meine Leidenschaft ist, liegt es nahe, dass ich klettere.
Gleichheit und Gerechtigkeit vor Gericht ist aber
nicht zu erwarten, dass System dient dazu, die herrschenden
Verhältnisse aufrecht zu erhlaten. In diesem Zusammenhang verweise ich
gerne auf einen Artikel
aus der TAZ.
*
Gesundheitszustand: hier auch wird die Betroffene einfach nicht
geglaubt... Alle Menschen, die mich in Gewahrsam besucht haben,
oder kurz nach meiner Entlassung gesehen haben, wissen in welchen
Gesundheitlichen Zustand ich mich befand. Auf Grund der starken
psychologischen Belastung durch die entzsetzlichen Haftbedingungen
sowie durch die Unverhältnissmässigkeit der Maßnahme:
willkürliches Einsperren zur Verhinderrung einer vielleicht
Ordnungswidrigkeit...
Die Frechheit und Unmenschlichkeit des
Gerichtes gegenüber das Leiden von Menschen dokumentiere ich auch: Der
Richter zaubert eine "Sypathisantin"...
In November 2009 wurde meine Beschwerde - erwartungsgemäß - vom
Landgericht verworfen. Die dortigen
"Politkommissare", die man auch Richter nennt, haben ja schon
während
meiner Inhaftierung einen bescheuerten Beschluss gefertigt gehabt, war also nichts
anderes zu erwarten. Die Begründung ist ähnlich, wie
die vom
Amtsgericht. Die Wortwahl jedoch andres - weniger polemisch. Zu der
Gefahrenprognose, hat das Landgericht ausführlicher als das Amtsgericht
Stellung genommen. Im Grunde genommen sagt das Gericht, die
polizieilichen Erkenntnissen können in die Gefahrenrpognose einfließen,
auch wenn es sich um Erkenntnisse über ganz legales Verhalten oder
eingestellten Bagatellverfahren geht. Unter dem Motto, wenn die Polizei
schon was speichert, gibt es doch ein berechtigter Grund dafür... Sie
speichert doch nicht willkürlich... Für das Gericht gilt bei
präventiven
Maßnahmen die Unschuldvermutung nicht... erschrekend.
Anfang Dezember 2009 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht eine
Verfassungsbeschwerde eingereicht. - Oberlandesgericht Celle:
Die Beschwerde gegen den Beschlus vom Landgericht vom 9. November 2009
wurde nicht angenommen.
Wieder einmal die fiesen Tricks
der
Justiz! Ein paar Erläuterungen: Die Entscheidung vom
Landgericht kam, als ich mich noch in Haft befand. So musste die
Beschwerde nicht zugelassen werden, weil diese automatisch zur
Entscheidung
angenommen wird, wenn die Betroffene sich noch in Gewahrsam
befindet. Am Samstag den 8.11. wurde also Beschwerde eingelgt.
Das OLG hat sich aber über das Wochenende nicht berührt und
die Beschwerde nicht bearbeitet. Und jetzt wurde nicht
mal über die Beschwerde in sich entschieden! Warum? Weil das
Gericht jetzt von einer nachträglichen
Überprüfung des
Falles ausgeht, ich befinde mich nicht mehr in Gewahrsam, die
polizeiliche "Maßnahme" ist abgeschlossen. Also die Beschwerde
kann nur angenommen werden, wenn... das Landgericht sie
ausdrücklich zugelassen hat... Was nicht der Fall ist, weil es ja
logischerweise kein Thema war, als die Entscheidung des
Landgerichtes kam. Der Fall ging also an das
Amtsgericht zurück. Siehe unter Amtsgericht
- Anfrage Datenschutzbeauftragten auf Grund von illegaler/
unkorrekter
Speicherung von Daten über mich. Und der Verwendung dieser in der
"Gefahrenprognose"
(pdf)
gegen
mich.
Alles
in Ordnung, hat er zurück geschrieben
(.gif), obwohl die Anwältin im
Rahmen der
Beschwerde beim Amtsgericht die besagte Datei, die in der
Gefahrenprognose einbezogen wurde gründlich
"gesäubert" hat. Es bleibt nicht viel
übrig. Dies interessiert den Datenschutzbeauftragten aber nicht.
Wenn man seine Antwort liesst, kommt man zu dem Schluss, dass die
Polizei Menschen andauern überwachen darf, Daten speichern, ohne die
Richtigkeit dieser öfter als alle 10 Jahre zu überprüfen! In
Baden Wüttemberg zeigt sich der Datenschutzbeauftragter viel
kritischer, die Speicherung von Informationen über legales Verhalten
und über die einfache Wharnehmung von Grundrechten (wie die Beteiligung
an einer Versammlung, Mahnwache) werden in seinem
Bericht (2007) scharf angeprangert. Dies verstoße nämlich gegen das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so der Beamter.
Inzwischen hat sich der Datensch(m)utz beauftragter zurückgemeldet und
die Polizei dazu aufgefordert, ein paar Daten zu löschen - so etwa 9
Einträge. Revolutionair isses nicht - aber besser als nix.
- Staatsanwaltschaft BS / Amtsgericht BS:
* Statt gegen die
Polizei zu ermitteln
(wegen Nötigung und Freiheitsberaubung)... wurde gegen das Opfer
von Polizeigewalt und Polizei-psychoterror ermittelt! Eine
fügsame
Amtsrichterin hat den Strafbefehl unterschrieben: 40 Tagesätze wegen
"Widerstand" und "Körperverletzung" * Erzählung vom Eichhörnchen
dazu: der Versuch Worte zu finden: Wie der Staat seine Bürger schützt * 23. APRIL 2009:
Es hat sich gelohnt Druck zu machen!!! Die StA kommt endlich zur
Vernunft. Das Verfahren wird auf Staatskosten (inklusiv meinen
persönlichen Auflagen) eingestellt - Der solidarische Druck und die
Arbeit der Anwalts haben geholfen, die Akte war einfach leer! Siehe ein
Schreiben
des Anwaltes (1,1 MB) an das Gericht (danacht hat es noch 2 Monate
gedauert, bis auf die StA einknickt)
* Diskussion über die Antwort der Staatsgewalt auf dem BIBS-Forum