5.9.07: Probecastor in Lüneburg: 2 Stunden Stopp in Höhe Tiergarten

Aktionsbericht

Es folgt der Bericht der Aktionsgruppe. Es war aber nicht die einzigeprotestaktion. Es gibt auch einen Bericht zu den Protesten im Gorleben Rundschau

Kletteraktion

Am 5. September 2007 fuhr ein Castor-Transport nach Gorleben. Es handelte sich um keinen gewöhnlichen Transport, sondern um einen Probe-Transport mit einem neuen Behältertyp. Der Transport wurde von kreativen Protestaktionen begleitet. Bei Lüneburg seilte sich eine Aktivistin auf das Dach vom Castor-Behälter ab. Rund 15 weitere DemonstrantInnen setzten sich darauf hin spontan auf die Schiene.

Alle Räder stehen still

Leere Behälter sind zukünftige beladene Behälter. Egal ob voll oder leer, Atomtransporte sind weiterhin eine Schwachstelle der Atomlobby. Denn sie sind angreifbar. Durch phantasievolle direkte Aktionen wird der Widerstand sichtbar - wie am 5. September 2007 bei Lüneburg.

Die Polizei war an diesem frühen morgen schon länger in Alarmbereitschaft. Personenzüge mussten auf Sicht fahren. Vielleicht auf Grund von nächtlichen Aktivitäten an der Strecke. Laut Polizei wurden "anticastortypische Holzkreuze" im Gleisbett bei Rohstorf hinterlassen.

Im Lüneburger Wald Tiergarten blieb dagegen alles ruhig. Dies änderte sich aber schnell, als gegen 8 Uhr das ungewöhnliche Hupsignal der Castor-Lok, begleitet vom Hubschrauber, Alarm auslöste. Kurz hinter Lüneburg kletterte eine Aktivistin in Seilen quer über die Strecke. Der Zug fuhr in ziemlich hoher Geschwindigkeit (etwa 60 Km/h, deutlich schneller als die Personenzüge!) auf die Stelle zu. Er hätte eigentlich unten durch fahren können, aber er kam genau unter die Kletterin zum stehen! Sie seilte sich auf das Dach vom leeren Castor-Behälter ab - dies hätte sie natürlich NICHT getan, wenn die CASTOR-Behälter mit strahlender Fracht gefüllt gewesen wären!.

Zwei Grünuniformierte kletterten zunächst auf das Dach. Sie fingen an, an ihren Beinen zu zerren und drohten mit dem Messer. Vom Klettern hatten sie keine Ahnung. Sie wurden erfreulicherweise schnell von einer Sondereinheit abgelöst. Die Kletterer der Bundespolizei zeigten sich überraschend freundlich und kompetent, die Räumung verlief ohne Zwischenfälle. Der Zug fuhr gegen 10 Uhr weiter.

Repression muss sein...

Es folgte einen Macht- und Kompetenzstreit bei der Polizei. Der inzwischen vor Ort eingetroffene Staatsschutz (Landespolizei) wollte unbedingt den Fall übernehmen, obwohl die Bundespolizei normalerweise zuständig ist. Die Kletterin wurde unmittelbar gefesselt und von zwei Staatsschutzbeamten zur Wache gebracht. Ein ernster Fall für die EG-Castor (spezielle Ermuttlungsgruppe der Polizei). Und schon kamen die nächsten fiesen Tricks. Als die Aktivistin gegen 14 Uhr auf richterlicher Anordnung aus dem Gewahrsam entlassen wurde, hieß es: Alle Gegenstände samt Fahrrad, Jacke, Wecker oder Schlafsack werden als "Tatmittel" sichergestellt.

"Das ist ja schon nervig, aber was soll's? Es mir klar, das besonders engagierte Menschen ein Dorn im Auge des Staates sind", kommentiert die Betroffene. Und sie fährt fort: "Ich wurde schon beim letzen November Castor mit besonderen technischen Mitteln und Methoden -wie es im Polizeijagon so schön heißt- zwei Wochen lang überwacht. Am Tag X lief nicht viel, wir wurden präventiv in Gewahrsam genommen. Unser Fazit lautete damals schon: "Die Polizei weiß aber ganz genau, dass sie ohne einen riesigen Aufwand, noch folgende Aktionen im Lüneburger Tiergarten nicht mehr verhindern kann.(1) "

In der Tat. Die Gruppe ist zufrieden.

Der Castor stand 2 Stunden und die Botschaft wurde nach außen getragen (Presse). Der Widerstand geht weiter und es gibt viel zu tun! Atomtransporte stehen für die globalisierte Atompolitik.

Wenn Natur-Uran von Rotterdam via Hamburg nach Narbonne (Frankreich) transportiert wird,

wenn Züge aus Dünkirchen oder aus Pierrelatte (Frankreich) die UAA Gronau beliefern,

wenn Atommüll nach Russland verschifft wird,

wenn...,

...muss der Hahn jederzeit und überall zu gedreht werden.

Zu(1): Eine Aktivistin bekam am 15. Dezember 06 folgende Mitteilung Seitens des zentralen Kriminaldienst der Polizei FK4 (politische Abteilung): "Hiermit teile ich Ihnen gemäß § 30 Abs. 4 Nds. SOG mit, dass über Sie in der Zeit vom 30.10. - 12.11.2006 personenbezogene Daten mit besonderen Mitteln oder Methoden im Sinne von §34 Nds. SOG (längerfristige Observation) i.V.m. § 35 Nds SOG (Verdeckter Einsatz technischer Mittel) erhoben wurden. Anlass für die Maßnahme waren die zu erwartenden Aktionen zur Ver-/Behinderung der Fahrt des Castor-Transportzuges zum Zwischenlager Gorleben. Die Datenerhebung erfolgt auf Grund einer Anordnung der Polizeiinspektion Lüneburg (...) "

Die Polizei gestand in einem Verfahren vor de Verwaltungsgericht Lüneburg 2 Jahre später die Rechtswidrigkeit der Observation.

Juristische Auseinandersetzung

Meine Ingewahrsamnahme wurde durch das Amtsgericht Lüneburg für rechtswidrig erklärt.Beschluss als pdf.

Staatsanwaltschaft und Gerichte hielten die Aktion im strafrechtlichen Sinne für nicht strafbar. Es gab vor dem Amtsgericht Hannover ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die EBO und ich wurde zu 250 Euro Bußgeld verurteilt - wohl weil die Richterin sauer war, dass ich in einem anderen Fall ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro nicht bezahlt habe und dafür in Erzwingungshaft gegangen bin.. Die Zeitschrift aaa berichtete darüber. Zu den Berichten. In der Zeitung "Junge Welt" gab es darüber ein Interview.

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16.1.08: Urantransport von Gronau nach Rußland stand 7 Stunden still

Aktionsbericht

Erstveröffentlichung in der Zeitschrift aaa

Schlechter Rutsch ins neue Jahr für Urenco.

Kletteraktion

Es war Nacht. Der Wald war dunkel und die Stimmung gespenstisch. Der Mond schien, etwas bewegte sich in einem Baumwipfel an der Bahnstrecke zwischen Gronau und Münster. Denn es war kein gewöhnlicher Tag - zumindest nicht für die, die sich versprochen hatten, Urenco mit einer eindeutigen Botschaft im neuen Jahr zu begrüßen:

"no pasaran; er kommt nicht durch".

Kaum war der mit Uranmüll beladener Zug aus Gronau los gefahren, als er auf offener Strecke kurz vor dem Bahnhof Metelen gegen 19:30 Uhr zum Stehen kam. Was war der Grund dafür? Etwas Luft-Akrobatik in etwa 12 Meter Höhe oberhalb der Bahnlinie im Wald hinter Metelen!

"Wenn Uran von Hamburg nach Narbonne transportiert wird, wenn die Urenco Atommüll nach Russland verschifft, wenn..., dann muss der Hahn jederzeit und überall zu gedreht werden," erzählte die Aktivistin im Nachhinein. "Atomtransporte stehen für die globalisierte Atompolitik und sind eine Schwachstelle der Atomlobby. Fantasievolle Aktionen wie diese sind unsere Waffe."

In der Tat. Wer hätte gedacht, dass etwas Luft-Akrobatik den Atomzug ca. 7 Stunden aufhalten würde? Das große Polizeiaufgebot inklusiv Hubschrauber hat die Aktion nicht verhindert. "Wie ist sie bloß da hoch geklettert", fragte sich die ratlose Polizei. Dazu bekam sie keine Antwort. Die Aktivistin antwortete mit Anti-Atom-Liedern und genoss ihre längere Tee- und Schokoriegel-Pause. Die Presse wurde benachrichtigt, UnterstützerInnen zeigten vor Ort ihre Solidarität.

Bei der Polizei klingelte immer wieder das Handy. Der verzweifelte Einsatzleiter musste den KollegInnen und Vorgesetzten immer wieder die gleiche Geschichte erzählen: "Ja, ja, sie hängt WIRKLICH oberhalb der Bahnlinie zwischen zwei Bäume. Das sieht sehr professionell aus. NEIN, wir kommen nicht ran."

Alle möglichen Kräfte trafen nach und nach an Ort und Stelle ein. Ein Polizist zeigte sich enttäuscht, als die Feuerwehr die Option "Sprungtuch" gleich vom Tisch kehrte. "Das kommt nicht in Frage, freiwillig wird sie nicht herunter springen, sonst hätte sie sich schon längst abgeseilt." Stadtbrandmeister Bernhard Pohl von der örtlichen Feuerwehr Steinfurt ließ ein paar Sprüche fallen, die der Berufsgenossenschaft keinen Gefallen tun: "…einfach absägen," seufze er zum Beispiel. Das technische Hilfswerk 'THW' wurde noch angefragt, zeigte sich vor Ort aber ebenfalls ratlos.

Schließlich wurde eine Sondereinheit der Bundespolizei per Hubschrauber aus St. Augustin zum Flughafen Münster-Osnabrück geflogen und anschließend zum ca. 35 km entfernten Aktionsort gebracht. Sie traf gegen Mitternacht ein. Der Aktionsort wurde hell erleuchtet - für eine sichere Beweissicherung. Kletterer der Bundespolizei erklommen einen Baum und ließen die Aktivistin langsam herunter. Die Seilkonstruktion der Aktivistin war aber etwas komplizierter, als zunächst angenommen. So musste noch der zweite Baum erklettert werden, um die Aktivistin zum Boden herabzulassen. Um 1:18 Uhr war es so weit. Zugegeben, die 6 Stunden "Hängeparty" in einem selbst gebastelten Gurt waren nicht bequem, aber die Aktivistin hat es gut überstanden. Sie fühlte sich nur etwas überrumpelt, auf so eine lange Blockade und so viel Presse hatte sie sich nicht eingestellt. Der Zug passierte den Aktionsort etwa eine Stunde später, um 2:13 Uhr.

'Klick', die Handschellen wurden zu gemacht und erst in der Bundespolizeiinspektion in Münster, Schaumburgstr. 13 wieder geöffnet. Im Halbschlaf wurde die Aktivistin belehrt und ihre Sachen als Beweismittel sichergestellt: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Nötigung, Regressansprüche der Bahn und Kosten des Polizeieinsatzes. Die Betroffene nahm es gelassen. Sie weiß dass viel der Abschreckung dient. Was juristisch letztendlich rauskommt ist eine andere Sache. Und wenn es zur Anklage kommt, dann soll die Gelegenheit genützt werden, die schmutzigen Geschäfte der Urenco auf den Tisch zu bringen.

Wir sehen uns beim nächsten Atom-Transport?! Egal ob in der Luft oder auf der Schiene.

Video vom WDR, Bilder von aaa und Presseberichte über die Aktion

Presseberichte zur Aktion und juritischen Auseinandersetzung

Bildergalerie von aaa-West zur Aktion

jurisitsche Auseinandersetzung

Kletteraktion bei Gericht

Ich wurde vor dem Amtsgericht Steinfurt freigesprochen. Das Amtsgericht lehnte zunächst den Erlass eines Strafbefehls ab. Beschluss als pdf.

Das Landgericht entschied auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung des Strafbefehls hin, dass das Amtsgericht verhandeln müsse. Das Landgericht sah wie das Amtsgericht keine Straftat. Ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden sei müsse jedoch in einer Hauptverhandung geprüft werden. Beschluss vom Landgericht als pdf, PM dazu als pdf.

Ich wurde in der Hauptverhandlung dann sowohl vom Vorwurf der Nötigung als auch vom Worwurf einer Ordnungswidrigkeit (die Bahnanlage wurde nicht betreten) freigesprochen. Freisprechurteil als Pdf, Az. 23 Cs 540 Js 179/08 - 39/08

Das entspricht frühere Rechtsprechung, z.B. die Freisprechurteile aus Hannover zum Castor 2006.

Die Berufungsverhandlung fand erst 2014 statt. Das Verfahren wurde endgültig auf Staatskosten eingestellt. Zum Bericht.

Ich habe gegen die Ingewahrsamnahme nach der Aktion geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte diese für zum Teil rechtswidrig. Zum Beschluss Az. 20 K 2662/08 als pdf. Damit gab ich mich nicht zufriegen und legte Beschwerde vor dem OVG NRW Az. 5 K 1045/09 in Münster. Das OVG gab mir recht und erklärte die Ingewahrsamnahme für von Beginn an rechtswidrig. Zum Beschluss als pdf und zum Bericht in meinem Blog zum OVG Beschluss. Die Bundespolizei war ach so großzügig... ich habe für die rechtswidrige Freiheitsentziehung 20 Euro Schmerzensgeld erhalten.

Es gab zwei weiteren skurillen zivilrechliche Außeinandersetzungen. Die eine um einen auf Anordnung der Polizei vorsorglich bereitgestellten Krankenwagen, den der Landkreis mir in Rechnung stellte.Ich habe erfolgreich dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Prozesskostenhilfe ab, das Oberverwaltungsgericht hob die Entscheidung auf meine Beschwerde hin, mit der Begründung meine Klage habe sehr wohl Chancen auf Erfolg. Der Landkreis nahm seine Forderung darauf hin zurück. Es ging um lächerliche 25 Euro!

Bei der anderen zivilrechlichen Außeinandersetzung ging es um die Schadenersatzklage von der Bahn. Sie hat mir in Januar 2008 eine Schadenanzeige (pdf) zukommen lassen - jedoch ohne Betrag !!! - und mit dem merkwürdigen Hinweis auf die GSG9, die mich - laut Schreiben der Bahn - aus dem Seil geholt hat... Die Rechnung (pdf) war dann sehr interessant. Eine Schadenersatzforderung in Höhe von 3 189,83 Euro - mit 1 106,19 Euro für Arbeiten Oberleitungsanlagen! Die Strecke hatte aber gar keine Oberleitung. Zum Bericht "Eichhörnchen sucht Oberleitung". Die Bahn machte dann die Angelegenheit vor dem Amtsgericht Gronau anhängig, zog ihre Forderung aber kurz darauf zurück (Schreiben der Bahn als pdf ; Bericht in meinem Blog).

Video vom WDR zum Berufungsverfahren wo das Strafverfahren auf Staatskosten - Pflichtverteidigerkosten inklusive, beendet wurde

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4.6.08: Urantransport von Gronau nach Rußland - 2 Stunden Wiederholung

Aktionsbericht

Kletteraktion

Bildergalerie

Urantransport von Gronau nach Russland stand 77 Minuten still.

Französische Aktivistin seilte sich erneut vor dem Zug ab.

Am 4. Juni 2008 wurden erneut 1000 Tonnen gefährlichen abgereicherten Uranmüll in Form von UF6 aus Gronau von der Firma Urenco transportiert. Die heiße Fracht soll noch in den kommenden Tagen nach Russland verschifft werden. Zahlreiche AtomkraftgegnerInnen hatten wieder Protest angekündigt. So fand eine Demonstration in Münster statt. Der Zug traf aber mit erheblicher Verspätung in Münster ein. Grund dafür war die Abseilaktion einer französischen Aktivistin bei Steinfurt-Borghorst.

Die Bilder vom 16. Januar 2008 sind haften geblieben. Damals wurde der Uranzug bei Metelen durch die Kletteraktion einer französischen Aktivistin, Cécile Lecomte, für beinahe 7 Stunden gestoppt. Am gestrigen Mittwoch hing sie wieder oberhalb der Schiene, um Ihren Protest gegen die Atomkraft kund zu tun. Der Hubschrauber hatte sie entdeckt, als sie an einer in etwa 15 Meter Höhe angeschlagenen Traverse (quer gespanntes Seil) hing. Der Zug kam etwa 70 Meter vor Ihr zum stehen, als sie sich auf etwa 6 Meter Höhe abseilte.

"So lange Atommüllanlagen in Betrieb sind, werde ich meinem Widerstand kreativ Ausdruck verleihen". So Lecomte. Und sie fährt fort: "Urenco hat angekündigt, die Urantransporte nach Russland ab 2009 einzustellen. Die heiße Fracht soll aber dafür in der Zukunft nach Pierrelatte in Frankreich gebracht werden. Aus der Sicht, aus dem Sinn... die Gefahr wird dadurch aber nicht geringer!"

Die Polizei reagierte zunächst sehr nervös auf die Aktion, ein Polizist versuchte die Aktivistin mit Pfefferspray zu attakieren. Er vergiftete sich aber selbst. Die Presse wurde an ihrer Arbeit erheblich behindert und kam kaum ran. Die Bundespolizei rückte recht schnell mit einer Spezialeinheit nach. Anders als in Januar, wurde sie nicht per Hubschrauber aus Sankt Augustin eingeflogen. Die Spezial Einheit wird seit Januar nämlich "für alle Fälle" nach Müster verlegt, wenn ein Atom-Transport stattfindet. Die Räumung verlief ansonsten störungsfrei.

"Fantasie ist eine Waffe", kommentiert die Lüneburger Aktivistin. "Ich kann sehr gut klettern - ich bin sogar Frankreichmeisterin in Sportklettern gewesen - und setze meine Fähigkeiten entsprechend ein." Die gut gelaunte Aktivistin wurde etwa eine Stunde nach Ende der Aktion und Beschlagnahme ihrer Kletterausrüstung von der Polizei vor Ort entlassen.

Ihr Fazit: "Für mich ist es eine gelungene Aktion. Ich will durch solchen Aktionen deutlich machen, dass die Gefahren der Atomernergie uns alle angehen. Radioaktivität macht keinen Halt an der Grenze. Auf eine eventuelle juristische Auseinandersetzung und Anklage vor Gericht bin ich vorbereitet. Das macht mir keine Angst. Ich weiss wofür ich stehe und ich werde mich entsprechend verteidigen. Kriminell ist die Atomindustrie".

Wir sehen uns beim nächsten Atom-Transport?! Egal ob in der Luft oder auf der Schiene.

Juristische Auseiandersetzung

Ich wurde dieses mal nicht in Gewahrsam genommen. Die Polizei fürchtete eine neue Klage vom Eichhornchen gegen eine willkürliche Verhaftung. Das Klettermaterial wurde mir beschlagnahmt und mir über sechs Monate später von der StA wieder ausgehändigt. Das Landgericht Münster gab meiner Beschwerde gegen die Beschlagnahme meiner Kletterausrüstung statt, mit der Begründung, dass die Handlung keine Straftat darstellt. Daraufhin wurde das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft nach § 170 II StPO eingestellt.

Die Bundespolizei verhängte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro für einen Verstoß gegen die EBO. Das Verfahren wurde nach kurzer Verhandlung in Potsdam eingestellt. Zum Bericht.

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6.11.08: Elbe-Seiten-Kanal-Brücke besetzt

Vorm Castortransport 2008 wurde ich 3,5 Tage präventiv in Langzeitgewahrsam oder Unterbindungsgewahrsam (manche sagen Schutzhaft) genommen und unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten, weil die Polizei meine Kletteraktionen gegen den Castortransport so sehr fürchtet. Ich hatte mich vor dem Castortransport an einer Kletteraktion von Robin Wood auf der Elbe-Seiten-Kanal-Brücke in Lüneburg beteiligt.Meine Ingewahrsamnahme hatte die Lüneburger Polizei u.a. in Person des Polizeipräsidenten Friedrich Niehörster (wie man es im NDR Video sieht...) und es Polizeidirektors Brauer, der die Festnahme vor Ort persönlich durchführte. Ich wurde aus unserer Aktionsgruppe als Einzige in Gewahrsam genommen. Die Akte mit der "Gefahrenprognose" mit der der Gewahrsam begründet wurde, hatte die Polizei bereits 8 Monate zuvor angelegt. Die politische Justiz spielte schließlich mit. Atomkraftgegner sind gefährlich, nicht der Castor... Ich wurde 3.5 tage präventiv festgehalten. Zur Verhinderung von einer vielleicht Ordnungwidrigkeit.

Die Strafbarkeit des Sich-abseilen-über-der-castorstrecke ist nicht einmal obergerichtlich geklärt und Amtsgerichte haben Betroffenen mehrfach freigesprochen (wie mein Freispruch aus Steinfurt sowie die Freisprüche vom AG Hannover es zeigten). Das war eine Verhaftung in der Möglichkeitsform zur Verhinderung einer vielleicht Ordnungswidrigkeit - Falschparken ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Also wer falsch parkt sollte aufpassen! Oder war dass doch schlicht eine politisch motivierte Festnahme gegen eine Aktivistin die mit ihrem Engagement einfach nur "stört"? Die Beschlüsse vom Amt- und Landgericht sowie die Aussagen vom Polizeipräsidenten im NDR lassen diesen Schluss zu.

Berichte

Landeszeitung Lüneburg: Titelseite und Artikel und weiterer Artikel

TAZ-Bericht und TAZ-Interview

Interview in der GWR

Interview mit dem Radio freies Wendland

Braunschweiger Zeitung

Wenn der Staat seine Bürger*innen schützt - Erzählung vom Eichhörnchen

Osthessen-news

Psychofolter in BS

Bilder aus dem Gewahrsam in Braunschweig (auf dem Bild kliken um die Galerie zu öffnen)- Es gab einen Monat nach meiner Inhaftierung eine öffentliche Besichtigung der Hafträume in Braunschweig, wo ich nach meiner Festnahme in Lüneburg verbracht worden war. Daraus sind Berichte und Bilder entstanden.

Video vom französischen Fernsehen

Film Rebellen im Namen der Erde (die Aktion kommt darin vor)auf Arte

Interview mit dem Eichhörnchen für Arte (es geht u.a. um die Ingewahrsamnahme)auf Französisch

Porträt im NDR Fernsehen, aus dem Jahr 2010, mit einem Interview vom Polizeipräsidenten zum Gewahrsam

Jurisitsche Auseinandersetzung zum Gewahrsam - Amts- und Landgericht

Der Beschluss von Amtsrichter Hobro-Klatte war bereits geschrieben, als ich "angehört" wurde. Der Richter hatte sich zuvor gut eine halbe Stunde mit dem Polizeidirektor unterhalten. Und die Gefahrenprognise hatte die Polizei bereits 8 Monate zuvor geschrieben. Um eine "unmittelbar bevorstehende Gefahr" beim Castortranport durch meine Person zu belegen!

Die Ausführungen von Richter Hobroklatte waren jenseits der Sachlichkeit. Ich sei so renitent und uneinsichtig, dass ich so oder so einzusperren sei. Zum Beschluss als pdf.

Das Landgericht wählte einen gemäßigteren Sprachgebrauch. Es wies jedoch meine Beschwerde zurück.

Ich habe dann nach meiner Ingewahrsamnahme erneut Klage eingereicht und zusätzlich die Haftbedingungen angeprangert. Ich war schließlich wegen der schlechten Haftbedingungen und deren schwerwiegenden Auswirkungen auf meine Gesundheit vorzeitig aus dem präventivem Gewahrsam entlassen worden.

Der zweite Beschluss von Richter Hobro-Klatte war noch absurder als der erste. Die Wortwahl alleine entlarvt diesen Beschluss als rein poltisch motiviert gegen eine Aktivistin, deren Gesinnung Polizei und Justiz nicht in den Kragen passt.

Der Beschluss ist hier als pdf. Und ich habe ein paar Auszüge zum Kommentieren gewählt.

* die Empfehlungen vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) interessieren das Gericht nicht! Das Gericht kann sich nicht einmal die korrekte Abkürzung merken (CPT, nicht CTP). Die Forderungen vom CPT zum Thema polizeilicher Gerwahrsam sind im übrigen im Internet abrufbar.

Auszug aus dem beschluss

* Hofgang eng an einer Polizistin gefesselt??? Alles in Ordnung... Eingentlich sollte die Polizei dafür sorgen, dass ein geeigneter Hof zur Verfügung steht...

Das Gericht findet es aber in Ordnung, dass Menschen in polizeilichem präventivem Gewahrsam (ihnen wird also keine Straftat vorgeworfen) schlechter gestellt werden als verurteilte Strafgefangene und wie Tiere behandelt werden, sprich an der Leine/Handschelle geführt werden.... Vor allem wenn die besagte Menschen klettern können. Und dies unabhängig von ihrem Verhalten (Anzatzpunkte dafür, ich hätte fliehen wollen, gab es keinerlei. Wo soll ich denn hin fliehen wollen, in einer Stadt die ich gar nicht kenne und wo ich keine Menschen kenne???). Das Gericht unterstellt mir, ich würde beispielsweise versuchen, in einem Baum zu fliehen, um dies publik- und Pressewirksam in Szene zu setzen. Wie denn??? Ich habe zum einem ein solches Vorhaben nie angekündigt, und zum andren sollte mir das Gericht bitteschön sagen, wo das Publikum oder die Presse sich auf dem Polizeigelände befindet? Das sind Tatsachenbehauptungen ohne ein einziger Beweis dafür... ich dachte, ein Gundprinzip der Justiz wäre "in dubio pro reo", also "im Zweifel für den Angeklagten" ... Dieser Grundsatz hat nämlich Verfassungsrang.

Auszug aus dem beschluss

* Gefangenen wie Tiere behandeln...

Weiter legt der Richter meine Rüge gegen den verkürzten Hofgang gegen mich aus.... Gericht als wahrheitsschaffende instanz, halt!

In der Tat bin ich nicht richtig "geklettert", sondern in 50 Zentimeter Höhe ein bißchen geturnt, weil ich Bewegung brauchte. Von Klettern kann also nicht die Rede sein. Zudem wurde - entgegen der Behauptungen des Gerichtes - der "Aufenthalt in Freiem" - frei bezeichne ich aber anders - ohne mein ausdrückliches Einverständnis verkürzt. Ich habe mich nicht dagegen gewehrt, als die Beamten mich baten, wieder hinein zu kommen, weil sie mir zu einem versprachen, zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites mal wieder herausgehen zu dürfen (was in der Tat später aber nicht geschah, trotz der Bitte darum meinerseits) und zum anderen, weil ich zu erschöpft war, um ein weiteres mal darum zu kämpfen, länger draussen bleiben zu dürfen.

Auszug aus dem beschluss

* Sanfte Folter: Polizisten werden geglaubt, Betroffene aber nicht

Laut Beschluss wurde das Licht "zu meinem Schutz" nicht ausgeschaltet, weil ich auf dem leeren Schrank geklettert bin. Das Gericht schreibt aber gleichzeitig, dass es gerechtfertigt war, mich beim Hofgang an einer Polizistin zu fesseln... weil ich sehr gut klettern kann. Die Aussage "zu meinem Schutz" klingt also sehr unglaubwürdig, wenn sowieso amtsbekannt ist, dass ich sehr gut klettern kann, ohne mich selbst zu gefährden. Vielmehr bin ich aus Protest gegen das Verhalten der Beamten auf dem Schrank geklettert. Also erst nachdem sie sich geweigert haben, das Licht auszuschalten. Da ich mit brennenden Licht nicht schlafen konnte, habe ja irgendwie versucht, mich zu beschäftigen. Wenn Klettern meine Leidenschaft ist, liegt es nahe, dass ich klettere.

Gleichheit und Gerechtigkeit vor Gericht ist aber nicht zu erwarten, dass System dient dazu, die herrschenden Verhältnisse aufrecht zu erhlaten. In diesem Zusammenhang verweise ich gerne auf einen Artikel aus der TAZ. Polizei: der Freund und Helfer.... sanfter staatlicher Folter

Auszug aus dem beschluss

* Gesundheitszustand: hier auch wird die Betroffene einfach nicht geglaubt...

Alle Menschen, die mich in Gewahrsam besucht haben, oder kurz nach meiner Entlassung gesehen haben, wissen in welchen Gesundheitlichen Zustand ich mich befand. Auf Grund der starken psychologischen Belastung durch die entzsetzlichen Haftbedingungen sowie durch die Unverhältnissmässigkeit der Maßnahme: willkürliches Einsperren zur Verhinderrung einer vielleicht Ordnungswidrigkeit... Die Frechheit und Unmenschlichkeit des Gerichtes gegenüber das Leiden von Menschen dokumentiere ich auch: Der Richter zaubert eine "Sypathisantin"...

Auszug aus dem beschluss

Im November 2009 wurde meine Beschwerde - erwartungsgemäß - vom Landgericht verworfen. Die dortigen "Politkommissare" (Wortwahl eines mir bekannten Anwaltes), die man auch Richter nennt, haben ja schon während meiner Inhaftierung einen bescheuerten Beschluss gefertigt gehabt, war also nichts anderes zu erwarten. Die Begründung ist ähnlich, wie die vom Amtsgericht. Die Wortwahl jedoch weniger polemisch.

Anfang Dezember 2009 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Jurisitsche Auseinandersetzung zum Gewahrsam - Bundesverfassungsgericht und Europäisches Gerichtshof für Menschenrechte

Meine Verfassungsbeschwerde (pdf) gegen die Beschlüsse von Amts- und Landgericht wurde nicht zur Entscheidung angenommen. ich habe darauf hin vor dem EGMR geklagt. Die Klage (pdf) wurde aber was die Zulässigkeit des präventivem Geewahrsam an sich angeht inhaltich nicht beschieden, weil die 6-mantige Frist nicht eingehalten wurde. Zu den Haftbedingungen meintedas EGMR dann dass ein Bisschen Folter schon okay ist. Zum Bericht zum Urteil des EGMR. Die Bundesregierung hatte zuvor ernsthaft geschrieben, dass die Folterbilder, die an der Wand im gewahrsamstrakt in Braunschweig hingen, zu Ausbindlungszwecke für die Beamten da waren(!) - Zum Bericht hierzu.

Auszug aus Stellungnahme Bundesregierung

Anfragen in den Landtag

* 3. Juni 2010: Kleine Anfrage von der Partei die LINKE im NI Landtag : politisches Nachspiel für die Aussage vom Polizeipräsidenten Nierhörster auf NDR - Die Antwort ist ziemlich unverschämt und lügenhaft (ich werde als Straftäterin bezeichnet, obwohl ich nicht vorbestraft bin. Bei Verfahren, die ohne Verurteilung erledigt worden sind (Einstellung), gilt die Unschuldsvermutung !

* Antwort (PDF) zu der Anfrage von den Grünen zu den Haftbedingungen

Mein Kommentar: Schön wie die Polizei alles im Nachhinhein verschönert und das dann zur Wahrheit in einer Antwort der Landesregierung erklärt wird. Na klar, die da Oben, die für solche Gesetze verantwortlich sind, werden wohl nicht einräumen, dass es schief gelaufen ist, dass das Gesetz weg muss. Die Befürworter eines Polizeistaates werden ihn ja auch nicht kritisieren.

* Die Linke hat bereits 2008 eine Anfrage gestellt, wo die Überwachung vor dem Castor 2006 und der "Langzeitgewahrsam" 2008 thematisiert werden. Die Antworten sind ziemlich inhaltsleer, es wird rumgeeiert, es ist alles "vertraulich" nicht öffentlich. Der Überwachungsstaat lässt sich ja nicht auf die Finger gucken. Zur "kleinen Anfrage mit Antworten vom Innenministerium

* erneute Anfrage von den Grünen im NI Landtag (Februar 2009): Die Antwort ist genauso unverschämt... Zusammenfassend:

Die Fixierung: "Regelungen zur Fixierung von Personen: Mit den in Nr. 15.2 neu aufgenommenen Regelungen zur Fixierung von Personen wird Forde-rungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder er-niedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) nachgekommen. Der Ausschuss hatte Ende 2005 Deutschland besucht und sich polizeiliche Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-einrichtungen sowie psychiatrische Einrichtungen angesehen, wobei es im Bereich der polizeili-chen Einrichtungen keine Beanstandungen gab. Der Ausschuss hat jedoch allgemein Forde-rungen zur Behandlung fixierter Personen erhoben, die dann auch für den Polizeigewahrsam aufgegriffen wurden."

Kommentar: der Ausschluss hatte also wohl den polizeilichen Gewahrsam in BS nicht besichtigt... den die Bilder sind ein eideutiger Beweis für ein tatsätzlicher Verstoß gegen die Anti-Folter Richtlinien vom CPT

9 Fälle von Langzeitgewahrsam überhaupt in Niedersachsen! "Mit der Neuregelung des § 21 Satz 2 Nds. SOG durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsi-schen Gefahrenabwehrgesetzes vom 11.12.2003 wurde für die Fälle des sogenannten Unterbin-dungsgewahrsams nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG die Höchstdauer der Freiheitsentziehung von vier auf zehn Tage erhöht. Im Zeitraum der Geltung der PGO 2001 ist die gesetzlich maximal zulässige Gewahrsamsdauer in neun Fällen - zwei Fälle mit vier und sieben Fälle mit zehn Tagen - ausgeschöpft worden."

Kommentar: Das Gesetz gehört abgeschaft!

Beschäftigung: "Seitens der Polizei werden grundsätzlich keine Beschäftigungsangebote für in Polizeigewahrsam aufgenommene Personen gemacht. Teilweise werden Tageszeitungen zur Verfügung gestellt. Personen im Langzeitgewahrsam haben die Möglichkeit eines begleiteten Aufenthalts im Freien von 45 Minuten täglich. Teilweise werden ihnen Bücher und Zeitungen angeboten; der Betrieb mit-gebrachter Geräte der Unterhaltungselektronik ist unter Berücksichtigung der Vermeidung der Selbst- und Fremdgefährdung (nur Batteriebetrieb, keine Stab- und Teleskopantennen) möglich."

Kommentar: Ich durfte nicht mal Stift und Papier erhalten. Rrst am Sonntag mittag, nach 3 Tagen Haft und Proteste durch mich und durch die Anwältin habe ich einen Bleisstift überhaupt erhalten. Eigenes Handy durfte ich nicht behalten, nicht mal ein zusätzlicher Pulli! Und ich habe zudem keinen 45 Min Freigang erhalten. sondern eher 30min und in Fessel! Zudem finde ich das gesetzt irgenwie Verfassungswidrig. 45 Minuten, dass ist weniger als für Strafgefangene, aber ich dachte in Gewahrsam genommene person dürfen nicht schlechter gestellt werden als rechtskräftig verurteilte Stragfgefangene ?

Raumaussattung: "Die Unterbringung erfolgt in diesen Fällen in Hafträumen, die mindestens mit Bett, Spind, Tisch, Stuhl, Standregal, Toilette mit fließendem Wasser und Fenster ausgestattet sind. Die Personen er-halten die erforderliche Bettwäsche (Steppdecke, Kopfkissen und -bezug, Bettlaken und -bezug), Handtücher sowie ein komplettes Essgeschirr. Die Versorgung mit Hygieneartikeln (z. B. Zahnbürs-te, Rasierer etc.) ist ebenfalls gewährleistet."

Kommentar: Toilette? Fehlanzeige im polizeigewahrsam in BS! Also Langzeitgewahrsam dürfte eigentlich dort erst gar nicht vollstreckt werden! Hygieneartikel? War auch Fehlanzeige. Ich habe dies nicht erhalten. Essgeschirr habe ich aus der JVA jeweils erhalten, das Essen war aber kalt, weil es eben von der JVA kam und nicht vor Ort bei der Polizei zubereitet wurde.

Juritische Auseiandersetzung - das Strafverfahren

Statt gegen die Polizei zu ermitteln (wegen Nötigung und Freiheitsberaubung)... wurde gegen das Opfer von Polizeigewalt und Polizei-psychoterror ermittelt! Eine fügsame Amtsrichterin hat den Strafbefehl unterschrieben: 40 Tagessätze wegen "Widerstand" und "Körperverletzung". Ich habe in 4 Tagen gewahrsam nur 20 Minuten "Freigang" gefesselt an eine Polizeibeamtin erhalten. Ich habe mich nach diesem "Freigang" geweigert in die Zelle zurück zu kehren. Die Polizeist*innen haben mich hineingetragen. Ich hätte mich dabei "schwer gemacht", dies soll Widerstand gewesen sein, die Körperverletzung ist eine Schürfwunde die ein Polizist irgendwann im Laufe des Weggtragens zugezogen hat. Ich habe dazu eine Erzählung dazu geschrieben. Das Verfahren konnte auf Staatskosten eingestellt, der Anwalt erklärte weit und breit wieso ich mich nicht "schwer" machen konnte. Anwaltsschreiben als pdf

Juritische Auseinandersetzung - das Bußgeldverfahren

Die Kletteraktion auf der Brücke wurde als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Das Amtsgericht Potsdam verhängte Bußgelder.Zum Bericht. Die Urteile wurden später durch das OLG Brandenburg aufgehoben. Zum Bericht.

Juristische Auseinandersetzung - Klage gegen den Polizeipräsidenten

»[...] absolut nervig und das ist absolut krank, was sie macht. [...] Sie ist frei und dann klettert sie auf das nächste Ding und macht irgendetwas. [...] Und das können wir unablässig [...]. Ist hier eine bestimmte Motorik, die da [...]. Als wenn wir eine Maschine anstellen. Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden [...].«

Im NDR Fernsehen hat mich der Polizeipräsident von Lüneburg (inzwischen Polizeipräsident a.d.), der für die Entscheidung zum Langzeitgewahrsam die Fäden zog, als "krank", "verrück" und "Störfaktor" bezeichnet. Ich habe darauf hin vor dem Verwaltungsgericht auf Unterlassung geklagt. Natürlich konnte ich gegen einen Polizeipräsidenten nicht gewinnen! Das Verwaltungsgericht hat sich was schlaues ausgedacht!

Aus dem Beschluss: "»Bei einer Gesamtschau sind die Äußerungen des Polizeibeamten scharf formuliert und durchaus deutlich überspitzt, die Äußerungen sind aber kein Angriff auf die Persönlichkeit der Kletteraktivistin, sondern eine noch verständliche hinzunehmende Abwehrreaktion gegenüber ihren waghalsigen Aktionen« und weiter müsse eine »bekannte Person des Zeitgeschehens« - so bezeichnete mich das Gericht, absurd!- mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen.

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21.11.08: Rücktransport stand 5 Stunden

Nach dem Castor ist vor dem Castor

Es gab mal wieder eine luftige Protestaktio.. dieses mal richtete sie sich gegen den Castor-Rücktransport(Fahrgestell-Transport von Dannenberg nach La Hague). Wir verbrachten 5 Stunden im Schnee und Eis... Atomkraftgegner*innen lassen sich weder von der Staatsmacht, noch vom Wetter beeindrucken...

Das Kletterteam der Bundespolizei aus Ratzeburg kam um uns zu Räumen, wir sind aber doch freiwillig herunter geklettert. Kopfüberabseilen ist ja auch netter als eine Räumung. Wir wurden anschliessend in Gewahrsam genommen, jedoch nur eine halbe Stunde, bis zur Castordurchfahrt. Anschließend wurden wir in der Stadt "ausgesetzt". Was natürlich nicht ganz so praktisch für mich war, weil es um die Uhrzeit keinen Bus mehr gibt und mit meinem Rheuma kann ich sehr schwer laufen, ist halt schmerzhaft... Aber wir haben zunächst was Leckeres gegessen, dann haben uns FreudInnen nach Hause gebracht.

Presseberichte

Indymedia-Artikel , Video bei Graswurzel TV, LZ-Artikel

Juristisches

Ich habe gegen ein Bußgeld der Polizei wegen Verstoß gegen die EBO Einspruch eingelegt. Es wurde vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt. Richterin Ahle urteilte mit Ankreuzformulare. Zum Bericht. Ich habe Rechtsbeschwerde eingelegt, das Oberlandesgericht Brandenburg hat das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Zum Bericht

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27.-28.4.09: zwei Stunden halt für Urantransport von Gronau nach Frankreich

Kletteraktion

Am 27. April 2009, einem Tag nach der Tschernobyl Jahrestag, führte die Urenco ein mit UF6 beladener Transport nach Frankreich zur UAA Pierrelatte durch. Die Urenco versuchte diesen Transport so geheim wie möglich zu halten, indem sie ihn von Mittwoch auf Montag vorverlegte und der Fahrplan geändert wurde: Der Transport fuhr erst um 23:10 Uhr los (Zeitpunkt, wo es auf der Schiene keinen Personenverkehr mehr gibt).

Doch, AktivistInnen gelang es erneut, die Machenschaften der Urenco ins Licht zu bringen!!! Am Hauptbahnhof Münster und in Gronau fanden spontane Mahnwachen statt. Und das Eichhörnchen sorgte wieder für etwas Wirbel, der Atomzug kam in Höhe der Autobahnbrücke der A1 über die Schiene bei Münster Häger für insgesamt ca. anderhalb Stunden zum Stehen... Sie Kletterer der Bundespolizei fuhren dieses mal mit dem Zug mit und konnten relativ schnell mit der Räumung beginnen. Nachdem das Eichhörnchen geräumt wurde und zur Wache gefahren wurde dauerte es jedoch noch gut eine Halbe Stunde an, weil die Polizisten ihr Klettergeschirr wieder einpacken mussten um weiter fahren zu können. Das Eichhörnchen kam kurz nach 2 Uhr morgens am 28. April wieder frei. Die Kletterausrüstung wurde dieses mal nicht beschlagnahmt, die Beamten auf der Wache verhielten sich freundlich und hatten sicherlich keine Lust "Fehler" zu begehen. "die Gerichte sind auf Ihrer Seite", so ein leitender Polizist -gut sehe ich nicht immer so. Tatsache ist eher, dass Meinungsäusserung mein Grindrecht ist, und dass die Behörden dies im Falle dieser Transporten gerne eingeschränkt sehen würden.

AktivistInnen ziehen eine positive Bilanz. Der Transport fuhr nicht unbemekrt. Ursprüglich dachten sich die AktivistInnen, der Transport fuhre nach Russland. Auf Grund der Aufmerkasamkeit, die die Aktion nach sich zog, konnten wir erfahren, dass der Transport eigentlich nach Frankreich zur "Dekonversion" nach Pierrelatte (Umwandelung UF6 in Uranoxyd) fuhr und somit das dicht bevölkerte Ruhr- und Rheingebiet durchquerte.

Presseberichte

Indymedia ; Bildergalerie ; WN ; Junge Welt ; Libération (AFP-Meldung auf Französisch)

Juristisches

* Das Strafverfahren

Ich habe im Sommer 2009 einen Strafbefehl von 40 Tagesätze vom Amtsgericht Münster zugestellt bekommen. Der Vorwurf lautet Nötigung, genauer gesagt Drohen mit einem empfindlichen Übel.

Der Strafbefehl wurde durch Richterin Terhechte unterschrieben. Sie ist mir wegen beliebiger rechtswidriger verfassungswidriger Auslegung des § 240 StGB (Nötigung) bereits bekannt.Die besagte Richterin unterschieb bereits im Zusammenhang mit dem Verfahren von Juni08 die Bestätigung darüber, dass mein Klettermaterial beschlagnahmt bleibt, weil sie eine Nötgung sah. Inzwischen habe ich das Material jedoch wieder bekommen, dass Verfahren wurde eingestellt (nach 170 II StPO) und das Material mir wieder ausgehändigt.

Die Staatsanwaltschaft gab mit ihren Kriminalisierungsversuchen jedoch nicht auf - das war ja zu erwarten -. Und sie hat in Münster eine Richterin gefunden, die für eine mit grosse Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige Auslegung des § 240 StGB (Nötigung) zu haben war...

Konkret ginges darum, dass ich ein Polizist der Landespolizei -der keine Ahnung vom Klettern hatte und gefährlich handelte - verbal genötigt haben soll. Der Vorfall soll sich relativ am Anfang erreignet haben, ziemlich lange vor Ankungt der Sonderkletter-Einheits der Bundespolizei. Der besagte Polizist der Landespolizei drohte an, mich mit blossen Händen hoch zu ziehen. Um dies zu verhindern soll ich ihm "Wenn sie mich hochziehen, klinke ich mich aus" gesagt haben. Das soll die Drohung sein.

Häm, wie 'ausklinken' psysikalisch möglich ist, weiss ich nicht. Die StA geht sicherlich davon aus, dass ich die Schwerkraft aushebeln kann...

Am 18. Januar 2010 fand der erste Verhandlungstag statt. Der Prozess wurde nach ca. 90 Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Richterin wurde offensichtlich vom selbstbewussten offensiven Auftretten des Eichhörnchens überrascht... Vor dem Gerichtsgebäude warteten große Masten nur darauf beklettert und beschmuckt zu werden... ganz nett. Die Herrschaften in Grün reagierten etwas über - wie immer.

Presse dazu: Presseinformation vom Eichhörnchen im Vorfeld ; Indymediabericht ; Video im WDR ; TAZ

Der zweite Versuch... wurde doch nicht mehr gestartet... am 18.3.2011 erhielt das Eichhörnchen die Nachricht, dass das Verfahren nun auf Staatskosten eingestellt wird. Das Gericht kam erst spät zur Vernuft aber immerhin...

* Das Ordnungswidrigkeitsverfahren

Ein Ordnungswidrigkeitverfahren wurde zudem gegen mich eingeleitet (Vertoss gegen Eisenbahn Bau und Betriebsordnung). Das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt, bei meinen vielen Verfahren in Potsdam ist das Gericht etwas überfordert...

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29.09.09: Probecastor: AktivistInnen besetzen Brücke in Lüneburg

Am 29.09.09 fand zwischen Lüneburg und Gorleben ein so genannter Castor-Probetransport statt. Sowohl der Betreiber der Atomanlagen als auch der Polizei mißlang es, diesen Transport geheim zu halten. Als der mit einer schwarzen Plane getarnte Behälter durch BeobachterInnen gemeldet wurde, kam es zwischen beiden Orten zu einer Handvoll spontaner Protest-Aktionen. Im Bereich Lüneburg kletterten zwei AktivistInnen der Lüneburger Initiative gegen Atomanlagen trotz einer Dauerbewachung durch zahlreichen Polizeibeamten auf die Eisenbahnbrücke über den Elbe-Seiten-Kanal und entrollten zwei Transparente mit der Aufschrift »Stop Castor« und »Klimaschädlich, Kriminell, Katastrophal / Krümmel, Gorleben, Asse«

Zum Bericht

Juristisches

Ich habe gegen ein Bußgeld der Polizei wegen Verstoß gegen die EBO Einspruch eingelegt. Es wurde vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt. Richterin Ahle urteilte mit Ankreuzformulare. Zum Bericht. Ich habe Rechtsbeschwerde eingelegt, das Oberlandesgericht Brandenburg hat das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Zum Bericht

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23.06.2010 und 10.8.2010:GKSS-Zufahrt in Geestacht versperrt

23.6.2010 – Pressemitteilung der kletternden Aktionsgruppe

Luftiger Protest gegen Atommüll

* KletteraktivistInnen versperren zeitweise die Hauptzufahrt des Geestachter Atomforschungszentrums

* Auftakt einer Kampagne gegen Atommülltransporte nach Lubmin

Am Dienstag haben AtomkraftgegnerInnen in Geestacht einen Antiatom-Frühstück vor den Toren des ehemaligen Atomforschungszentrum GKSS veranstaltet. Am Abend wurden sie von KletteraktivistInnen abgelöst, die sich bin zum nächsten Tag in Bäumen niederließen und durch Kletterkünste und Transparente die Hauptzufahrt der GKSS zeitweise versperrten. In der Nacht wurde der luftige Protest durch eine zehnköpfige Mahnwache an der Kreuzung begleitet. Anlass ist der unmittelbare Beginn des LKW-Transports.

Ziel der Fuhre mit 49 bestrahlten Brennstäben aus dem 1979 stillgelegten Atomfrachter "Otto Hahn" ist die Atomfabrik Cadarache im Süden Frankreichs, wo eine Neuverpackung stattfinden soll. Später soll der Müll dann in das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) - ohne Langzeitlösung.

" Die strahlende Atomerbe ist in sich ein Skandal", sagte Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Die 28-jährige war zur Zeit des Otto-Hans nicht einmal geboren, gehört aber zu einer der zahlreichen nachkommenden Generationen, die sich mit dem Müll befassen müssen.

"Dieser Transport ist vollkommen sinnlos und überflüssig und die Neuverpackung in einer Anlage wie in Cadarache ist noch unverantwortlicher. Ein Teil der Anlage in Cadarache - die MOX-Fabrik - ist 2003 wegen Erdbebengefahr geschlossen worden!" Weiß die in Lüneburg lebende junge Französin, die in der Vergangenheit an Protestaktionen in Cadarache selbst teil nahm.

Die strahlenden Brennstäbe werden - laut Pressemeldungen* - in dieser Woche von Geesthacht nach Frankreich gebracht - auf der Straße. Beauftragt ist damit die Firma ´Nuclear Cargo + Service´ (NCS) im hessischen Hanau, die den Weg über die Straße beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt hat.

Über den genauen Transporttermin schweigt die GKSS.

"Transparenz ist nicht die Stärke der Atomindustrie", spottet Lecomte hierzu. Information über Transporte und Transportstrecken werden geheim gehalten. BürgerInnen werden nicht darüber informiert, dass die gefährliche strahlende Fracht vor ihr Haustür fährt. Die AktivistInnen vermuten, dass diese Geheimhaltung u.a. aus Furcht vor Aktionen von AtomkraftgegnerInnen erfolgt.

Die Protestler in Geestacht wollten ihren Zeitplan und ihre Aktion selbst bestimmen. "Ob der Transport heute kommt oder nicht ändert nichts an unserem grundsätzlichen Protest, der sich gegen die Atomkraft richtet - also nicht nur gegen diesen Transport, sondern auch gegen die ganzen atomaren Machenschaften der GKSS - immer wiederkehrendes Thema sind ja auch die zahlreichen Leukämiefällen in der Elbmarsch. Aus diesem Grund haben wir die Hauptzufahrtsstraße zur GKSS symbolisch dicht gemacht", erklärte Lecomte weiter.

Die jetzige Aktion ist der Startschuss für eine Kampagne gegen Castor-Transporte in das Zwischenlager Nord Lubmin bei Greifswald, welche bereits für das Jahr 2010 genehmigt wurden. Weitere Infos hier (Greifswald-Castor 2010)

* Meldung zu diesem Transport in der TAZ

1. Juli 2010: Die GKSS bleibt unbelehrbar!

Der Transport fuhr geheim nach Frankfreich. Zuvor, am 9 Juli gab es einen Fehlstart, weil die Behälter nicht einmal nach Vorschrift beladen waren!

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Fuldatalbrücke - Luftakrobatik gegen CASTOR aus 70 Meter Höhe bei Altmoschen

Spektakuläre Kletteraktion beim Castortransport 2010 nach Gorleben in der Nähe von Kassel. Zum Aktionsbericht

Videobericht

Kein Prozess! Das Strafverfahren wurde nach § 170II StPO eingestellt. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde auf Staatskosten eingestellt.

Zu dieser Aktion gibt es eine Kurzgeschichte in meinem Buch

Castortransport nach Lubmin 2010 - Protest in den Bäumen

Protest aus der Luft gab es beim CASTOR-Transport nach Lubmin am 16. Dezember 2010, als die heiße Fracht mit Hilfe eines großen Polizeiaufgebotes von Cadarache (Frankreich) zum Zwischenlager Nord nach Lubmin gebracht wurde. Robin-Wood-AktivstInnen hingen bei eisiger Kälte in den Bäumen an der Bahnstrecke zwischen Greifswald und Lubmin.

Die anrückende Presse wurde gegen 10 Uhr morgens in Höhe Stilow Siedlung durch zwei AktivistInnen mit einem gelben Antiatom-Transparent, sowie auf der gegenüber liegenden Seite der Bahnanlage durch den freundlichen Singsang einer auf einem Ast über der Bahnstrecke baumelnden Aktivistin empfangen. Die DemonstrantInnen schienen entspannt und zufrieden über ihre Aktion zu sein. Kurz davor sah allerdings die Situation noch ganz anders aus, denn die Polizei unternahm alles, um die demonstrative Protestkundgebung in den Bäumen zu unterbinden. Bei ihrer Ankunft stürzten sich Polizeibeamten den Bahndamm hinunter auf die DemonstrantInnen, die gerade in Begriff waren, hoch zu klettern und Transparente auszubreiten. Die Versammlung wurde ohne jegliche Vorwarnung gesprengt und die sich auf dem Boden befindlichen Personen in Gewahrsam genommen. „Heldenhaft“, nach unserem Verständnis aber eher kopflos kletterte ein Polizist einer der AktivistInnen ungesichert hinterher und griff nach ihren Füßen. Was er damit bezwecken wollte war klar, ihm schien jedoch nicht klar das er sich und die Kletterin dabei ernsthaft gefährdete. Die Kletterin war gesichert, aber die Handlung des Polizisten hätte sie durch Astbruch trotzdem zum Absturz bringen können. Eine bei etwa 4m Höhe sehr gefährliche Aktion. Oder er hätte, gerade bei den eisigen Temperaturen von unter minus 10 Grad nicht unwahrscheinlich, ein Hängetrauma verursachen können. Nach einigen Minuten las der Beamte dann endlich los – auf Anraten seiner KollegInnen, die die Gefahr der Situation erkannten. Die Aktivistin konnte nun in Ruhe weiter klettern und gelangte in Eichhörnchen-Manier bis zu den sich direkt an der Bahnlinie befindlichen Bäumen. In Sichtweite befanden sich nun die weiteren KletterInnen.

Auch wenn die KletterInnen sich nicht direkt im Fahrtweg des Castortransportes befanden, wurde die Versammlung mit den Worten „Eichhörnchen, wir lösen die Versammlung auf“ aufgelöst. Die Polizei wusste wohl mit wem sie es zu tun hatte. Die Auflösung erfolgte allerdings unrechtmäßig, weil zu spät, die Hälfte der AktivistInnen befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in Gewahrsam der Polizei! Beamte einer Spezialklettereinheit aus Berlin wurden anschließend mit der Räumung beauftragt. Die Beamten zeigten sich dabei ausnahmsweise professionell und freundlich. Die komplexe Seilkonstruktion der zuletzt in ihrem Baum verbliebenen Aktivistin bereitete den Beamten besondere Schwierigkeiten, da sich Karabiner und Schlingen bei der Räumung ineinander verhakten. Gegen Mittag wurde die letzte Aktivistin auf dem Boden in Empfang genommen. Im Polizeifunk waren reichlich Meldungen zu hören. Ein paar Kilometer weiter hatten sich 300 Menschen auf den Schienen niedergelassen. Kurze Zeit später kam eine weitere spannende Meldung dazu. Weitere AktivistInnen von Robin Wood hatten Beton der Marke Süschendorf unter der Schiene gefunden... Diese Ankettaktion beschäftigte die Polizei bis zum späten Abend. (zum Bericht)

Die KletteraktivistInnen wurden der „Gefangenensammelstelle“ überliefert und mussten dort gemeinsam mit Greenpeace-KletteraktivistInnen bis zu 13 Stunden teilweise ohne irgendeine richterlichen Anordnung ausharren. Die richterliche Anhörung der wenigen AktivistInnen, die einem Richter vorgeführt wurden, erfolgte extrem verspätet (erste Anhörung erst um 16:30 Uhr!) und erwies sich als eine Farce. Die Richter hatten sich miteinander abgesprochen und zauberten abenteuerliche Beschlüsse heraus. Es war plötzlich die Rede von gefährlichem Eingriff im Schienenverkehr, obwohl die Kletteraktion nach der herrschenden Rechtssprechung nicht mal als Ordnungswidrigkeit bewertet werden kann. Die Beschwerdeverfahren gegen diese grob rechtswidrigen Beschlüsse laufen noch, wir erwarten, dass unserer Beschwerde stattgegeben wird und die Ingewahrsamnahme für rechtswidrig erklärt wird.

In der Zeitung war später die Rede von den „Härteren Fällen“, im Bezug auf die Ingewahrsamnahme der KletteraktivistInnen.

Die Gefangenen waren in dauerbeleuteten großen Käfigen in einer Lagerhalle für Autozubehör eingesperrt. Sie wurden nicht nur ganz normal von Beamten bewacht, sondern wie im Zoo wurden sie von Polizeibeamten jeglicher Einsatzgebiete begafft, jeder der grad Zeit hatte spazierte herein und konnte sich die „Beute“ ansehen. Zu Essen wurde nur Wurst und billige Schokolade angeboten. Vegetarier mussten sich mit trockenem Brot zufrieden geben. Auch dringend benötigte Medikamente kamen nur schwer durch, als Arzt konnte sich nur ein Polizeiarzt um die Menschen kümmern. Aus Protest gegen die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme, und weil sie vergeblich auf ihre Anhörung durch einen Richter gewartet hatte und mit der „Geduld“ am Ende war, brach eine Robin-Wood-Aktivistin mit Spitznamen Eichhörnchen aus dem Frauenkäfig aus und kletterte an der Struktur der Halle bis zur Decke neun Meter höher empor. Kletteraktivisten von Greenpeace und Robin Wood in Gitterkäfige von 2m Höhe ohne Deckel nach oben einzusperren war blanker hohn, ja geradezu ein Angebot zum (nicht strafbaren) Ausbruch. Es sorgte für Unruhe in der Halle, die Polizei verlor die Kontrolle und begann unverzüglich, Menschen, die zuvor wegen der Sitzblockade auf der Schiene eingesperrt wurden, aus dem Gewahrsam zu entlassen. Die anderen Personen – die „härteren Fälle“ wurden aber nicht auf freien Fuß gesetzt. Die Kletternummer in der Halle führte dazu, dass das Eichhörnchen sich so zu sagen selbst aus dem Gewahrsam befreite. Die überforderten Konfliktmanager der Polizei hatten ihr dies versprochen, damit sie herunter kommt. Das Eichhörnchen vertrat zwar die Auffassung, alle Gefangenen seien unverzüglich zu entlassen, darauf ging die Polizei allerdings nicht ein.

Die Überforderung der Polizei, die nicht in der Lage war, sich an eigene Regeln und Gesetzte zu halten, wurde noch deutlicher als diese nicht in der Lage war zuvor sichergestellte Gegenstände aufzufinden und auszuhändigen. Schlimmer kam es noch mit der Entlassung der letzten Gefangenen, die erst gegen Mittenacht erfolgte, obwohl der Castor sein Ziel bereits gegen 22 Uhr erreicht hatte und der Gerichtsbeschluss eindeutig sagte, dass die Gefangenen unverzüglich nach Eintreffen des Castors zu entlassen seien. Die Betroffenen wollen Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten. Ob der nächste Lubmin-Castor am 16./17. Februar sein Ziel ohne Grundrechtsverletzung durch die Polizei erreicht? Eher unwahrscheinlich. Noch besser wäre es, würde der Castor erst gar nicht los fahren.

Eichhörnchen, Januar 2011

Juristisches

* Mai 2011: Das Strafverfahren gegen Karsten wurde eingestellt (Beleidigung und Widerstand) - Erfolg für die Verteidigung (Eichhörnchen wurde als Karstens Verteidigerin nach § 138II StPO genehmigt) - zum Bericht im Eichhörnchen-Blog

* Dezember 2011: Gegen unsere Ingewahrsamnahme haben wir geklagt. Wir wollen die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser erreichen. Die Stellungnhamen der Bundespolizei in der Akte sind juristisch gesehen völliger Unfug ! Das Beschriebene passt auch nicht zum eigentlichen Geschehen... Am 5.12.2011 wurden wir vor Gericht angehört. Bericht im Eichhörnchen-Blog.

Wir haben teilweise Recht bekommen, aber es reichte uns nicht. Die Beschwerde vor dem Landgericht blieb erfolglos. Inzwischen habe ich meine Verfassungsbeschwerden gewonnen und das Landgericht musste seinen Beschluss korrigieren, ich habe vor Gericht gewonnen. Bericht

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Castortransport nach Lubmin 2011 - Der Überwachungsstaat lässt grüssen

Pressemitteilung

CastorgegnerInnen bespizelt und festgenommen - Klagen eingereicht

Die Meldungen über eine atomare Katastrophe in Japan reißen nicht ab und geben AtomkraftgegnerInnen, die seit Jahrzehnten vor der täglichen Gefahr eines GAU warnen recht. Seitens der Regierenden wird zögerlich reagiert und über Abschaltungen von einigen wenigen Atomanlagen diskutiert, als ob die Gefahr erst durch die aktuelle Katastrophe bekannt geworden wäre. Auch wenn viele AtomkraftgegnerInnen sich über die neu entfachte Debatte um Atomkraft freuen dürfen, ist Euphorie längst nicht angesagt. Denn ausgerechnet die Menschen, die sich für eine atomkraftfreie Welt einsetzen, werden vom Atomstaat seit Jahren bekämpft. Wie der Fall einer kleinen Gruppe CastorgegnerInnen in Lubmin es zeigt

Gegen den neuesten, stark umstrittenen Atommülltransport wollten sie demonstrieren. Die Polizei verfolgte sie mit Hubschraubern und störte gar ihre Telekomunikation. Anschließend nahm sie sie präventiv in Gewahrsam. "Zur Gefahrenabwehr" hieß es ... damit waren jedoch die Gefahren der Atomkraft nicht gemeint, sondern der Protest dagegen!

Gegen diese willkürliche, unverhältnismäßige Polizeimaßnahme wehren sie sich nun mit Klagen vor dem Greifswalder Amtsgericht. Begleitet von zahlreichen kreativen Protestaktionen zwischen Karlsruhe und Lubmin erreichte am 17. Februar 2011 der neueste Castortransport sein Ziel. Einmal mehr wiesen die AtomkraftgegnerInnen auf die sinnlose Verschiebung von Atommüll quer durch die Welt, sowie auf die ungelöste Entsorgungsfrage hin. Einmal mehr wurde klar, dass Menschenwürde und Atomkraft unvereinbar sind - nicht nur der Gefahren wegen.

"Am frühen Morgen des 17. Februar wollten wir gegen den Castortransport in Höhe Stilow zwischen Greifswald und Lubmin demonstrieren. Wir wollten u.a. kletternd mit Transparenten an der Bahnstrecke demonstrieren - wie wir es bereits im Dezember 2010 getan hatten. Doch daran wurden wir gehindert. Mit Hubschraubern und nachrichtendienstlichen Mitteln wurden wir ausgespäht und anschließend mitten in der Nacht in ca. 300 Meter Entfernung der Bahnanlage festgenommen. In Gewahrsam genommen wurden sogar zwei Pressevertreter!!! Eine Begründung für die Festnahme erhielten wir von der Polizei nicht. Aus den Gesprächen zwischen den Polizeibeamten konnte ich allerdings heraus hören, dass gezielt nach mir und meiner Gruppe gesucht wurde", schildert Kletteraktivistin Cécile Lecomte die Ereignisse.

Die Aktivistin weiß, wovon sie redet. Mit spektakulären Kletteraktionen bringt sie zusammen mit ihren Mitstreitern ihren Protest zum Ausdruck. Weil ihre Kletteraktionen den politischen Gegner erheblich stören, geriet sie bereits vor einigen Jahren ins Visier der Behörde - daran änderte ein Freispruch wegen einer Kletteraktion gegen einen Uranmülltranport nach Russland aus dem Jahr 2009 vor dem Amtsgericht Steinfurt nichts. 2006 wurde die Kletterkünstlerin ein erstes Mal "zur Gefahrenabwehr" von der Polizei zwei Wochen lang rund um die Uhr vor einem Atomtransport nach Gorleben mit "besonderen technischen Mitteln" auf Schritt und Tritt verfolgt. Die damalige Maßnahme war rechtswidrig, wie die Polizei Jahre später zugeben musste.

"Noch kennen wir den vollen Umfang der Maßnahme nicht, noch wissen wir nicht, ob die Polizei Informationen hierzu wird preisgeben wollen - denn sie weiß bestimmt, dass sie ohne jegliche rechtliche Grundlage handelte! Diese erneute Bespitzelung wollen wir uns aber nicht ohne Gegenwehr gefallen lassen. Sich mit kreativen Aktionen selbstbewusst gegen internationale Atomgeschäfte einzusetzen ist eine Notwendigkeit, wie das Geschehen in Japan und anderswo es deutlich zeigt!" begründet Patrick Müller. seinen Schritt zur Klage - auch wenn er in die Justiz nicht allzu große Hoffnung hat. "Ich fürchte, das Gericht wird sich drücken. Jetzt schon wird versucht, die Angelegenheit durch Kompetenzstreit von sich zu schieben und zu verschleppen".

Juristisches

3 Klagen werden hier dokumentiert (PDF): Klage 1 - Klage 2 - Klage 3

Die Polizei hat die Überwachung nicht zugegeben. Ich habe die Klage sowohl vorm Amts- als auch vorm Landgericht verloren. ich habe 2014 Verfassungsbeschwerde eingelegt und diese auch gewonnen. Das Landgericht musste seinen Beschluss revidieren, der Gewahrsam war rechtswidrig. Bericht

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