Repression - Knast
Das Thema Repression ist umfangreich und wenn man sich politisch engagiert wird man schneller als man denkt damit konfrontiert! Und man kann selbst für ein nicht bezahltes Bußgeld in Höhe von 5 Euro in den Knast landen! Ich habe meine Berichte zum Thema Knast hier zusammengestellt:
Heilbronn - Neckar K(n)astor Transport (2019)
Lubmin, Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden gegen Castor-Gewahrsam (2010-2018)
Essen, wenn die Polizei Menschen im Namen von RWE misshandelt und einsperrt (2017)
Der Stachel im Arsch der Atomjustiz (2016)
Mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim (2011)
Langzeitgewahrsam (2008)
Gehorsam kann man nicht erzwingen
Keksdieb in Erzwingungshaft
Immer aktuell: Politisch motivierte Polizeikriminalität (PMPK)
répression - prison
Heilbronn - Neckar K(n)astor Transport (2019)
Ich wurde anlässlich eines Ordnungswidrigkeit-Prozesses in Heilbronn wegen einer Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren von 2017 am zweiten Verhandlungstag durch Richter am Amtsgericht Reißer für 3 Tage in Ordnungshaft gesteckt, weil ich so frech war, als unverteidigte Betroffene (Angeklagte im Owi-Prozess) zu verlangen, dass meine Anträge und Beanstandungen protokolliert werden (§ 238 II und § 273 StPO) – damit die Entscheidungen des Richters in der nächsten Instanz überprüft werden können - und als dies nicht geschah eine Pause für einen Befangenheitsantrag oder auch mein letztes Wort zu fordern…
Im Gefängnis habe ich ein Tagebuch über meine Erlebnisse geschrieben.
Lubmin, Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden gegen Castor-Gewahrsam
Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 - Beschlüsse vom 20. April 2017 - zum Bericht
Ich habe meine Klagen selbst geführt, weil, weil das Bundesverfassungsgericht mir mit der Begründung, ich sei in der Lage ihre Rechte selbst zu verteidigen und juristisch zu argumentieren, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verweigerte – obwohl die Bundesregierung, die in dem Verfahren umfangreich Stellung nahm, sich durch eine Großkanzlei vertreten lies. Diesen Umstand war Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/10169). Es wurde nach den Kosten dieser Stellungnahme gefragt. Die Bundesregierung mauerte jedoch zu und erklärte die Rechnungen zum Geschäftsgeheimnis. Ich reichte daraufhin eine Klage nach dem Informationsgesetz ein. Ichhabe vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Das Innenministerium und die Kanzlei Redeker haben Berufung eingelegt.ur Anfrage bei Frag den Staat mit den Urteilen, Stellungnhamen, etc.
Essen, wenn die Polizei Menschen im Namen von RWE misshandelt und einsperrt
Protestaktion am Sitz des RWE-Konzern im April 2017 - Verhindert durch extremer Polizeigewalt. Das Geschehen wird ein juristisches Nachspiel haben. Hier geht es zum Bericht mit Bildern. Achtung, das ist nicht schön...
Der Stachel im Arsch der Atomjustiz (2016)
Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent unterhalb einer Brücke und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. Bericht. Zu der Aktiin gibt es außerdem eine Kurzgeschichte in meinem Buch.
Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schifffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als ZuschauerInnen mitverfolgten. Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ verurteilt.
Die 20 Euro weigerte ich mich nun zu zahlen. Das Gericht verhängte 1 Tag Erzwingungshaft gegen mich. Damit sollte ich dazu bewegt werden, die 20 Euro zu zahlen. Daran dachte ich aber keine Sekunde! Dies teilte ich im Juli 2015 dem Zuständigen Richter in einem Schreiben mit.
Ich erhielt im März 2016 eine Einladung zum Haftantritt nach Hildesheim und machte mich am 4. April nach Hildesheim auf. Es gab vor meinem geplanten haftantritt eine Anti-Knastveranstaltung in der Hildesheimer Projektwerkstatt.Als ich dann die Haft antreten wollte, wurde mir mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits gazhlet worden. Es stellte sich später heraus: der Leiter der JVA Hildesheim hat das Bußgeld gazhalt - er hatte wohl Angst vor poltischen Aktionen vor und im Knast. Das ist für ihn aber schön nach Hinten los gegangen, denn die Tatsache, dass er bezahlt hat, bescherte ihm zahlreiche Presseinterviews. Er hat den Trubel selbst verursacht!
Berichte
* Zu nervig für den Knast GWR-Artikel mit einer ausführlichen Knastkritik aus der Ausgabe von Mai 2016
* Hildesheimer Zeitung vom 5. April 2016
* NDR-Bericht vom 6. April 2016
* Der Freitag vom 06.04.2016
* Die TAZ vom 05.04.2016
* KStA vom 06.04.2016
* WN vom 06.04.2016
* Der Westen vom 05.04.2016
* Junge Welt vom 07.04.2016
* NOZ vom 05.04.2016
Mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim (2011)
3-tägiger Gefängnisaufenthalt (Ordnungshaft) in Frankfurt Preungesheim während des Castortransportes 2011. Es scheint so zu sein, dass Grundrechte im Knast am Wochenende überhaupt gar nicht gelten. Weil alle Feierabend hatten, bekam ich meine Tabletten für meine chronische Erkrankung nicht (obwohl ich diese selbst mitgebracht hatte), Hofgang gab es am Wochenende auch einfach gar nicht, etc.
Tagebuch
Ich habe während meines Aufenthalt im Gefängnis Tagebuch geführt, es gibt wenig Texte über den Alltag im Frauenknast. ich war nur kurz da, habe trotzdem jede Menge Einblicke gesammelt und einiges durcheinander gebracht....
Mein Tagebuch habe ich zunächst in meinem Blog veröffentlicht und später in einer leicht verarbeiten Form in meinem Buch "Kommen Sie da runter" aufgenommen.
Plüchtier zu unrecht ausgesperrt
Ich habe gegen die JVA Preungesheim im Nachhinein geklagt und einen Zettel erhalten, der besagt, das einige Dinge rechtswidrig waren. unter anderem war es rechtswidrig, dass ich mein Eichhörnchen-Plüschtier nicht in die Zelle bekam. Natürlich gibt es in dem Beschluss wichtiger Dinge... es ist schwerwiegender dass ich meine Tabletten nicht bekam oder mit meinem Verteidiger keinen Kontakt zu meinem Verteidiger erhalten durfte. Das Stückpapier macht die Dinge natürlich nicht wieder gut.
Bericht über die mündliche Gerichtsverhandlung, das Gericht war der Meinung, man hat kein feststellunginteresse, weil es ja nur 3 Tage waren. 3 Tage Willkür sind in Ordnung.Grundrechte gelten am Wochenende nicht.
Bericht über den Beschluss vom OLG (erfolgreiche Berufung), das Landgericht musste dann seinen Beschluss korrigieren.
Langzeitgewahrsam (CASTOR 2008)
Ich wurde beim Castortransport 2008 nach einer Kletter-Aktion auf der Elbe-Seiten-Kanal-Brücke bei Lüneburg mit weiteren Robin-Wood AktivistInnen 3 Tage vor dem Castor am 6.11.08 in Gewahrsam -für 4 Tage - genommen. Die anderen Kletter-aktivistInnen kamen gleich in Anschluss an der Aktion vor Ort frei. Es war ein vorbeugender Gewahrsam, eine Inhaftierung ohne Vorwurf, rein vorsorglich.
Ich wurde nach Lüneburg zwecks richterlicher Vorführung gebracht. Polizeidirektor Brauer erschien persönlich zur mündlichen Anhörung gegen das Eichhörnchen vor Gericht, um dem sowieso befangenen Richter zu erklären und ihn davon zu überzeugen, wie gefährlich für den Atomstaat das Eichhörnchen ist. Die politische Justiz spielte ganz brav mit. Ich wurde zunächst in Lüneburg eingesperrt und dann nach Braunschweig in einer angeblichen Langzeitgewahrsamseinrichtung verlegt. Die Haftbedingungen waren aber alles andere als besser. Später erklärte der Lüneburger Polizeipräsident im Fernsehen (NDR) ich sei ein Störfaktor das man unterbinden müsse, er drohte somit die nächste Verhaftung an.
Zusammenfassung auf meiner alten Homepage
Verfahren vor dem EGMR - Ein bisschen Erniedrigung und Menschenrechtsverletzung ist schon okay.
Gehorsam kann man nicht erzwingen
2008: Ein Tag Erzwingungshaft wegen 5 Euro Bußgeld. Darüber berichte ich in meinem Buch und es gab auch Presseberichte. Zum Beispiel in der TAZ.
Keksdieb in Erzwingungshaft
Karsten stand 2012 in Lüneburg wegen "Containern" vor Gericht. Er wurde ihm vorgeworfen, abgelaufene Kekse aus einer Mülltonne genommen zu haben und dabei Hausfriedensbruch begangen zu haben. Der Prozess sorgte spätestens in der Berufungsinstanz für Aufregung. Das Thema war durch den Film "taste the waste" auf dem Medienagenda gekommen. Viele Menschen zeigten sich über den absurden Prozess empört. Zumal Karsten während des Prozess wegen einer anderen Sache festgenommen wurde und für eine Woche wegen älteren Bußgeldern, die er nicht bezahlten konnte und wollte, in Erzwingungshaft gesteckt.
Ich habe in meinem Blog zahlreiche Berichte zum Keksprozess geschrieben. In meinem Buch gibt es eine Kurzgeschichte zu diesem Gerichtszirkus. Über die Erzwingungshaft von Karsten habe ich auch einen Artikel geschrieben.
Immer aktuell: Poltisch motivierte Polizeikriminalität
Weil ich mich politisch engagiere und zumeist kletternd für eine bessere Welt engagiere, speichert die Polizei Daten über mich ohne Ende. Ob „LIMO“ ; „CASTOR“ oder "relevante Person" Datei, ich werde in Schubladen einer angeblich politisch motivierten Kriminalität gesteckt. Dabei wird nicht auf Richtigkeit geprüft... Wenn die Polizeidateien stimmen, bin ich an manchen Tagen zeitgleich an zwei verschiedenen Orten... Und der Verfassungsschutz, das LKA und das BKA finden Baumklettern auch voll "Relevant". Schlimmer als mordende Neonazis!
Ich kann auch eine Datei anlegen! Politisch Motivierte PolizeiKriminalität (PMPK). Unbequemer Protest wird nämlich gern von der Staatsmacht unterbunden, eingesperrt und misshandelt... Von der Staatsgewalt kann außerdem nicht verlangt werden, dass sie das Gesetzt kennt und sich dran hält.
Ich habe eine Auflistung von gerichtlich festgestellten rechtswidrigen Polizeimaßnahmen, Freiheitsentziehungen unwürdigen grundrechtswidrigen Behandlungen bei Festnahmen und Überwachungsmaßnamen gegen mich seit dem Jahr 2003 erstellt. Ich komme auf 23 (Stand November 2016) Gerichtsbeschlüsse, Urteile und Anerkenntnisschreiben – weitere Verfahren sind vor Gericht zum Teil seit Jahren anhängig, außerdem habe nicht bei jeder Festnahme geklagt.
Was wenig Menschen wissen: Amtspflichverletzungen (z.B. rechtswidrige Handlung von Polizeibeamten) ziehen einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach sich. Darum klage ich bei festgestellten rechtswidrigen polizeilichen Maßnahmen immer wieder Schmerzensgeld ein. Dabei muss auf die Verjährung (3 Jahre) geachtet werden. Das kann die Willkür nicht wieder gut machen, der Staat finanziert aber somit unfreiwillig die nächsten Protestaktionen :-)
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2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 - Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden nach Castor-Gewahrsam - zum Bericht
Ich habe meine Klagen selbst geführt, weil, weil das Bundesverfassungsgericht mir mit der Begründung, ich sei in der Lage ihre Rechte selbst zu verteidigen und juristisch zu argumentieren, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verweigerte – obwohl die Bundesregierung, die in dem Verfahren umfangreich Stellung nahm, sich durch eine Großkanzlei vertreten lies. Diesen Umstand war Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/10169). Es wurde nach den Kosten dieser Stellungnahme gefragt. Die Bundesregierung mauerte jedoch zu und erklärte die Rechnungen zum Geschäftsgeheimnis. Ich reichte daraufhin eine Klage nach dem Informationsgesetz ein. Diese Klage ich noch beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig. Nach vorläufigen Würdigung durch das Gericht hat die Klage Aussicht auf Erfolg. Ein Bericht
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Az. VG 1 K 318.14 VG Berlin: Das Einschreiten der Polizei, das darauf zielte, mich daran zu hindern, in luftiger Höhe bei der Energiewendedemo von November 2013 in Berlin zu demonstrieren, war rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig, ich verklage nun die Polizei auf Schmerzensgeld wegen der Einschränkung meines Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit und wegen der erlittenen Verletzung. Ich verklage nun das Land Berlin auf Schmerzensgeld (Az. 86 O 492/16, Landgericht Berlin).Und weil mir die Prozesskostenhilfe und somit der Zugang zu Gericht verweigert wurde, habe ich Verfassungsbeschwerde eiungereicht (Az. 1 BvR 1351/17)
- AZ. VG 1 K 131.13 VG Berlin: Rechtswidriger Platzverweis und Rechtswidrige Festnahme durch die Polizei anlässlich von Protesten gegen die Tagung des Atomforums. Kreidemalen stellte keine Gefahr für das Atomforum dar. Fünf Jahre brauchte das Gericht, um zu diesem Erkenntnis zu kommen! Das Urteil ist rechtskräftig. Verwandt mit Az. 1 K 257.11, siehe weiter unten
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Az. 20 L 1195/13 VG Köln: Klage gegen gegen die Ablehnung meiner Bestellung als Versammlungsleiterin beim Klimacamp 2013 durch die Kreispolizeibehörde. Die Ablehnung wurde durch die Polizei mit meinem politischen Engagement begründet, damit dass ich auch in der Öffentlichkeit zu meinen Handlungen stehe und für zivilem Ungehorsam eintrete. Nach längerem hin und her bis zum OVG das eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das VG Köln kassierte und der Klage Aussicht auf Erfolg beschleunigte, nahm die Beklagte ihren Bescheid zurück und erklärte meine Ablehnung als Versammlungsleiterin für rechtswidrig.
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Az. 17 K 5756/14 VG Hamburg: Klage gegen eine Ingewahrsamnahme nach einer erfolgreichen Kletteraktion im Hafen gegen einen Urantransport im November 2014. Das VG hat der Klage statt gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig. Ich habe daraufhin 300 Euro Schmerzensgeld erstritten .
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Az. 17 K 3055/12 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Brutale Ingewahrsamnahme in Essen 2012 anlässlich einer Protestaktion gegen die Vollversammlung vom Konzern EON. Die Polizei musste im Oktober 2015 anerkennen, dass die Polizeimaßnahmen rechtswidrig waren. Die Smerzensgeldklage vor dem Landgericht habe ich auch gewonnen und 400 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Zur Presseerklärung.
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Az. 5 K 1971/11 Verwaltungsgericht Hamburg, Klage gegen eine Festnahme und Misshandlungen im Gewahrsam anlässlich einer Protestaktion gegen die Vattenfall Cyclassics (Greenwashing vom Konzern Vattenfall) in Hamburg 2011 - Der Gewahrsam war dem Grunde nach Rechtswidrig, die "Handeugehebel" und andere "Schmerzereize" waren ebenfalls rechtswidrig. Für die eingesetzten Beamten hat dies natürlich keine Konsequenzen. Zum Urteil. Ich konnte in einem anschließenden Zivilverfahren 500 Euro Schmerzensgeld erkämpfen.
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Az. 5 A 87/13 VG Lüneburg und OVG Niedersachsen 11 LA 233/14: Die Sprengung einer Versammlung durch die Polizei im Tiergarten (Waldstück in Lüneburg, wo die CASTOR-Strecke lang führt) 2011 einige Wochen vorm Castortransport war rechtswidrig - Das Urteil seit Juli 2015 rechtskräftig.
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Az. 2Ws 1112/12 StVK Oberlandesgericht FFm und Az.4/18 a StVK 2/12 Landgericht Ffm - zur rechtswidrigen Durchführung von Ordnungshaft in der JVA Preungesheim 2011
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Az 3 UR II 3/12 Amtsgericht Hameln – Rechtswidriger Gewahrsam beim Protest gegen die Lieferung von Plutoniumbrennstäben (MOX) in Grohnde
- Az. 5 XIV 1/11, Amtsgericht Volgast (Lubmin CASTOR): Teil-Rechtswidriger Gewahrsam nach Protestklettern gegen den Castortransport nach Lubmin CASTOR 2010. Weil es nur ein Teilerfolg war, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die läuft noch. Bericht (Stand November 2016)
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Az. VG 1.K 257.11 Verwaltungsgericht Berlin für eine Aktion 2011 – rechtswidriger Platzverweis und Festnahme anlässlich einer Protest-Kletteraktion gegen die Tagung der Atomlobby in Berlin.
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Az. 20 W 264/09 Oberlandesgericht FFm und Az. 4 O 298/12, Landgericht Gießen – rechtswidrige willkürliche Festnahme und Misshandlungen im Gewahrsam in Gießen 2009 . Ich habe 1500 Euro Schmerzensgeld erstritten. Der Einsatzleiter der Polizei wurde nicht behelligt, er kann doch nicht wissen, dass man keine Ingewahrsamnahme zur Verhinderung „politisch motivierten Aktionen“ anordnen darf... Erlaubnistatbestandsirrtum, sagt die Staatsanwaltschaft.
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Az. 20 W 258/09 OLG FFm und 2-04 O 67/13 Landgericht FFm, Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme von einer Dauer von 22 Stunden! Anlässlich von Aktionen gegen die Privatisierung öffentlicher Räume (Fassadenklettern...)+ 800 Euro Schmerzensgeld
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21 XIV 7729 B Amtsgericht Lüneburg – Rechtswidrige Ingewahrsamnahme nach einer Protestaktion gegen einen Naziaufmarsch auf dem Dach des Lüneburger Bahnhofes.
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Az. 3 A 185/09 Verwaltungsgericht Lübeck – meine Ingewahrsamnahme auf dem Weg zu einer Antifa-Demo im März 2008 war rechtswidrig.
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Az. 5 K 1045/09 , Oberverwaltungsgericht Münster , rechtswidrige Ingewahrsamnahme in Steinfurt nach der sechsstündigen Luft-Blockade eines Urantransportes nach Russland im Januar 2008
- Az. 6 W 22/08 , das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Willen der Polizei über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung ; ich wurde frei gelassen. Der Vorwurf gegen mich? Beim Protest gegen einen Naziaufmarsch soll ich 2007 versucht haben, eine Polizeikette umzurunden.
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Az. 101 XIV 60 L Amtsgericht Lüneburg, rechtswidrige Ingewahrsamnahme nach einer Kletteraktion über der Castorstrecke, ein Probe-Castor musste in Höhe Tiergarten in Lüneburg auf dem Weg nach Gorleben eine 2-stündige Pause einlegen.
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Az. 20 W 258/09 OLG FFm und 2-04 O 67/13 Landgericht FFm, Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme von einer Dauer von 22 Stunden! Anlässlich von Aktionen gegen die Privatisierung öffentlicher Räume (Fassadenklettern...)+ 800 Euro Schmerzensgeld
- Az. 6 T 87/07 Landgericht Göttingen - Rechtswidrige Fesselung mit Händen und Füßen an einem Gitter vom Gewahrsamskäfig (Link führt zu meiner alten Homepage), die Ingewahrsamnahme erfolgte anlässlich von Demonstrationen gegen einen Naziaufmarsch 2006.
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Az. 101 XIV 39L, Amtsgericht Lüneburg - Rechtswidriger Gewahrsam beim Castor 2006 – die Polizei überwachte mich mit MEK und ich wurde am Tag X in der Stadt festgenommen.
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Az. 3 A 209/07 Verwaltungsgericht Lüneburg – Rechtswidrige 2-wöchige Überwachung durch 4 Mobilen Einsatzkommandos(MEK) und eine "Fahndungseinheit" aus Pirna im Jahr 2006 vor dem Castortransport nach Gorleben
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21 XIV 7729 B Amtsgericht Lüneburg - Castor 2005 rechtswidrige Ingewahrsamnahme bei einer Deutsch-französischen Aktion an der Castorstrecke. Die Polizei griff gewaltsam ein, einem Demonstranten wurden 3 Zähnen ausgeschlagen. Die Verfahren gegen die Polizisten wurden eingestellt, diese seien so die Staatsanwaltschaft „nicht indentifizierbar“ gewesen.
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Az. 21 A XIV 36/03 Amtsgericht Lüneburg - rechtswidrige Ingewahrsahmane anlässlich einer Aktion von X1000malquer gegen den Castortransport nach Gorleben 2003. Ich habe das Wort „Gewahrsam“ gelernt ...